Beiträge von Mieter101

    Vielleicht hat der Vermieter aber doch, irgendwo versteckt, auf die Bevollmächtigung hingewiesen, beispielsweise in der Hausordnung.

    MieterMagazin 10/11, S. 14, Die 10 h

    Nein, leider hat der Vermieter bis heute nicht darauf hingewiesen. Eine Hausordnung besitzen wir auch nicht. Bei mir im Haus wohnen fast ausschliesslich junge (19-20jaehrige) Studenten, die vom Mietrecht eigentlich keine Ahnung haben... Es stellt sich fuer mich die Frage, ob "Hausmeister Krause" das wirklich in Eigenregie betreibt, oder ob die Sache von Anfang an unter "Schwarzarbeit" laeuft und er deswegen keine Vollmacht bzw Verwaltervertrag vorlegen kann/will. Wie kann ich es ueberpruefen, ob der "Hausverwalter" offiziell als Hausverwalter arbeitet? Bis jetzt ist er meiner Bitte nach einer Vollmacht nicht nachgekommen und scheint auch meinen Widerspruch zu ignorieren....

    Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Abgabe einer solchen Mieterhoehung besitzt?
    Denn:
    1. Der Mietvertrag wurde vom Vermieter=Hauseigentuemer unterzeichnet.
    2. Im Mietvertrag wird nicht erwaehnt, dass der obeng. "Hausverwalter" als Vertretung des Vermieters arbeitet.
    3. Auch muendlich wurde dies nicht bestaetigt.
    4. Mir liegt kein Verwaltervertrag vor.
    4. Mir liegt keine Vollmacht des Vermieters vor.
    5. Im Briefkopf steht weder das Wort "Hausverwaltung" noch "Hausverwalter".
    6. Obwohl ich seit Jahren Nebenkosten-Vorauszahlungen leiste, wurden mir bis dato keine Abschlussrechnungen zugeschickt (weder vom Vermieter noch von dem besagten "Hausverwalter")
    7. Der "Hausverwalter" kuemmert sich nur um die Zimmervermittlung und Reparaturarbeiten im Haus.
    8. Er scheint sich mit dem Mietrecht nicht auszukennen.

    Im Briefkopf des Mieterhoehungsschreiben steht "Reinigungsunternehmen so und so" (der "Hausverwalter" ist selbstaendig und hat ne eigene Reinigungsfirma).
    Im Briefkopf bzw. am Briefende steht an keiner Stelle das Wort "Hausverwaltung bzw Hausverwalter".
    Kann es nicht sein, dass die Hausverwaltertaetigkeit ueber seine Reinigungsfirma laeuft?


    Danke!

    Guten Abend,
    ich wohne seit ca. 5 Jahren in einer WG und habe vor kurzem ein Mieterhöhungsschreiben erhalten.
    Das Schreiben kam von unserem "Hausverwalter". Das fand ich etwas seltsam, denn bis jetzt hat sich der "Hausverwalter" nur um die Reparaturarbeiten im Haus und die Zimmerbesichtigung bei Mieterwechsel gekümmert.

    Die Mietverträge wurden ausschliesslich von unserem Vermieter unterschrieben. Im Mietvertrag wird an keiner Stelle erwähnt, dass der Vermieter von dem obengenannten "Hausverwalter" vertreten wird. "Hausverwalter" und Vermieter kennen sich aber.

    Ich habe der Mieterhöhung widersprochen und bat den "Hausverwalter" um eine Vollmacht.
    Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Stattdessen schickt mir der "Hausverwalter" eine Mahnung uber die fehlenden Mietbeträge. Was ich auch seltsam finde: In dem Mieterhöhungsschreiben steht nur "Ich schreibe Ihnen im Namen von"... Das Wort "Hausverwaltung" oder "Hausverwalter" wird im Schreiben nicht erwähnt.

    Wie beurteilt das Forum dieses Schreiben? Soll ich weiterhin auf einer Vollmacht oder einer anderen Bestätigung der ausgeübten Hausverwaltertätigkeit bestehen?

    Im Voraus danke fur die Antworten!

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