Vermittlungsprovison bei Ersatzbeschaffung ???

  • Hallo,

    unser Vermieter hat wohl ein Problem mit seinen Finanzen, daher hat uns mitgeteilt, dass er das an uns vermietete Haus verkaufen möchte. Wir sind erst im Januar 2010 eingezogen. Die rechtlichen Grundlagen von wegen "Miete geht über Kauf" kenne ich, so dass der neue Eigentümer also unser Vermieter wird.
    ABER, wenn der neue Eigentümer beabsichtigt, selbst hier zu wohnen, kann er ja auf Eigenbedarf kündigen. Ich habe keine Lust auf einen nervigen und langen Rechtsstreit und würde auch umziehen, aber wenn das kommt, dann wird wieder eine Vermittlungsprovision an einen Makler fällig. Zweimal in einem Jahr ist heftig.
    Meine Frage: Gibt es rechtliches, dass ich dafür eine Entschädigung o.ä. erhalten kann, bzw. dass aus dem Verkaufserlös die Provision als "Ersatzbeschaffung" gezahlt werden muss ?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

    mm:confused:

  • Einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung gibt es in diesem Fall meines Wissens nicht. Allerdings tritt der Erwerber zunächst in das Mietverhältnis ein und müßte, falls er selbst einziehen möchte, eine Eigenbedarfskündigung durchführen, die auch leicht in einen Rechtsstreit münden kann. Es wäre durchaus einen Versuch wert, mit dem Erwerver zu verhandeln, ob er bei ihrem kurzfristigen Auszug bereit wäre die Kosten für die Vermittlungsprovision zu übernehmen. Wie gesagt, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

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