Hausverwalter will keine Vollmacht vorlegen

  • Guten Abend,
    ich wohne seit ca. 5 Jahren in einer WG und habe vor kurzem ein Mieterhöhungsschreiben erhalten.
    Das Schreiben kam von unserem "Hausverwalter". Das fand ich etwas seltsam, denn bis jetzt hat sich der "Hausverwalter" nur um die Reparaturarbeiten im Haus und die Zimmerbesichtigung bei Mieterwechsel gekümmert.

    Die Mietverträge wurden ausschliesslich von unserem Vermieter unterschrieben. Im Mietvertrag wird an keiner Stelle erwähnt, dass der Vermieter von dem obengenannten "Hausverwalter" vertreten wird. "Hausverwalter" und Vermieter kennen sich aber.

    Ich habe der Mieterhöhung widersprochen und bat den "Hausverwalter" um eine Vollmacht.
    Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Stattdessen schickt mir der "Hausverwalter" eine Mahnung uber die fehlenden Mietbeträge. Was ich auch seltsam finde: In dem Mieterhöhungsschreiben steht nur "Ich schreibe Ihnen im Namen von"... Das Wort "Hausverwaltung" oder "Hausverwalter" wird im Schreiben nicht erwähnt.

    Wie beurteilt das Forum dieses Schreiben? Soll ich weiterhin auf einer Vollmacht oder einer anderen Bestätigung der ausgeübten Hausverwaltertätigkeit bestehen?

    Im Voraus danke fur die Antworten!

  • Wie beurteilt das Forum dieses Schreiben?
    Soll ich weiterhin auf einer Vollmacht oder einer anderen Bestätigung der ausgeübten Hausverwaltertätigkeit bestehen?


    Als gegenstandslos.
    Nein.

  • Eine Nachfrage:
    Muss ein Hausverwalter seine Schreiben immer mit "Hausverwalter" unterschreiben?
    Reicht es nicht, wenn er nur "Im Namen von" und mit seinem Vor-und Nachnamen unterschreibt?

  • Muss ein Hausverwalter seine Schreiben immer mit "Hausverwalter" unterschreiben?
    Reicht es nicht, wenn er nur "Im Namen von" und mit seinem Vor-und Nachnamen unterschreibt?


    Das hat mit Mietrecht erstmal nichts zu tun.
    Falls der Vermieter (Dein! Vertragspartner) Dir (möglichst schriftlich) mitgeteilt hat, dass er einen Hausverwalter mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat UND der Briefkopf "Hausverwaltung" enthält, genügt die normale Unterschrift des HV.
    Unterschreibe bspw. ich einen Brief meiner Lebensgefährtin=Vermieterin, würde i.A. Name genügen.

  • Im Briefkopf des Mieterhoehungsschreiben steht "Reinigungsunternehmen so und so" (der "Hausverwalter" ist selbstaendig und hat ne eigene Reinigungsfirma).
    Im Briefkopf bzw. am Briefende steht an keiner Stelle das Wort "Hausverwaltung bzw Hausverwalter".
    Kann es nicht sein, dass die Hausverwaltertaetigkeit ueber seine Reinigungsfirma laeuft?


    Danke!

  • Mieter101_

    "Im Briefkopf des Mieterhoehungsschreiben steht "Reinigungsunternehmen so und so" (der "Hausverwalter" ist selbstaendig und hat ne eigene Reinigungsfirma)."
    - Heisst Dein Vermieter lt. Mietvertrag ebenfalls "Reinigungsunternehmen so und so"? Falls nicht, kann das Schreiben nicht von Deinem Vermieter=Vertragspartner sein.

  • Guten Abend,
    soll ich weitere Schreiben dieses "Hausverwalters" einfach ignorieren, oder bin ich verpflichtet ihm zu antworten und zu sagen, dass ich seine Schreiben fuer gegenstandslos betrachte?
    MfG

  • Hallo,

    kommt darauf an ob die ersuchte Mieterhöhung bestand hat, dies lässt sich von einem erfahrenen Mietrechtsanwalt sehr schnell herausfinden.

    Eine vollmacht kann auch mündlich erfolgen.

    Mieterverein oder Rechtsanwalt das ist hier der nächste Schritt.

    In der Regel muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen, tut er das nicht, ist der Vermieter berechtig die Zustimmung beim Amtsgericht einzuklagen, spätestens dann kommt auf ob die Mieterhöhung rechtens ist oder nicht.

    Lies bitte mal das hier:

    Mieterh

    Gruß

    BHShuber

  • Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Abgabe einer solchen Mieterhoehung besitzt?
    Denn:
    1. Der Mietvertrag wurde vom Vermieter=Hauseigentuemer unterzeichnet.
    2. Im Mietvertrag wird nicht erwaehnt, dass der obeng. "Hausverwalter" als Vertretung des Vermieters arbeitet.
    3. Auch muendlich wurde dies nicht bestaetigt.
    4. Mir liegt kein Verwaltervertrag vor.
    4. Mir liegt keine Vollmacht des Vermieters vor.
    5. Im Briefkopf steht weder das Wort "Hausverwaltung" noch "Hausverwalter".
    6. Obwohl ich seit Jahren Nebenkosten-Vorauszahlungen leiste, wurden mir bis dato keine Abschlussrechnungen zugeschickt (weder vom Vermieter noch von dem besagten "Hausverwalter")
    7. Der "Hausverwalter" kuemmert sich nur um die Zimmervermittlung und Reparaturarbeiten im Haus.
    8. Er scheint sich mit dem Mietrecht nicht auszukennen.

  • Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Abgabe einer solchen Mieterhoehung besitzt?


    Du wolltest wohl eher fragen: "Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Stellung eines Mieterhöhungsverlangens besitzt?"
    Ich würde das jedenfalls ignorieren und den "Hausmeister" voll gegen die Wand laufen lassen. Oder zumindest die Softversion anwenden und den Vermieter fragen, was es mit dieser mir unbekannten Person auf sich hat.

  • Eine Mieterhöhung, ebenso eine sonstige Änderung des Mietvertrages, können nur beide Vertragspartner vornehmen.
    Das Verlangen auf eine Änderung kann jeder Vertragspartners begehren. Das Bedarf der Zustimmung des anderen Partners.

    Dieses Verlangen kann in Ihrem Fall nur der Vertragspartner oder ein von ihm Beauftragter sein. Er muß sich in diesem Fall ausweisen können oder Sie erhalten die Mitteilung direkt vom Vertragspartner.

    Alles andere ist " ä Schmarrn"!

    Höflichkeitshalber würde ich den Hausmeister kurz auf die rechtliche Seite hinweisen und gut ist.

  • Eine Mieterhöhung ist ein einseitigen Rechtsgeschäft. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist (nur dann) ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. (§ 174 BGB)

    Widersprochen wurde bereits. Vielleicht hat der Vermieter aber doch, irgendwo versteckt, auf die Bevollmächtigung hingewiesen, beispielsweise in der Hausordnung. Ansonsten ist eine Mieterhöhung an weitere, sehr strenge formelle Anforderungen geknüpft, an denen gelegentlich sogar Rechtsanwälte scheitern. Wenn Hausmeister Krause sich das in Eigenregie zutraut, sollte man es erst recht prüfen. Lesenswert in diesem Zusammenhang:

    MieterMagazin 10/11, S. 14, Die 10 h

  • Vielleicht hat der Vermieter aber doch, irgendwo versteckt, auf die Bevollmächtigung hingewiesen, beispielsweise in der Hausordnung.

    MieterMagazin 10/11, S. 14, Die 10 h

    Nein, leider hat der Vermieter bis heute nicht darauf hingewiesen. Eine Hausordnung besitzen wir auch nicht. Bei mir im Haus wohnen fast ausschliesslich junge (19-20jaehrige) Studenten, die vom Mietrecht eigentlich keine Ahnung haben... Es stellt sich fuer mich die Frage, ob "Hausmeister Krause" das wirklich in Eigenregie betreibt, oder ob die Sache von Anfang an unter "Schwarzarbeit" laeuft und er deswegen keine Vollmacht bzw Verwaltervertrag vorlegen kann/will. Wie kann ich es ueberpruefen, ob der "Hausverwalter" offiziell als Hausverwalter arbeitet? Bis jetzt ist er meiner Bitte nach einer Vollmacht nicht nachgekommen und scheint auch meinen Widerspruch zu ignorieren....

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