Guten Abend,
ich wohne seit ca. 5 Jahren in einer WG und habe vor kurzem ein Mieterhöhungsschreiben erhalten.
Das Schreiben kam von unserem "Hausverwalter". Das fand ich etwas seltsam, denn bis jetzt hat sich der "Hausverwalter" nur um die Reparaturarbeiten im Haus und die Zimmerbesichtigung bei Mieterwechsel gekümmert.
Die Mietverträge wurden ausschliesslich von unserem Vermieter unterschrieben. Im Mietvertrag wird an keiner Stelle erwähnt, dass der Vermieter von dem obengenannten "Hausverwalter" vertreten wird. "Hausverwalter" und Vermieter kennen sich aber.
Ich habe der Mieterhöhung widersprochen und bat den "Hausverwalter" um eine Vollmacht.
Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Stattdessen schickt mir der "Hausverwalter" eine Mahnung uber die fehlenden Mietbeträge. Was ich auch seltsam finde: In dem Mieterhöhungsschreiben steht nur "Ich schreibe Ihnen im Namen von"... Das Wort "Hausverwaltung" oder "Hausverwalter" wird im Schreiben nicht erwähnt.
Wie beurteilt das Forum dieses Schreiben? Soll ich weiterhin auf einer Vollmacht oder einer anderen Bestätigung der ausgeübten Hausverwaltertätigkeit bestehen?
Im Voraus danke fur die Antworten!