Im Fall einer Trennung der Lebenspartner.
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle eingetragenen Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben.
(Da ich keine Kündigung unterschrieben habe ist somit die Kündigung der Freundin nicht wirksam.)
Alle Parteien haben sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten und stehen auch für die Auszugsrenovierung oder die Begleichung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ein.
( Da die Kündigungsfristen vom Vermieter nicht eingehalten worden ist ist die Kündigung nicht wirksam desweiteren wurde Die Kündigung nur an eine Person gerichtet.
Möchte nach z.B. einer Trennung ein Partner alleine in der Wohnung als Mieter verbleiben, während der ander auszieht und der Vermieter ist mit diesem Wunsch einverstanden, so muss der Mietvertrag dementsprechend geändert werden.
( Und der Mietvertrag wurde somit mündlich neu abgeschlossen denn der Vermieter bzw. der Bevollmächtigte war damit einverstanden das ich alleine drin Wohnen kann nachdem der Vermieter die Kündigung der Freundin / ex Freundin erhalten hat. zumindest hat er mir das im Dezember mündlich bestätigt und mir noch gesagt das ggf. ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird )
Hier stehen unter anderem die Möglichkeiten einer Mietaufhebungsvereinbarung zur Verfügung, die mit der ausziehende Partei abgeschlossen wird. Die in der Wohnung verbleibende Partei übernimmt dann sämtliche aus dem Mietvertrag entstehenden Pflichten und Rechte alleine, welches auch schriftlich festgelegt werden sollte.
Achtung: Alle Vertragspartner – also beide / alle Mieter und der Vermieter – müssen damit einverstanden sein den besagten Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Das Abschließen eines komplett neuen Mietvertrags sollte je nach Dauer der im Vorfeld bestehenden Mietzeit gut abgewogen werden, um auf eventuell erlangte Rechte, wie z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist seitens des Vermieters, nicht zu verzichten.
(Da das Mietverhältnis erst seid 6 Monaten bestand spielt die verlängerte Kündigungsfrist keine Rolle)
ich fasse es noch mal zusammen.
Da nur beide Mieter den Vertrag gemeinsam kündigen können ist die Kündigung der Freundin unwirksam da sie alleine und nur für sich gekündigt hat ?
und da der Vermieter nicht beide gekündigt hat sondern nur einem Mieter und . die Kündigungsfristen nicht eingehalten hat ist der Komplette Mietvertrag weiter wirksam somit kann die ex Freundin bis heute noch mit in Anspruch genommen werden?
und da die Kündigungen alle unwirksam sind die Kündigung der Freundin und die Kündigung vom Vermieter wurde also nie ein neuer Vertrag abgeschlossen ?
sondern weil der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat .. hat er mehr oder weniger die Kündigungen wieder zurückgenommen ?
habe ich das jetzt richtig verstanden?