Nebenkostenabrechnung bei defekter Heizung

  • Hallo zusammen!

    Ich weiß, das gehört eigentlich in einen anderen Bereich. Da kann ich aber leider nicht posten, warum auch immer...

    Ich habe folgendes Problem: Es erreichte mich heute meine Mietnebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2013 - 30.06.2014. Aus der Abrechnung ergibt sich ein Guthaben von ca. 130 Euro, was ja erstmal gut ist.
    Als ich mir allerdings die Verbrauchswerte der Heizkörper angesehen habe, fiel mir sofort ein riesiger Verbrauch bei einem unserer Heizkörper ins Auge. Hier einmal die Werte unserer sechs Heizkörper:

    Diele: 0 Einheiten
    Schlafzimmer: 67 Einheiten
    Bad: 0 Einheiten
    Küche: 0 Einheiten
    Wohnzimmer HK1: 241 Einheiten
    Wohnzimmer HK2: 1692 (!) Einheiten

    Macht in Summe 2000 Einheiten.
    In den vorangegangenen, vollen Abrechnungsperioden Betrug die Summe der Einheiten 611 Einheiten 2012/2013, 695 Einheiten 2011/2012 und 647 Einheiten 2010/2011. In diesen Zeiträumen hat Heizkörper 2 im Wohnzimmer auch nachweislich nichts verbraucht. Dieser war seit unserem Einzug NIE in Betrieb, da Heizkörper 1 völlig ausreicht, um Wohnzimmer, Küche und Diele zu heizen. Um uns herum ( Mehrfamillienhaus ) wird auch gut geheizt, so dass der bisherige Verbrauch von 600 - 700 Einheiten gereicht hat. Wir wollten trotzdem in der letzten Abrechnungsperiode etwas sparen, was uns ja eigentlich auch gelungen ist, wenn man Heizkörper 2 im Wohnzimmer mal außen vor lässt.

    Und hier hat jetzt sicherlich schon jeder mein Problem erkannt. Heizkörper 2 im Wohnzimmer hat plötzlich einen Verbrauch von 1692 Einheiten, obwohl er seit unserem Einzug hier nie benutzt wurde. Der Regler steht seit jeher auf dem Sternchensymbol, was die tiefstmögliche Einstellung ist. Eine Stellung 0 gibts nicht.
    Ich habe natürlich nach dem Lesen der Abrechnung den Heizkörper begutachtet und festgestellt, dass er tatsächlich warm ist. Er ist nicht heiß, mehr lauwarm. Daraus ergibt sich ja ziemlich sicher, dass die Heizung defekt ist. Ein Heizkörper, der auf "aus" steht, darf nicht warm werden und erst Recht keinen 2,5 Jahresverbrauch erzeugen. Ich kann nur vermuten, wieviele Monate der schon so läuft...

    Ich gehe also bei folgender Fragestellung davon aus, dass der Heizkörper defekt ist: Wer muss die Heizkosten bezahlen, die dieser Heizkörper verursacht hat?

    1.) Ich weiß, dass man Mängel unverzüglich dem Vermieter mitteilen muss, damit er die Chance hat, zu reagieren. Dies werde ich natürlich am Montag sofort machen. Es muss ja auch schleunigst jemand kommen, der das Dingen repariert, denn im laufenden Abrechnungszeitraum 2014/2015 hat er auch schon wieder 540 Einheiten auf der Uhr...
    Nun habe ich aber den Schaden nicht früher bemerkt. Kann man mir das zum Vorwurf machen? Bin ich verpflichtet, den Heizkörper, den ich 2010 ausgestellt habe ständig zu kontrollieren, ob er auch aus bleibt?? Ich sehe das eigentlich nicht so. Wenn aber doch, in welchen Zeiträumen habe ich das zu kontrollieren? Ich war zwar nie am Heizkörper selber aber ich habe ja über das Lesen meiner Abrechnung eine Verbrauchskontrolle durchgeführt. Indem ich dort gesehen habe, dass der Heizkörper einen Verbrauch von 0 hat, habe ich doch jährlich kontrolliert. Reicht das nicht?
    2.) Es gibt doch versteckte Mängel... Gibt es auch sowas wie versteckte Defekte? Dabei denke ich an folgende Dinge: Die warme Jahreszeit ging gerade zuende. Im Sommer geht kein Mensch zur Heizung... Unser Wohnzimmer bekommt von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr die volle Sonne ab. Da fällt ein lauwarmer Heizkörper beim besten Willen nicht auf, zumal der Heizkörper der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und sich somit sowieso erwärmt!! Kann man es da von einem Mieter erwarten, dass ihm ein solcher Fehler auffällt?
    3.) Ich habe den Schaden nicht verursacht und wenn ich ihn am Montag gemeldet habe, dann ist dies auch unverzüglich geschehen, nachdem ich den Schaden bemerkt habe. Trotzdem ist mir durch den Schaden der Heizung ein Folgeschaden entstanden, den ich auf 200 - 300 Euro schätze. Denn alles was der Heizkörper jetzt geheizt hat mindert ja meine Rückzahlung. Ist der Vermieter gegen solche "versteckten" Defekte, die seine Mietsache dem Mieter zufügt, nicht evtl. versichert?

    Ich denke, man versteht jetzt mein Problem und worauf ich hinaus will. Wäre schön, wenn mir jemand seine Einschätzung der Sache mitteilen würde. Ich bin natürlich erstmal froh, dass wir durch unsere extrem hohe Nebenkostenvorauszahlung ( selbst gewollt ) auch so eine Abrechnung noch mit dem Resultat eines Guthabens abfedern konnten. Aber ich will natürlich wissen, ob dieser Defekt, den ich nicht verursacht habe, voll zu meinen Lasten geht.

    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo xbjoernx,

    "Als ich mir allerdings die Verbrauchswerte der Heizkörper angesehen habe, fiel mir sofort ein riesiger Verbrauch bei einem unserer Heizkörper ins Auge. Hier einmal die Werte unserer sechs Heizkörper:
    Diele: 0 Einheiten
    Schlafzimmer: 67 Einheiten
    Bad: 0 Einheiten
    Küche: 0 Einheiten
    Wohnzimmer HK1: 241 Einheiten
    Wohnzimmer HK2: 1692 (!) Einheiten
    Macht in Summe 2000 Einheiten."
    - Welch ein Zufall...:confused:

    "In den vorangegangenen, vollen Abrechnungsperioden Betrug die Summe der Einheiten 611 Einheiten 2012/2013, 695 Einheiten 2011/2012 und 647 Einheiten 2010/2011. ..."
    - Hast Du die Werte des vergangenen Abrechnungszeitraums mal selbst aufgeschrieben? Verglichen mit vorangegangenem gleichlangem Zeitraum?

    "... den Heizkörper begutachtet und festgestellt, dass er tatsächlich warm ist. Er ist nicht heiß, mehr lauwarm. Daraus ergibt sich ja ziemlich sicher, dass die Heizung defekt ist. Ein Heizkörper, der auf "aus" steht, darf nicht warm werden und erst Recht keinen 2,5 Jahresverbrauch erzeugen."
    - Eine defekte Heizung hat Dein Vermieter i.O. zu bringen (falls Du es ihm meldest).

    "Ich gehe also bei folgender Fragestellung davon aus, dass der Heizkörper defekt ist: Wer muss die Heizkosten bezahlen, die dieser Heizkörper verursacht hat?"
    Du, falls Du Dich nicht bewegt hast.

    "1.) Ich weiß, dass man Mängel unverzüglich dem Vermieter mitteilen muss, damit er die Chance hat, zu reagieren. Dies werde ich natürlich am Montag sofort machen. Es muss ja auch schleunigst jemand kommen, der das Dingen repariert, denn im laufenden Abrechnungszeitraum 2014/2015 hat er auch schon wieder 540 Einheiten auf der Uhr..."
    - Dan mach' das und melde Dich hier mit Resultaten wieder.

    "Trotzdem ist mir durch den Schaden der Heizung ein Folgeschaden entstanden, den ich auf 200 - 300 Euro schätze. Denn alles was der Heizkörper jetzt geheizt hat mindert ja meine Rückzahlung. Ist der Vermieter gegen solche "versteckten" Defekte, die seine Mietsache dem Mieter zufügt, nicht evtl. versichert?"
    - Frag' ihn.

  • Hallo Bjoern,

    zu dem Punkt, dass der Zähler 1692 Einheiten hatte, möchte ich nicht viel sagen, außer, dass es das Jahr der großen Hexenprozesse war.

    Bei deinem Plädoyer über die Ungerechtigkeit des Lebens läßt du eine Schache außer acht: Selbst wenn dein Heizkörperventil defekt war, selbst wenn man dir nicht zumuten konnte es merken können und selbst wenn man davon ausgeht, dass ein in 2010 ausgestellter Heizkörper bis zum Untergang des Universums aus bleibt, so hast du die Wärme die dieser Heizkörper erzeugt hast zur Verfügung gehabt. Du und niemand anderes hat die erzeugte Wärme verbraucht.

    Also ärgere dich nicht über dein Schicksal, freue dich über deine Rückzahlung.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Zitat

    Defekte, die seine Mietsache dem Mieter zufügt, nicht evtl. versichert?"


    Diese Logik verstehe wer will, ich schaff das nicht. Beispiel: Du fällst wegen dieser Wohnung in eine tiefe Depression und wirst arbeitslos. Welche der Versicherungen des Hauses müsste deiner Meinung nach dafür aufkommen?

    Sebst wenn durch die große Hitze des Heizkörpers deine Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden, ist das kein Fall für die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung deines Vermieters.

  • Haben Sie die Einheiten selbst geprüft? Eine Ursache muß doch zu finden sein. Wenn Sie elektronische Zähler haben, dann können Sie die Werte aus 2013 noch ablesen und vergleichen. Beim Röhrchenwechsel müssten Sie aber etwas unterschrieben haben.

    Ein Tippfehler bei Erstellung der Rechnung kann auch nicht ausgeschlossen werden.
    Also erstmal durchatmen und die Werte kontrollieren, nicht nur mutmaßen.

  • Guten Morgen!

    Erstmal Danke für die Antworten.

    @ Benny:

    "Hast Du die Werte des vergangenen Abrechnungszeitraums mal selbst aufgeschrieben? Verglichen mit vorangegangenem gleichlangem Zeitraum?"

    Selbst aufgeschrieben habe ich die Werte bisher nicht. Die Werte, die mir vorliegen, sind aus meinen Abrechnungen der letzten Jahre. In diesen Abrechnungen wird der Verbrauch eines jeden Heizkörpers separat ausgewiesen. Diese Werte sind auch in den vergangenen Jahren glaubhaft gewesen, so dass eine Überprüfung nicht notwendig war.
    Ferner hätte mir ein Notieren der Werte in diesem Fall auch nichts geholfen, da ich die gleichen Werte notiert hätte, wie sie ja auch durch den Ableseservice aufgenommen werden. Ich hätte damit höchstens kontrollieren können, ob bei der Abrechnungsstelle auch die Werte abgerechnet werden, die hier abgelesen wurden. Für mein vorliegendes Problem hätte mir dies aber nicht geholfen. Oder worauf genau willst Du hinaus?


    "Du, falls Du Dich nicht bewegt hast."

    Öhm, ich nehme mal an das soll bedeuten: Ich zahle, wenn ich den Defekt nicht gemeldet habe. Dazu habe ich aber in meinem Beitrag geschrieben, dass mir der Defekt nunmal nicht eher aufgefallen ist. Dazu habe ich die Frage gestellt, in welchem Zeitraum mir das hätte auffallen müssen. Wenn ich verpflichtet bin dies zu kontrollieren, muss es dafür ja ein Intervall geben. Kannst Du mir dazu mehr sagen?


    @ H Hamburg:

    Hehe, auf diese Argumentation habe ich ja gewartet. :p
    Ob ich die erzeugte Wärme zur Verfügung hatte oder nicht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle! Fakt ist, dass ich zur Erzeugung dieser Wärme NICHT meine Zustimmung gegeben habe. Ich habe diese Wärme nicht "bestellt", denn der Heizkörper wurde von mir auf "aus" gestellt. Ergo habe nicht ich diese Wärme verbraucht, sondern der Heizkörper selber hat den Enegieverbrauch erzeugt, weil er anscheinend defekt ist. Hier liegt ein Defekt an der Mietsache vor und für entstehende Kosten durch Defekte an der Mietsache zahlt doch nicht der Mieter. Oder doch??

    Und auch Dich möchte ich fragen: In welchem Intervall muss ich denn kontrollieren, ob Dinge die ich auf "aus" stelle auch wirklich aus bleiben? Deine Formulierung "bis ans Ende des Universums" deutet an, dass Du eher der Meinung bist, sowas müsse der Mieter auch mal kontrollieren. Wenn Du Deinen Heizkörper ausstellst, wann guckst Du dann nach, ob er auch wirklich ausgeblieben ist?
    Hand aufs Herz: Hast Du jemals kontrolliert, ob ein Heizkörper aus bleibt, den Du auf aus stellst? Wenn überhaupt macht man das doch kurz nachdem man den Heizkörper ausgestellt hat. Aber kein Mensch geht doch hin und kontrolliert, ob der Heizkörper, den er NIE benutzt hat, der nachweislich auch nie einen Verbrauch erzeugt hat, nicht plötzlich 2014 von selber heizt.


    @ Mainschwimmer:

    Das Du meiner Logik nicht folgen kannst, ist okay. Ich versuche Dir gleich zu helfen.
    Vorab aber: Deine konstruierten Beispiele helfen mir leider auch nicht weiter. Ich habe keine Depressionen, sondern einen defekten Heizkörper... Am besten wir bleiben auch bei diesem, realen Fall.
    Sollten meine Möbel durch zu Hohe Hitze eines defekten Heizkörpers in Mitleidenschaft gezogen werden UND dem Vermieter ist dies bekannt UND er unternimmt nichts, macht er sich garantiert Schadensersatzpflichtig. Melde ich den Schaden nicht, habe ich natürlich Pech gehabt. Es kommt also auf die Umstände an... Aber auch dieser Fall liegt hier nicht vor, deshalb mag ich darüber jetzt auch nicht diskutieren.

    Die Sache sieht doch so aus: Trotz normalem Umgang mit dem Heizkörper ist ein Defekt eingetreten. Da sich dieser nicht bemerkbar macht, blieb er bis zur Abrechnung unentdeckt. Die Abrechnung liegt nun vor, der Defekt wurde erkannt und wird schnellstmöglich gemeldet. Dass ich nicht permanent meinen Heizkörper kontrolliere, ist in meinen Augen KEINE Pflichtverletzung meinerseits. Ich habe dies wie bereits erwähnt einmal jährlich über die Abrechnung getan. Selbst wenn ich also die Pflicht habe, hier eine Kontrolle durchzuführen, ist dies ja einmal jährlich geschehen.
    Ferner liegt in meinen Augen auch KEINE Pflichtverletzung des Vermieters vor. Dieser kann erst reagieren, wenn er Kenntnis von dem Schaden hat. Es liegt also auf beiden Seiten kein Fehlverhalten vor und es ist trotzdem zu einem Schaden gekommen. Sowas gibts in anderen Lebensbereichen auch, es nennt sich dann z.B. Unfall. Und gegen Unfälle kann man sich versichern...
    Daher kam meine Frage, ob ein Vermieter nicht vllt. eine Versicherung besitzt, die für solche Schäden eintritt. Meine Haftpflicht oder Hausrat wird dafür wohl nicht einspringen. Von daher habe ich jetzt nicht verstanden, warum Du diesen Gedankengang als absolut nicht nachvollziehbar dargestellt hast. Ich hoffe aber, ich konnte es Dir jetzt genauer erklären.


    Danke nochmal an alle für die Antworten!

  • Zitat

    Da sich dieser nicht bemerkbar macht, blieb er bis zur Abrechnung unentdeckt.

    Bitte halte uns hier nicht für dumm. Ein Heizkörper, der sich nicht abschalten lässt, strahlt rund um die Uhr Wärme ab. Wer da nicht auf einen Defekt kommt, muss eben die Kosten dafür bezahlen. So einfach ist das.

  • Soo einfach ist das, was und wie es mein(e) Vorredner bereits sagten.

    xbjoernx:

    ""Du, falls Du Dich nicht bewegt hast."
    Öhm, ich nehme mal an das soll bedeuten: Ich zahle, wenn ich den Defekt nicht gemeldet habe."
    - Genau. Da Du zur Schadensminderung grundsätzlich verpflichtet bist, hättest Du beim Bemerken der Strajhlungswärme schon reagieren sollen/müssen.

    "Ob ich die erzeugte Wärme zur Verfügung hatte oder nicht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle! Fakt ist, dass ich zur Erzeugung dieser Wärme NICHT meine Zustimmung gegeben habe. Ich habe diese Wärme nicht "bestellt", denn der Heizkörper wurde von mir auf "aus" gestellt. Ergo habe nicht ich diese Wärme verbraucht, sondern der Heizkörper selber hat den Enegieverbrauch erzeugt,"
    - Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Hand aufs Herz: Hast Du jemals kontrolliert, ob ein Heizkörper aus bleibt, den Du auf aus stellst? Wenn überhaupt macht man das doch kurz nachdem man den Heizkörper ausgestellt hat."
    - Ja, so ca. fünf Minuten danach, denn dan dürfte er ja wohl völlig abgekühlt sein...:(

    "Sollten meine Möbel durch zu Hohe Hitze eines defekten Heizkörpers in Mitleidenschaft gezogen werden UND dem Vermieter ist dies bekannt UND er unternimmt nichts, macht er sich garantiert Schadensersatzpflichtig."
    - Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Trotz normalem Umgang mit dem Heizkörper ist ein Defekt eingetreten. Da sich dieser nicht bemerkbar macht, blieb er bis zur Abrechnung unentdeckt."
    - Ach so..., und die abgegebene Wärme hat niemand bemerkt? Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Daher kam meine Frage, ob ein Vermieter nicht vllt. eine Versicherung besitzt, die für solche Schäden eintritt. Meine Haftpflicht oder Hausrat wird dafür wohl nicht einspringen."
    - Auch nicht die des Vermieters.

  • @ Mainschwimmer:

    Wenn Du mir helfen möchtest, dann gehe bitte mal auf meine Problemstellung im Ganzen ein. Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, damit sich jemand einzelne Sätze aus meinen Beiträgen heraussucht, den restlichen 99% Inhalt der Beiträge ignoriert, nur um mich kurz "dummen Hund" zu nennen. Was soll das???

    Ich halte hier auch niemanden für dumm! Wenn ich hier jemanden für dumm halten würde, dann würde ich keine Fragen stellen, weil ich ja keine Antwort zu erwarten hätte, die mir weiterhilft. Anstatt mir sowas vorzuwerfen, solltest Du vllt. meine Beiträge etwas genauer lesen. Ich habe geschrieben, dass der Heizkörper NICHT HEIß wird, sondern LAUWARM ist. Ich habe ferner geschrieben, dass der Heizkörper in der warmen Jahreszeit, DIE JA GERADE VORBEI IST, DIREKTER SONNENEINSTRAHLUNG ausgesetzt ist und somit VON DER SONNE AUFGEHEIßt wird. Es wäre für mich doch durch reines nachfühlen des Heizkörpers überhaupt nicht möglich gewesen zu erkennen, dass dieser selber heizt und nicht durch die Sonne warm geworden ist. Aber wahrscheinlich sagst Du mir jetzt, ich hätte ja auch Nachts mal nachgucken können...
    Entweder Du glaubst das, was ich schreibe oder Du lässt es. Wenn Du es nicht glaubst, dann brauchst Du diesem Thema ja keine weitere Aufmerksamkeit zu schenken und es bedarf auch keiner weiteren Antworten deinerseits. Nochmal: Der Heizkörper ist lauwarm und diese Wärmeabstrahlung war im Sommer nicht zu erkennen, weil die Umgebungstemperatur deutlich höher ist! Im Winter war es auch nicht zu erkennen, da der zweite Heizkörper im Wohnzimmer zum heizen genutzt wird und dieser die Raumtemperatur ebenfalls auf mehr als lauwarm erwärmt. Somit bin ich im Winter natürlich davon ausgegangen, dass die Wärme im Wohnzimmer durch den anderen Heizkörper erzeugt wurde. Ich habe es nicht bemerkt und es war nicht so, dass es hier wärmer war als in den Jahren zuvor, so dass man sagen könnte, ich hätte es bemerken müssen.

    Wenn Du einen echten Rat für mich hast, dann höre ich mir diesen gerne an und bin dankbar dafür. Wenn es aber nur Deine Intention ist, meine Beiträge auf vermeintliche Ungereimtheiten zu durchsuchen, dann hilft mir das in keinster Weise. Glaub mir doch einfach, was ich schreibe. Ich setze mich doch hier nicht hin, schreibe lange Beiträge um die Foristen dieses Forums zu verarschen. Welchen Sinn macht das; hier wird sicher keiner die Kosten für mich übernehmen, oder?? Ich suche Rat und keine Diskussion darüber, ob irgendjemand das was ich poste für glaubwürdig hält oder nicht. Können wir das so machen?


    @ Kolinum:

    Danke für die Antwort.
    Ja, wir haben elektronische Zähler. Und der Zähler zeigt ebenfalls die 1692 Einheiten an. Der Zähler funktioniert also aller vorraussicht nach richtig und es wurde der abgelesene Wert auch in der Abrechnung berechnet. Der Wert hätte ja aber gar nicht entstehen dürfen, da der Heizkörper ja wie gesagt auf "aus" steht, aber trotzdem lauwarm wird.

  • Hallo Bjoern,

    du willst es scheinbar nicht kapieren. Selbst wenn du die Wärme nicht nutzen wolltest, so hast du es getan. Insbesondere dadurch, dass der andere Heizkörper im Wohnzimmer entsprechend weniger geheizt hat.

    Aber es geht dir scheinbar mehr darum alle anderen zu belehren. Deine Beratungsresistenz und Klauschwätzerei ist einfach unerträglich.

    Verklage doch einfach deinen Vermieter. Dann kannst du einen Richter mit diesem Gefasel, über die Heizung, die einfach Wärme geliefert hat, nerven. Vielleicht glaubst du ja dann, dass das Schwachsinn ist.

    Over and out
    H H

  • Na gut, also ein Rechenfehler scheint nicht vorzuliegen.

    Bleibt als Quintessenz nur folgendes:
    Sie haben die Heizkörper zugedreht, damit keine Wärmeversorgung an diesen Körper stattfindet.
    Das heißt, der Verbrauch müsste 0 sein. Eine Beeinflussung durch Sonnen oder heiße Witterung ist bei elektronischen Zählern ausgeschlossen. Dort wird nur die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Umgebungstemperatur gemessen.
    Einen gewissen Vorlauf gab es nur bei den veralteten Röhrchengeräten.
    Das scheidet schon mal aus.

    Käme also nur eine Funktionsuntüchtigkeit des Ventiles zum tragen.
    Das kann passieren, das das Ventil klemmt; aber das kann nur beim Öffnen geschehen, jedoch nicht beim schließen.

    Hätte, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, trotzdem ein Wärmetransport stattgefunden, hätten Sie das mindestens am Heizkörper merken müssen. Da muß man nicht ständig kontrollieren.

    Tipp: Ich schreibe ultimo immer meine Werte zur Kontrolle auf.

    Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Für die gemessene Wärmemenge müssen sie gerade stehen.
    Sie könnten einen Gutachter bestellen (gegen Vorkasse) und das Ergebnis abwarten

  • @ H Hamburg:

    Ja, ist okay. Denk, was immer Du willst. Wenn das von jemandem kommt, der schon beim zweiten Kommentar so respektlos schreibt wie Du, dann lege ich auf solche Aussagen keinen Wert.

    @ Kolinum:

    Ich danke Ihnen für den Versuch, mein Problem nachzuvollziehen und mir eine Hilfestellung zu geben!! Schade, dass Sie der Einzigste waren.
    Wenn Sie sagen, das Heizkörperproblem ginge zu meinen Lasten, dann nehme ich das jetzt erstmal so hin. Ich wollte hier sowieso nur einmal vorfühlen, wie die Rechtslage hier aussieht. Sicherlich werde ich mich aber noch kurz anwaltlich beraten lassen um eine Expertenmeinung einzuholen. Vielen Dank für Ihre Mühe und ein schönes Wochenende!!


    @ Mods:

    Der Thread kann geclosed werden und ab ins Archiv, falls sowas hier gemacht wird. Es besteht kein Interesse mehr an einer weiteren Unterhaltung mit dieser "Community". Erschreckend, wie respektlos man hier angegangen wird wenn man nicht sofort die "Argumentation" des Gegenüber als die reine Wahrheit Wahrheit anerkennt und es wagt, eine andere Sicht zu haben oder einfach nur ein "aber" anzuführen. Diskussionskultur wird hier wohl echt groß geschrieben und durch kausal überzeugende Argumentationsketten untermauert... Na dann weiterhin viel Spaß bei dieser Art von "Diskussion" und "Hilfe".

    Einmal editiert, zuletzt von xbjoernx (22. November 2014 um 15:50)

  • xbjoernx,

    mache doch mal folgendes:
    1. alle Heizkörper entlüften,
    2. alle Thermostatköpfe auf 5 stellen und dann mithilfe der Überwurfmuttern abschrauben,
    3. an die Pinne (oder Pins) in der Mitte je einen Tropfen Öl geben,
    4. die Pinne mehrmals reindrücken (raus kommen müssen sie ja automatisch),
    5. Thermostatköpfe wieder draufschrauben und mehrmals hin- und her-drehen und auf die gewünschte Stufe stellen. Sollte einer sich besonders leicht drehen lassen, könnte er defekt sein. Ein neuer von Heimeier kostet ~12€.
    6. Hoffen, dass die HK wie gewünscht arbeiten.
    7. Nicht heiss mit warm verwechseln, Messung mit einem Thermometer könnte helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. November 2014 um 17:02)

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