Hallo zusammen
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Nehmen wir mal an das ein Paar ( nicht verheiratet) gemeinsam 2013 eine Wohnung anmieten und einziehen. Nach 6 Monaten trennt sich das paar und die Freundin zieht aus. Der Freund bleibt weiterhin in der Wohnung wohnen.
Jetzt erfährt der Freund durch den Hausverwalter das die Freundin die Wohnung im Dezember 2013 gekündigt hat.
Im Januar 2014 erhält der Freund eine Kündigung vom Vermieter wobei die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Als der Freund weiter in der Wohnung geblieben ist erhält er eine erneute Kündigung und wieder wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Der freund bleibt weiter in der Wohnung wohnen und zahlt auch regelmäßig die Miete weiter. Im Februar erhält er eine erneute Kündigung jetzt jedoch durch einen Anwalt. Die Kündigung ist jedoch an beide gerichtet mit dem Inhalt das die Kündigung vom Vermieter aufrecht erhalten wird und aufgefordert wird die Wohnung innerhalb 14 Tagen zu räumen. Auch darauf hat er nicht reagiert und ist weiter in der Wohnung wohnen geblieben. Anfang März 2014 erhält der Freund ein schreiben vom Vermieter wo die Vereinbarung über die Rasenpflege und Winterdienst die beim Unterzeichnung des Mietvertrags abgeschlossen wurde zurückgezogen wird und Fordert die Zahlung ( 40euro pro Monat für die Rasenpflege und Winterdienst) für die Monate Januar . Februar und März 2014 zurück.
der Herr wohnt noch weiterhin in der Wohnung. Ende März 2014 kommt die Nebenabrechnung in der Nebenabrechnung werden die 40€ für die 3 Monate mit eingerechnet.
Der Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung. 4 Tage Später erhält der Mieter eine Mieterhöhung von 515€ Warm auf 620€ Warm zum 01.08.2014 ohne eine plausible Begründung. besser gesagt der Vermieter begründet die Mieterhöhung wie folgt. Aus wirtschaftlichen Gründen. Laut Mitvertrag beträgt die Miete inkl Nebenkosten usw. 515€ Jedoch hat der Mieter freiwillig 540€ Miete gezahlt damit keine Nachzahlungen entstehen.
Im September 2014 Stirbt die Vermieterin und das haus geht an die Gemeinschaftserben. Gleichzeit bekommt der Mieter ein Schreiben von einer Wohnbaugenossenschaft die Jetzt das Haus verwaltet.
Seid dem Bekommt der Mieter Mahnungen über die fehlende Restmiete in Höhe von 80€ plus die Nebenkostennachzahlung aus 2013 inkl. der einseitigen Vertragsänderung über die Rasenpflege und Winterdienst von 120€
Jetzt Zur Erklärung:
als der Vermieter damals die Kündigung der Freundin im Dezember erhalten hat , war er damit einverstanden das der Freund weiter drin wohnen bleiben kann. Der freund (Mieter) hat die Miete auch weiterhin gezahlt.
Im Januar hat der Vermieter dem Mieter dann auch eine Kündigung gesendet. jedoch weil die Kündigunsfristen bei keiner der Kündigungen eingehalten wurden ist er nicht ausgezogen.
Die Vereinbarung über die Vergütung von 40€ pro Monat für Rasen und Winterdienst war eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter und die kann nicht einseitig bzw. rückwirkend geltend gemacht werden.
Zu der einseitigen Mieterhöhung hat der Mieter keine Zustimmung gegeben und es fehlt die Begründung für die Mieterhöhung die nachvollziehbar ist. ( Keine Belege oder ähnliches )
Der Vermieter hat auch keine Klage erhoben weder für die Kündigung die 3 Mal Ausgesprochen wurde noch hat der Vermieter Klage erhoben für die Zustimmung der Mieterhöhung.
Da der Mieter der Mieterhöhung ncht zugestimmt hat ... wurden die Mieterhöhung auch nicht gezahlt sondern die Ganze Zeit die Alte Miete von 540€ offiziell laut damaligen Mietvertrag 515€ " für 1 Person "
des weiteren ist Ende Dezember bzw. Anfang 2014 ein neues Mietverhältnis abgeschlossen worden. und zwar in dem Moment wo die Freundin ausgezogen ist. Die Freundin ist bereits im Oktober 2013 ausgezogen. Zwar wurde der neue Mitvertrag nicht schriftlich abgeschlossen dennoch ist auch ein Mündlich abgeschlossener Mietvertrag wirksam und da der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat und die Hausverwaltung damit damals einverstanden war das der Mieter alleine drin wohnen bleiben kann besteht ein neuer Mitvertrag.
jetzt kommen wir noch mal zu der Mieterhöhung : der Mieter hat im Internet gelesen das erst nach 12 Monaten nach Einzug / nach Vertragsabschluss die Miete erhöht werden kann. da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.
Und jetzt kommt ihr ins Spiel
Seht Ihr das auch so ? wie ist eure Meinung dazu
ich hoffe ich hab es so geschrieben das alles nachvollziehbar ist bzw. verständlich ist ... wenn nicht fragt mich einfach
mfg