Warum Verjährungsfrist, es gab doch keine Mieterhoehung oder aehnliches?
Beiträge von Mieter101
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Hallo,
was kann ich machen, wenn ich seit 6 Jahren aus Versehen 30 Euro zu viel an Miete gezahlt habe??? -
Hallo,
bin selbst fuendig geworden! Haette aber noch eine weitere Frage: stimmt es, dass ich nur Abrechnungen fuer die letzten 3 Jahre verlangen kann? -
Hallo,
ja, mein VM ist laut MV verpflichtet, jaehrlich abzurechnen, was er bis dato kein einziges mal gemacht hat.
Die Musterbriefe beziehen sich leider nur auf Einwendungen gegen die Abrechnung nicht aber auf die Aufforderung zur Abrechnung. Haetten Sie fuer mich vielleicht noch eine andere Quelle?
VG -
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen. Ich muss die noch nicht eingegangenen Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre beim Vermieter anfordern. Kann mir jemand mit einem Musterschreiben aushelfen? Suche schon seit einer Stunde im Internet und bin bis jetzt nicht fuendig geworden.Im Voraus Danke!
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Vielleicht hat der Vermieter aber doch, irgendwo versteckt, auf die Bevollmächtigung hingewiesen, beispielsweise in der Hausordnung.
MieterMagazin 10/11, S. 14, Die 10 h
Nein, leider hat der Vermieter bis heute nicht darauf hingewiesen. Eine Hausordnung besitzen wir auch nicht. Bei mir im Haus wohnen fast ausschliesslich junge (19-20jaehrige) Studenten, die vom Mietrecht eigentlich keine Ahnung haben... Es stellt sich fuer mich die Frage, ob "Hausmeister Krause" das wirklich in Eigenregie betreibt, oder ob die Sache von Anfang an unter "Schwarzarbeit" laeuft und er deswegen keine Vollmacht bzw Verwaltervertrag vorlegen kann/will. Wie kann ich es ueberpruefen, ob der "Hausverwalter" offiziell als Hausverwalter arbeitet? Bis jetzt ist er meiner Bitte nach einer Vollmacht nicht nachgekommen und scheint auch meinen Widerspruch zu ignorieren....
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Ja, sorry, richtig waere: "die Berechtigung zur Stellung...."
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Woran erkenne ich dann, dass der obengenannte "Hausverwalter" die Berechtigung zur Abgabe einer solchen Mieterhoehung besitzt?
Denn:
1. Der Mietvertrag wurde vom Vermieter=Hauseigentuemer unterzeichnet.
2. Im Mietvertrag wird nicht erwaehnt, dass der obeng. "Hausverwalter" als Vertretung des Vermieters arbeitet.
3. Auch muendlich wurde dies nicht bestaetigt.
4. Mir liegt kein Verwaltervertrag vor.
4. Mir liegt keine Vollmacht des Vermieters vor.
5. Im Briefkopf steht weder das Wort "Hausverwaltung" noch "Hausverwalter".
6. Obwohl ich seit Jahren Nebenkosten-Vorauszahlungen leiste, wurden mir bis dato keine Abschlussrechnungen zugeschickt (weder vom Vermieter noch von dem besagten "Hausverwalter")
7. Der "Hausverwalter" kuemmert sich nur um die Zimmervermittlung und Reparaturarbeiten im Haus.
8. Er scheint sich mit dem Mietrecht nicht auszukennen. -
Guten Abend,
soll ich weitere Schreiben dieses "Hausverwalters" einfach ignorieren, oder bin ich verpflichtet ihm zu antworten und zu sagen, dass ich seine Schreiben fuer gegenstandslos betrachte?
MfG -
Im Briefkopf des Mieterhoehungsschreiben steht "Reinigungsunternehmen so und so" (der "Hausverwalter" ist selbstaendig und hat ne eigene Reinigungsfirma).
Im Briefkopf bzw. am Briefende steht an keiner Stelle das Wort "Hausverwaltung bzw Hausverwalter".
Kann es nicht sein, dass die Hausverwaltertaetigkeit ueber seine Reinigungsfirma laeuft?Danke!
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Eine Nachfrage:
Muss ein Hausverwalter seine Schreiben immer mit "Hausverwalter" unterschreiben?
Reicht es nicht, wenn er nur "Im Namen von" und mit seinem Vor-und Nachnamen unterschreibt? -
Guten Abend,
ich wohne seit ca. 5 Jahren in einer WG und habe vor kurzem ein Mieterhöhungsschreiben erhalten.
Das Schreiben kam von unserem "Hausverwalter". Das fand ich etwas seltsam, denn bis jetzt hat sich der "Hausverwalter" nur um die Reparaturarbeiten im Haus und die Zimmerbesichtigung bei Mieterwechsel gekümmert.Die Mietverträge wurden ausschliesslich von unserem Vermieter unterschrieben. Im Mietvertrag wird an keiner Stelle erwähnt, dass der Vermieter von dem obengenannten "Hausverwalter" vertreten wird. "Hausverwalter" und Vermieter kennen sich aber.
Ich habe der Mieterhöhung widersprochen und bat den "Hausverwalter" um eine Vollmacht.
Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen. Stattdessen schickt mir der "Hausverwalter" eine Mahnung uber die fehlenden Mietbeträge. Was ich auch seltsam finde: In dem Mieterhöhungsschreiben steht nur "Ich schreibe Ihnen im Namen von"... Das Wort "Hausverwaltung" oder "Hausverwalter" wird im Schreiben nicht erwähnt.Wie beurteilt das Forum dieses Schreiben? Soll ich weiterhin auf einer Vollmacht oder einer anderen Bestätigung der ausgeübten Hausverwaltertätigkeit bestehen?
Im Voraus danke fur die Antworten!
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