Hallo,
unser Vermieter hat wohl ein Problem mit seinen Finanzen, daher hat uns mitgeteilt, dass er das an uns vermietete Haus verkaufen möchte. Wir sind erst im Januar 2010 eingezogen. Die rechtlichen Grundlagen von wegen "Miete geht über Kauf" kenne ich, so dass der neue Eigentümer also unser Vermieter wird.
ABER, wenn der neue Eigentümer beabsichtigt, selbst hier zu wohnen, kann er ja auf Eigenbedarf kündigen. Ich habe keine Lust auf einen nervigen und langen Rechtsstreit und würde auch umziehen, aber wenn das kommt, dann wird wieder eine Vermittlungsprovision an einen Makler fällig. Zweimal in einem Jahr ist heftig.
Meine Frage: Gibt es rechtliches, dass ich dafür eine Entschädigung o.ä. erhalten kann, bzw. dass aus dem Verkaufserlös die Provision als "Ersatzbeschaffung" gezahlt werden muss ?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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