Mietminderung können Sie nur bei Mängeln an der gemieteten Sache machen.
Für Sie unangenehme Nachbarn kann Ihr Vermieter schon garnicht kündigen.
Das liegt hier nicht vor. Da ist es völlig Wurscht was Anwälte nach einseitiger Darstellung ihren Mandanten erzählen. Die Polizei hat da in Bezug auf Mietminderung schon garnichts verloren.
Naja es ist ja nicht nur eine "unangenehme" Nachbarin.
Die ist so Psychisch Krank, das sie ja Nachts gegen meine Wände klopft und gegen die Haustür tritt.
Und vor allem wie oben beschrieben auch mich und ANDERE Mietbewohner angreift.
Daher liegt hier ein Schwerer Mangel an der Mietsache vor, weil das Mietobjekt nichtmehr so bewohnbar ist
wie eigentlich gedacht. Ungestörtes wohnen gehört zum vereinbarten Mietvertrag dazu.
Fast jede Woche muss die Polizei antanzen weil die gute Frau mich angreift oder im Hausflur randaliert.
Selbst der Security wundert sich, und auch die Polizei, warum diese Frau noch nich rausgeschmissen wurde.