Guten Morgen!
Erstmal Danke für die Antworten.
@ Benny:
"Hast Du die Werte des vergangenen Abrechnungszeitraums mal selbst aufgeschrieben? Verglichen mit vorangegangenem gleichlangem Zeitraum?"
Selbst aufgeschrieben habe ich die Werte bisher nicht. Die Werte, die mir vorliegen, sind aus meinen Abrechnungen der letzten Jahre. In diesen Abrechnungen wird der Verbrauch eines jeden Heizkörpers separat ausgewiesen. Diese Werte sind auch in den vergangenen Jahren glaubhaft gewesen, so dass eine Überprüfung nicht notwendig war.
Ferner hätte mir ein Notieren der Werte in diesem Fall auch nichts geholfen, da ich die gleichen Werte notiert hätte, wie sie ja auch durch den Ableseservice aufgenommen werden. Ich hätte damit höchstens kontrollieren können, ob bei der Abrechnungsstelle auch die Werte abgerechnet werden, die hier abgelesen wurden. Für mein vorliegendes Problem hätte mir dies aber nicht geholfen. Oder worauf genau willst Du hinaus?
"Du, falls Du Dich nicht bewegt hast."
Öhm, ich nehme mal an das soll bedeuten: Ich zahle, wenn ich den Defekt nicht gemeldet habe. Dazu habe ich aber in meinem Beitrag geschrieben, dass mir der Defekt nunmal nicht eher aufgefallen ist. Dazu habe ich die Frage gestellt, in welchem Zeitraum mir das hätte auffallen müssen. Wenn ich verpflichtet bin dies zu kontrollieren, muss es dafür ja ein Intervall geben. Kannst Du mir dazu mehr sagen?
@ H Hamburg:
Hehe, auf diese Argumentation habe ich ja gewartet. :p
Ob ich die erzeugte Wärme zur Verfügung hatte oder nicht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle! Fakt ist, dass ich zur Erzeugung dieser Wärme NICHT meine Zustimmung gegeben habe. Ich habe diese Wärme nicht "bestellt", denn der Heizkörper wurde von mir auf "aus" gestellt. Ergo habe nicht ich diese Wärme verbraucht, sondern der Heizkörper selber hat den Enegieverbrauch erzeugt, weil er anscheinend defekt ist. Hier liegt ein Defekt an der Mietsache vor und für entstehende Kosten durch Defekte an der Mietsache zahlt doch nicht der Mieter. Oder doch??
Und auch Dich möchte ich fragen: In welchem Intervall muss ich denn kontrollieren, ob Dinge die ich auf "aus" stelle auch wirklich aus bleiben? Deine Formulierung "bis ans Ende des Universums" deutet an, dass Du eher der Meinung bist, sowas müsse der Mieter auch mal kontrollieren. Wenn Du Deinen Heizkörper ausstellst, wann guckst Du dann nach, ob er auch wirklich ausgeblieben ist?
Hand aufs Herz: Hast Du jemals kontrolliert, ob ein Heizkörper aus bleibt, den Du auf aus stellst? Wenn überhaupt macht man das doch kurz nachdem man den Heizkörper ausgestellt hat. Aber kein Mensch geht doch hin und kontrolliert, ob der Heizkörper, den er NIE benutzt hat, der nachweislich auch nie einen Verbrauch erzeugt hat, nicht plötzlich 2014 von selber heizt.
@ Mainschwimmer:
Das Du meiner Logik nicht folgen kannst, ist okay. Ich versuche Dir gleich zu helfen.
Vorab aber: Deine konstruierten Beispiele helfen mir leider auch nicht weiter. Ich habe keine Depressionen, sondern einen defekten Heizkörper... Am besten wir bleiben auch bei diesem, realen Fall.
Sollten meine Möbel durch zu Hohe Hitze eines defekten Heizkörpers in Mitleidenschaft gezogen werden UND dem Vermieter ist dies bekannt UND er unternimmt nichts, macht er sich garantiert Schadensersatzpflichtig. Melde ich den Schaden nicht, habe ich natürlich Pech gehabt. Es kommt also auf die Umstände an... Aber auch dieser Fall liegt hier nicht vor, deshalb mag ich darüber jetzt auch nicht diskutieren.
Die Sache sieht doch so aus: Trotz normalem Umgang mit dem Heizkörper ist ein Defekt eingetreten. Da sich dieser nicht bemerkbar macht, blieb er bis zur Abrechnung unentdeckt. Die Abrechnung liegt nun vor, der Defekt wurde erkannt und wird schnellstmöglich gemeldet. Dass ich nicht permanent meinen Heizkörper kontrolliere, ist in meinen Augen KEINE Pflichtverletzung meinerseits. Ich habe dies wie bereits erwähnt einmal jährlich über die Abrechnung getan. Selbst wenn ich also die Pflicht habe, hier eine Kontrolle durchzuführen, ist dies ja einmal jährlich geschehen.
Ferner liegt in meinen Augen auch KEINE Pflichtverletzung des Vermieters vor. Dieser kann erst reagieren, wenn er Kenntnis von dem Schaden hat. Es liegt also auf beiden Seiten kein Fehlverhalten vor und es ist trotzdem zu einem Schaden gekommen. Sowas gibts in anderen Lebensbereichen auch, es nennt sich dann z.B. Unfall. Und gegen Unfälle kann man sich versichern...
Daher kam meine Frage, ob ein Vermieter nicht vllt. eine Versicherung besitzt, die für solche Schäden eintritt. Meine Haftpflicht oder Hausrat wird dafür wohl nicht einspringen. Von daher habe ich jetzt nicht verstanden, warum Du diesen Gedankengang als absolut nicht nachvollziehbar dargestellt hast. Ich hoffe aber, ich konnte es Dir jetzt genauer erklären.
Danke nochmal an alle für die Antworten!