Mietminderung wegen Psychisch Kranker Nachbarin

  • Hallo! Ich habe mal eine wichtige Frage.

    Seit 3 Jahren habe ich nun schon Ärger mit einer Psychisch Kranken Nachbarin.
    Sie ist bei der Polizei gemeldet, hat mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und greift auch andere Leute
    grundlos an. Ich wohne direkt neben ihr, und werde jeden Tag beleidigt, beschimpft, und wenn ich sie Ignoriere
    versucht sie mich anzugreifen. Außerdem klopft sie Nachts gegen meine Wand und tritt gegen die Haustür.

    - Seit 3 Jahren geht das jetzt so
    - Auch STALKEN tut sie mich und andere Freunde
    - Der Weisse Ring, Opferschutz sowie Stalking Hilfe muss von uns schon in Anspruch genommen werden
    - Auch bei mehreren Leuten aus dem Haus hat sie das schon gemacht (also Angreifen, Beleidigen, Kinder bedrohen)
    - Eine Unterschriften Sammlung (ca 14 Unterschriften) wurde der GSW bereits eingereicht
    - Auch die Polizei ist informiert
    - Mietschulden (über 2.000€ ) hat die gute Frau auch, trotzdem wird sie von der GSW nicht gekündigt.
    - Es handelt sich hier außerdem um einen Arglistig verschwiegenem Mangel, da mir von der GSW bei meinem Einzug 2008 nicht gesagt wurde, das es im Haus schon vor meinem Einzug Probleme mit dieser Frau gab.

    Nun aber meine Frage: Ein Anwalt UND die Polizei haben mir geraten die Miete zu mindern, und auch gesagt das mir eine Mietminderung zusteht, sofern sich die GSW weigert etwas zu unternehmen. Eine Frist wurde der GSW vor minderung gesetzt. Habe für 1 Jahr die Miete gemindert.

    Nun kam von der GSW, sie möchten die Mietrückstande zurück haben.

    Weiß jemand wer denn hier nun im Recht ist. Polizei und Anwalt sagen, Mietminderung ist rechtens, GSW
    lehnt die Minderung Vollumfänglich ab, will nun die "Rückstände" zurück haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Ventus (16. November 2014 um 05:07)

  • Zitat

    Weiß jemand wer denn hier nun im Recht ist.

    Ja, ich. Denn für diese Entscheidung ist in Deutschland noch immer ein Gericht zuständig. Und nicht die Polizei und auch kein Anwalt, der übrigens nur das sagt, was seine Mandantschaft hören möchte.


  • Seit 3 Jahren habe ich nun schon Ärger mit einer Psychisch Kranken Nachbarin.
    Sie ist bei der Polizei gemeldet, hat mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und greift auch andere Leute
    grundlos an. Ich wohne direkt neben ihr, und werde jeden Tag beleidigt, beschimpft, und wenn ich sie Ignoriere
    versucht sie mich anzugreifen. Außerdem klopft sie Nachts gegen meine Wand und tritt gegen die Haustür.

    - Seit 3 Jahren geht das jetzt so
    - Auch STALKEN tut sie mich und andere Freunde
    - Der Weisse Ring, Opferschutz sowie Stalking Hilfe muss von uns schon in Anspruch genommen werden
    - Auch bei mehreren Leuten aus dem Haus hat sie das schon gemacht (also Angreifen, Beleidigen, Kinder bedrohen)
    - Eine Unterschriften Sammlung (ca 14 Unterschriften) wurde der GSW bereits eingereicht
    - Auch die Polizei ist informiert
    - Mietschulden (über 2.000€ ) hat die gute Frau auch, trotzdem wird sie von der GSW nicht gekündigt.


    Bis hierhin hat das mit Mietrecht garnichts zu tun

    Zitat

    - Es handelt sich hier außerdem um einen Arglistig verschwiegenem Mangel, da mir von der GSW bei meinem Einzug 2008 nicht gesagt wurde, das es im Haus schon vor meinem Einzug Probleme mit dieser Frau gab.

    Das muß der Mieter nicht.

    Zitat

    Ein Anwalt UND die Polizei haben mir geraten die Miete zu mindern, und auch gesagt das mir eine Mietminderung zusteht, sofern sich die GSW weigert etwas zu unternehmen. Eine Frist wurde der GSW vor minderung gesetzt. Habe für 1 Jahr die Miete gemindert.
    Nun kam von der GSW, sie möchten die Mietrückstande zurück haben.

    Das würde ich schon längst als überfällig bezeichnen.

    Zitat

    Weiß jemand wer denn hier nun im Recht ist. Polizei und Anwalt sagen, Mietminderung ist rechtens, GSW
    lehnt die Minderung Vollumfänglich ab, will nun die "Rückstände" zurück haben.

    Mietminderung können Sie nur bei Mängeln an der gemieteten Sache machen. Für Sie unangenehme Nachbarn kann Ihr Vermieter schon garnicht kündigen.
    Das liegt hier nicht vor. Da ist es völlig Wurscht was Anwälte nach einseitiger Darstellung ihren Mandanten erzählen. Die Polizei hat da in Bezug auf Mietminderung schon garnichts verloren.

    Sie könnten folgendes tun:
    1. Sie suchen sich eine andere Bleibe
    2. Sie setzen die Mietminderung fort bis der Eigentümer sie auf Zahlung verklagt. Dann wird Gotteshand ein Urteil fällen.
    Ausgang äußerst ungewiß!


  • Mietminderung können Sie nur bei Mängeln an der gemieteten Sache machen.
    Für Sie unangenehme Nachbarn kann Ihr Vermieter schon garnicht kündigen.
    Das liegt hier nicht vor. Da ist es völlig Wurscht was Anwälte nach einseitiger Darstellung ihren Mandanten erzählen. Die Polizei hat da in Bezug auf Mietminderung schon garnichts verloren.

    Naja es ist ja nicht nur eine "unangenehme" Nachbarin.
    Die ist so Psychisch Krank, das sie ja Nachts gegen meine Wände klopft und gegen die Haustür tritt.
    Und vor allem wie oben beschrieben auch mich und ANDERE Mietbewohner angreift.

    Daher liegt hier ein Schwerer Mangel an der Mietsache vor, weil das Mietobjekt nichtmehr so bewohnbar ist
    wie eigentlich gedacht. Ungestörtes wohnen gehört zum vereinbarten Mietvertrag dazu.

    Fast jede Woche muss die Polizei antanzen weil die gute Frau mich angreift oder im Hausflur randaliert.
    Selbst der Security wundert sich, und auch die Polizei, warum diese Frau noch nich rausgeschmissen wurde.


  • Ich kann Ihnen schon zu solchen Nachbarn nicht gerade gratulieren und kann das auch nachempfinden, zumal es auch eine dauerhafte Belästigung ist.
    Soweit, so gut oder schlecht.


    Genau hier liegt Ihr Irrtum vor. Ich hatte es Ihnen bereits erklärt, das ein unangenehmer Nachbar Sie nicht befugt, Mietminderung vorzunehmen.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    1. Ihre Nachbarin gehört nicht zur Mietsache

    2. Nur unter diesen Voraussetzungen können Sie eien Mietminderung vornehmen. Inwieweit eine "unerhebliche Minderung" vorliegt kann Ihnen hier niemand beantworten.

    Beacnhten Sie mein Unterstrichenes!

    [QUOTE]
    Fast jede Woche muss die Polizei antanzen weil die gute Frau mich angreift oder im Hausflur randaliert.
    Selbst der Security wundert sich, und auch die Polizei, warum diese Frau noch nich rausgeschmissen wurde.

    Wenn diese Frau tatsächlich in diesem Maße als krank gilt, dann ist ein Rausschmiß schier unmöglich. Ein Gericht würde sowas garnicht akzeptieren und der Vermieter scheint das auch zu wissen.
    Übrigens würde das den "Terror" nur woanders hin verlagern.

    Eine dauerhafte Lösung kann nur bei der Rechtspflege in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt liegen.

  • Hallo Ventus,

    ich weiß nicht woher hier der einhellige Tenor kommt, man könne einen kranken Mieter auf keinen Fall kündigen, aber das ist so nicht richtig. Es gibt mehr als einen Fall, in dem das erfolgreich war (LG Heidelberg 5S 119/10, AG BErlin 3C 122/13). Google das Thema oder die Urteile doch mal. Solche Dinge sind natürlich immer Einzelfallentscheidungen und lassen sich nicht verallgemeinern, es zeigt aber, dass der Vermieter nicht machtlos ist.

    Ebenso ist ein Mietminderung möglich. Auch hier gibt es zahlreiche Präzedenzfälle, Allerdings ist es schwer rechtssicher festzustellen, wieviel du tatsächlich mindern darfst. Ich wäre da immer vorsichtig.

    Bezüglich der Rückforderung der Verwaltung, kommt es sicher auch darauf an, ob du deine Mietminderung in der richtigen Form durchgeführt wurde. Korrekte Ankündigung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, angemessene Höhe usw. Hast du da bereits Fehler gemacht, wäre die GSW im Recht.

    Da es dir am Ende aber nicht darum geht, Miete zu sparen, sondern das Problem zu lösen, solltest du dich mit der GSW zusammensetzen und an einer Lösung des Problems arbeiten. Wenn es wirklich so schlimm ist, wie du schreibst, ist das auch für die ein Problem. Sollte es denen egal sein, mußt du es sowieso darauf ankommen lassen. So wie ich die Sache sehe, kannst man dort auf Dauer nicht wohnen bleiben.

    Ich denke, du wirst in dieser Angelegenheit kaum um einem Rechtsbeistand herumkommen. Im Forum kann dein Problem diskutiert, aber nicht gelöst werden.

    Auch noch ein Wort zur Rechtsauskunft der Polizei: Darauf kann man im Allgemeinen nicht Vertrauen. Polizisten haben von Mietrecht genau soviel Ahnung, wie der Hausmeister.

    Gruss und halte uns auf dem Laufenden.
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo Ventus,

    ich weiß nicht woher hier der einhellige Tenor kommt, man könne einen kranken Mieter auf keinen Fall kündigen, aber das ist so nicht richtig. Es gibt mehr als einen Fall, in dem das erfolgreich war (LG Heidelberg 5S 119/10, AG BErlin 3C 122/13). Google das Thema oder die Urteile doch mal.

    Das sehe ich ähnlich.
    Ich habe aktuell selbst so einen Fall auf den Tisch liegen. In einem meiner Häuser wohnt eine ältere Dame, welche die anderen Mieter belästigt, beleidigt und bedroht. Sie war auch des Öfteren in der Klinik und gilt offiziell als "verrückt".

    Der Mieterin wurde fristlos gekündigt und der Fall liegt aktuell vor Gericht. Ich bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht.
    Meine Anwälte sind da aber recht zuversichtlich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das sehe ich ähnlich.
    Meine Anwälte sind da aber recht zuversichtlich.

    Ich wäre da nicht zu versichtlich. Auch Kranke müssen irgendwo wohnen.
    Vor allem so lange der Kranke keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

    Beleidigungen und Störungen dürften daher zu erdulden sein. Auch wenn es für
    die Mitmenschen durchaus eine Belastung ist.

  • Zitat

    Ich wäre da nicht zu versichtlich. Auch Kranke müssen irgendwo wohnen.
    Vor allem so lange der Kranke keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

    In dem Fall stellt sie wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit (und sich selbst) dar. Zuletzt hat sie sich mit einem Klappstuhl auf die Hauptstraße gesetzt.
    Nachdem sie auch im örtlichen Polizeirevier gewütet hat, beschäftigt sich zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft mit der Dame.

    Grundsätzlich müssen psychisch Kranke eben ein entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Grundsätzlich müssen psychisch Kranke eben ein entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden.

    Die Hürde ist aber hoch. Hier kommt es vorallem auf das Gutachten an bzw. den behandelden Arzt.
    Bis ein Richter eine Einweisung ausstellt, muss normalerweise viel passieren.

    Ist für den Vermieter jedoch die einfachste Art den Mieter los zu werden.


  • Genau hier liegt Ihr Irrtum vor. Ich hatte es Ihnen bereits erklärt, das ein unangenehmer Nachbar Sie nicht befugt, Mietminderung vorzunehmen.


    Das täuscht. Bei wiederholter Ruhestörung / Belästigung liegt sehr wohl ein Mangel vor, der zur Minderung berechtigt.


    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    1. Ihre Nachbarin gehört nicht zur Mietsache


    Die Nachbarin zwar nicht, die von ihr ausgehende Ruhestörung beeinträchtigt aber die Mietsache und schränkt daher die Tauglichkeit ein. Das Unterstrichene ist daher hier relevant!

    Wo Sie aber recht haben ist, dass die Höhe der berechtigten Minderung im Zweifel im Ermessen des Gerichts liegt.

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