Beiträge von Ventus


    Mietminderung können Sie nur bei Mängeln an der gemieteten Sache machen.
    Für Sie unangenehme Nachbarn kann Ihr Vermieter schon garnicht kündigen.
    Das liegt hier nicht vor. Da ist es völlig Wurscht was Anwälte nach einseitiger Darstellung ihren Mandanten erzählen. Die Polizei hat da in Bezug auf Mietminderung schon garnichts verloren.

    Naja es ist ja nicht nur eine "unangenehme" Nachbarin.
    Die ist so Psychisch Krank, das sie ja Nachts gegen meine Wände klopft und gegen die Haustür tritt.
    Und vor allem wie oben beschrieben auch mich und ANDERE Mietbewohner angreift.

    Daher liegt hier ein Schwerer Mangel an der Mietsache vor, weil das Mietobjekt nichtmehr so bewohnbar ist
    wie eigentlich gedacht. Ungestörtes wohnen gehört zum vereinbarten Mietvertrag dazu.

    Fast jede Woche muss die Polizei antanzen weil die gute Frau mich angreift oder im Hausflur randaliert.
    Selbst der Security wundert sich, und auch die Polizei, warum diese Frau noch nich rausgeschmissen wurde.

    Hallo! Ich habe mal eine wichtige Frage.

    Seit 3 Jahren habe ich nun schon Ärger mit einer Psychisch Kranken Nachbarin.
    Sie ist bei der Polizei gemeldet, hat mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und greift auch andere Leute
    grundlos an. Ich wohne direkt neben ihr, und werde jeden Tag beleidigt, beschimpft, und wenn ich sie Ignoriere
    versucht sie mich anzugreifen. Außerdem klopft sie Nachts gegen meine Wand und tritt gegen die Haustür.

    - Seit 3 Jahren geht das jetzt so
    - Auch STALKEN tut sie mich und andere Freunde
    - Der Weisse Ring, Opferschutz sowie Stalking Hilfe muss von uns schon in Anspruch genommen werden
    - Auch bei mehreren Leuten aus dem Haus hat sie das schon gemacht (also Angreifen, Beleidigen, Kinder bedrohen)
    - Eine Unterschriften Sammlung (ca 14 Unterschriften) wurde der GSW bereits eingereicht
    - Auch die Polizei ist informiert
    - Mietschulden (über 2.000€ ) hat die gute Frau auch, trotzdem wird sie von der GSW nicht gekündigt.
    - Es handelt sich hier außerdem um einen Arglistig verschwiegenem Mangel, da mir von der GSW bei meinem Einzug 2008 nicht gesagt wurde, das es im Haus schon vor meinem Einzug Probleme mit dieser Frau gab.

    Nun aber meine Frage: Ein Anwalt UND die Polizei haben mir geraten die Miete zu mindern, und auch gesagt das mir eine Mietminderung zusteht, sofern sich die GSW weigert etwas zu unternehmen. Eine Frist wurde der GSW vor minderung gesetzt. Habe für 1 Jahr die Miete gemindert.

    Nun kam von der GSW, sie möchten die Mietrückstande zurück haben.

    Weiß jemand wer denn hier nun im Recht ist. Polizei und Anwalt sagen, Mietminderung ist rechtens, GSW
    lehnt die Minderung Vollumfänglich ab, will nun die "Rückstände" zurück haben.

    Und weshalb "kann" der VM nichts machen?

    Das weis ich um ehrlich zu sein selbst nicht warum die da nichts machen wegen den Mängeln.
    Ich denke weil die nur das Geld vor Augen haben und die es nicht interessiert.
    Beweise mit Unterschriften Sammlung bezüglich Fahrstuhl Ausfall gab es im Haus hier ja auch schon.

    Deswegen frage ich ja hier, ob man mich Kündigen kann, wenn ich wegen einem mehrfach angezeigtem Mangel der nicht behoben wird, die Miete herabsetze.

    Es wurde dem Vermieter ja schon MEHRMALS mitgeteilt, er möchte doch bitte etwas dagegen machen.
    (Mehrfacher SCHRIFTLICHER Briefverkehr) und jedes mal kommt die selbe Antwort.
    Es tut denen leid, sie können nichts dagegen machen, sie verstehen meinen Ärger gut, Mietminderung wird abgelehnt.

    Weil soweit ich es jetz verstanden habe, muss der Vermieter einer Mietminderung ja nicht zustimmen.
    SONDERN sie tritt automatisch in Kraft nachdem der Mangel geschildert wurde.

    Deswegen frage ich. Der Mangel liegt vor, wurde mehrfach geschildert, und trotzdem kommt immer nur "wir können nichts machen"

    Noch habe ich die Miete ja nicht gemindert, sondern drohe sie zum 01. März hin an, weil eh immer nur die selbe Antwort kommt.

    Hallo! ich wollte mal etwas wichtiges fragen.

    Kann ein vermieter mich kündigen, wenn ich eine Mietminderung durchziehe?

    Bei uns im Haus fallen permanent die Fahrstühle aus, der Hausflur ist verschmutzt, und die Gegensprechanlage ist defekt.

    Habe mehrmals im Internet geschaut um wieviel man die Miete mindern kann.
    Fahrstühle 10%, Defekte Gegensprechanlage 5%, Verschmutzter Hausflur 5%.
    Ich habe meinem Vermieter (GSW) MEHRMALS bescheid gegeben, das diese Mängel bestehen,
    es kommt immer nur die Antwort "dagegen können wir nichts machen".

    Nun werde ich die Miete auf unbestimmte Zeit um 20% mindern, bis diese Mängel behoben sind.

    Daher meine Frage kann der Vermieter mich kündigen, wenn ich die Miete um 20% absenke, weil die
    Mietsache nicht mehr so zu gebrauchen ist wie am Anfang.

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