Zahlungsprobleme

  • Hallo liebe Gemeinde,

    wir, ein Freund und ich, haben zum Wintersemester ein Studium in Aachen begonnen und haben uns dafür eine Wohnung genommen, da wir von außerhalb kommen. Diese Wohnung hat 3 Zimmer + Küche/Gemeinschaftsraum, weswegen wir uns für die Zeit von einem Jahr einen/eine MitbewohnerIn gesucht haben, bis eine gute Freundin von uns zu uns kommt. Bei unserer jetzigen Mitbewohnerin ist der Vertrag also auf 1 Jahr begrenzt! Mein Kumpel und ich sind Hauptmieter.

    Aber schon jetzt haben wir finanzielle Probleme mit ihr..

    Auf die Wohnung muss eine Kaution von 2 Kaltmieten getätigt werden (zsm. 1380 €), was mein Kumpel und ich natürlich getan haben (je die hälfte). Desweiteren wurde die Wohnung über eine Maklerin vermittelt, welche als Entlohnung eine Kaltmiete + Steuern fordert. Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen, dass sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt und sie weiterhin ihren Kautionsanteil von 460 € auf unser WG-Konto überweist, damit wir eine Sicherheit haben. Diese 460 würde sie selbstverständlich im September '15 zurückbekommen.

    Sie zahlt uns aber seit 2 Monaten effektiv keine der beiden Summen! Obwohl wir andauernd nachhaken kommen keine bis zickige Antworten, dass ihr Geld noch nicht da sei. Die Rede ist dabei von Bafög und Kindergeldnachzahlungen im Umfang von 4 Monaten. Nach über 2 Monaten können wir uns das nicht mehr vorstellen und wollen uns das nicht mehr gefallen lassen, da auch die miete beide male auf den allerletzten Drücker gezahlt wurde (mit Nebenkosten, Strom, Gas, Internet und Fernsehen ca. 330 €) und das auch nur auf ewiges nachhaken unsererseits.

    Sollte es wirklich an dem auf sich warten lassenden Bafög-Zahlungen und Kindergeldrückstand liegen, hätte sie dort nicht einmal nachgefragt (sie sagt sie hat keine Zeit respektive "Als ich es versucht habe ist keiner dran gegangen") und auch auf unserem Hinweis sich einfach mal einen Nebenjob zu suchen (habe ich selber seit 4 Jahren, um mir mein Auto und mein Motorrad finanzieren zu können), was in Aachen wirklich nicht schwierig ist (an jeder Ecke hängen ausschreiben) kam wenig Reaktion.

    Wir glauben schlicht ausgedrückt, dass sie einfach keinen Bock hat zu zahlen, weil sie evtl die Maklerprovision nicht einsieht und weiß, dass wenn sie uns die Kaution überweist, wir es davon nehmen könnten.

    Was ist zu tun?

    Liebe Grüße

    Yannic und Frederik

    Einmal editiert, zuletzt von Ya&Fr (17. November 2014 um 12:01)

  • Ihr könntet den Vertrag natürlich kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Allerdings kenne ich aus meiner eignen Studienzeit auch Leute die auf das Bafög warten mussten. Dies ist zu Beginn jedes Studienjahres normal. Extrem Fall war eine Dauer von 12 Monaten (kein Scherz) bis die Kommilitonin endlich Ihr Bafög erhalten hat.

    Von daher kann die Geschichte stimmen. Ich an eurer Stelle würde mir entsprechende Unterlagen vorlegen lassen.

  • Ihr könntet den Vertrag natürlich kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Allerdings kenne ich aus meiner eignen Studienzeit auch Leute die auf das Bafög warten mussten. Dies ist zu Beginn jedes Studienjahres normal. Extrem Fall war eine Dauer von 12 Monaten (kein Scherz) bis die Kommilitonin endlich Ihr Bafög erhalten hat.

    Von daher kann die Geschichte stimmen. Ich an eurer Stelle würde mir entsprechende Unterlagen vorlegen lassen.

    Hallo Landlord,

    danke für die schnelle Antwort! Was uns misstrauisch macht ist die Tatsache, dass sie diesbezüglich nicht wirklich mit uns kommuniziert.. desweiteren ist sie gerne mal unterwegs mit Freundinnen und trinkt dann einen cocktail o.ä. Auch neue, recht teure, Schuhe hat sie sich jetzt gekauft. Sei ihr ja alles gegönnt, nur das für alles Geld da ist, nur eben für uns nicht, ist keine gute Vertrauensbasis.

    Der andere Punkt ist halt das Kindergeld. Das war bei mir auch so, dass 1 Monat fehlte, weil ich durch mein Abitur natürlich kurzfristig aus dem System geflogen bin. Durch meine Studienbescheinigung wurde das Geld jedoch innerhalb von 3! Tagen nachgezahlt. Jene Bescheinigung hat sie nach eigener Aussage vor 1 Monat eingeschickt. Es ist mir da unbegreiflich nicht mal anzurufen und nachzufragen (vorrausgesetzt sie hat es eben nicht doch schon bekommen)

    und ich bin mir nicht sicher, ob wir sie so einfach kündigen könnten. Der Mieteintritt geschah über die Maklerin und ich meine, im Eintrittsvertrag stand nur, dass wir alles weitere intern geregelt haben/ regeln werden


    edit: ein Problem, welches ich noch nicht ganz so klar geschrieben habe.. die Provision ist "natürlich" noch fällig. Um genau zu sein seit einem Monat überfällig. Die Maklerin hat es scheinbar noch nicht bemerkt, da noch keine Mahnung reinkam. Mein Kumpel und ich finden das schlicht peinlich und unfair der Maklerin gegenüber und wollen natürlich unsere Rechnungen bezahlen. (Nebenbei: Der Kommentar unserer Mitbewohnerin dazu war: "Erst kommen 3 Abmahnungen und dann erst eine Inkassodrohung, also kein Grund zur Sorge, wir haben noch Zeit" .... )
    Die Frage ist jetzt, ob wir beide unsere Anteile von je 1/3 unverzüglich zahlen sollen, oder wir besser warten sollen

    Einmal editiert, zuletzt von Ya&Fr (17. November 2014 um 12:52)

  • Sie ist Untermieterin, also nicht Hauptmieter?

    Zitat

    Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen, dass sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt

    Das ist - rechtlich gesehen - gar nicht zulässig. Oder anders: Ihr dürft als (Unter-)Vermieter für eine - durch Euch vermittelte - Wohnung keine Provision verlangen.
    Die Untermieterin hat die Maklerin nicht beauftragt, weshalb sie eigentlich auch keine Kosten tragen muss.

    Zitat


    Die Frage ist jetzt, ob wir beide unsere Anteile von je 1/3 unverzüglich zahlen sollen, oder wir besser warten sollen

    Das dürfte dem Makler recht egal sein. Hauptmieter und somit Vertragspartner der Maklerin bist Du und Dein Freund, so dass Ihr die komplette Provision zahlen müsst. Wie Ihr Euch das Geld von der Untermieterin zurückholt, ist dann Eure Sache.

    Gibt es denn einen Untermietvertrag? Wie hoch ist die Kaltmiete, welche die Mitbewohnerin zu zahlen hat?
    Grundsätzlich könnt Ihr der Mieterin nur kündigen, wenn der Zahlungsrückstand bei der Kaution 2 Kaltmieten beträgt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ya&Fr:

    "Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen, dass ..."
    - "Toll", abgesprochen...:mad:

    "sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt und sie weiterhin ihren Kautionsanteil von 460 € auf unser WG-Konto überweist,"
    - Wie bereits gesagt, Ihr könnt von Eurer Untermieterin garkeine Provision verlangen.

    "Sie zahlt uns aber seit 2 Monaten effektiv keine ..."
    - Bei Rückstand von zwei Monatsmieten könnt Ihr fristlos kündigen.

  • Zitat

    Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen ....

    Nachweisbar bzw. schriftlich im Mietvertrag vereinbart?


    Zitat

    dass sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt und sie weiterhin ihren Kautionsanteil von 460 € auf unser WG-Konto überweist

    Den Anteil der Provision dürft Ihr von ihr nicht verlangen.

    Kaution nur maximal das 3fache ihrer monatlichen Kaltmiete. Mieter sind per Gesetzt berechtigt die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Die erste bei Mietbeginn, die 2 anderen jeweils zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.


    Zitat

    Wir glauben schlicht ausgedrückt, dass sie einfach keinen Bock hat zu zahlen, weil sie evtl die Maklerprovision nicht einsieht und weiß, dass wenn sie uns die Kaution überweist, wir es davon nehmen könnten.


    Falsch. Mit Eurer Maklerprovision hat Eure Untermieterin nicht zu tun. Sprich sie muß diese nicht zahlen!

    Zitat

    Was ist zu tun?

    Den 4. Werktag des 3. Monats nach Mietbeginn abwarten und ihr dann wegen nicht gezahlter Kaution fristlos kündigen. Sofern die Kaution mindestens einem Betrag von 2 Kaltmieten der Mieterin entspricht und überhaupt eine solche Zahlung nachweisbar vereinbart ist.

  • OK ich bin mir nicht sicher, ob "Untermieterin" der korrekte Begriff ist! Es handelt sich um einen "Mieteintritt" für 1 Jahr, welcher über die Maklerin erfolgt ist. Wir persönlich haben dabei nichts selber aufgesetzt! Und der Vermieter weiß über sie natürlich Bescheid.

    Dass die Provision durch drei geteilt wird, wurde genauso wie die Bedingung von nur 1 Jahr in der WG bei der Besichtigung abgeklärt und aktzeptiert von ihr. Ihn ihrem Mieteintrittsvertrag steht, dass weitere finanzielle Sachen intern geklärt werden.

    Edit: Die Kaltmiete beträgt pro Person 230 (690 für die Gesamtwohnung)

    Einmal editiert, zuletzt von Ya&Fr (17. November 2014 um 22:41)

  • Ya&Fr:

    "ich bin mir nicht sicher, ob "Untermieterin" der korrekte Begriff ist!"
    - Idt es nicht.

    "Es handelt sich um einen "Mieteintritt" *) für 1 Jahr, welcher über die Maklerin erfolgt ist."
    - *) Sowas gibt es nicht.

    "Wir persönlich haben dabei nichts selber aufgesetzt!"
    - Aber unterschrieben??

    "Und der Vermieter weiß über sie natürlich Bescheid."
    - Schön. Ich weiss auch über ... Bescheid...

    "Dass die Provision durch drei geteilt wird, wurde genauso wie die Bedingung von nur 1 Jahr in der WG bei der Besichtigung abgeklärt und aktzeptiert von ihr."
    - Dann soll sie die Provision auch zahlen. Das wichtigste ist ja schliesslich, dass der arme, arme Makler Geld verdient...

    "Ihn ihrem Mieteintrittsvertrag steht, dass weitere finanzielle Sachen intern geklärt werden."
    - Blah blah.

  • "Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny."

    Noch jemand mit mehr Hilfe als Meinung hier? :)

  • "Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny."

    Noch jemand mit mehr Hilfe als Meinung hier? :)

    Laien dürfen keine Rechtsberatung machen, daher kann das immer nur die eigene Meinung sein, keine Hilfe. Was du dann daraus machst musst du selber wissen.

    Ich glaube aber, dass es davon abhängt, ob Ihr drei einen gemeinsamen Vertrag mit dem Vermieter habt (dann hat jeder von Euch die gleichen Rechte und Pflichten, nein eigentlich habt Ihr alle drei gemeinsam die Rechte und Pflichten), oder Ihr habt mit der Mitbewohnerin einen Untermietvertrag, dann gilt das, was einige schon geschrieben haben.
    Ohne den Inhalt des von Euch abgeschlossenen Vertrags (oder Verträgen) zu kennen, ist das alles Glaskugelleserei.

  • Kleines Update:

    Wir waren heute bei der Rechtsberatung der AStA und haben für nächsten donnerstag einen kostenlosen 15-minütigen Anwaltstermin. Dort wird dann alles weitere geklärt. Nach Aussage der rechtsberaterin sind wir auf jeden Fall im Recht und auch eine E-Mail als "schriftliches" Dokument ihrer Zusage bezüglich der Kosten konnten wir zum Glück noch finden!

    Vielen Dank auf jeden Fall für die reichlichen Anstöße!

    Gruß
    Yannic & Frederik

  • Kleines Update:
    Wir waren heute bei der Rechtsberatung der AStA und haben für nächsten donnerstag einen kostenlosen 15-minütigen Anwaltstermin. Dort wird dann alles weitere geklärt.


    ... und uns könnteste dann über das Ergebnis der Beratung aufklären.

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