einseitige Mieterhöhung und Mietvertragsänderung

  • Hallo zusammen

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Nehmen wir mal an das ein Paar ( nicht verheiratet) gemeinsam 2013 eine Wohnung anmieten und einziehen. Nach 6 Monaten trennt sich das paar und die Freundin zieht aus. Der Freund bleibt weiterhin in der Wohnung wohnen.
    Jetzt erfährt der Freund durch den Hausverwalter das die Freundin die Wohnung im Dezember 2013 gekündigt hat.
    Im Januar 2014 erhält der Freund eine Kündigung vom Vermieter wobei die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
    Als der Freund weiter in der Wohnung geblieben ist erhält er eine erneute Kündigung und wieder wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Der freund bleibt weiter in der Wohnung wohnen und zahlt auch regelmäßig die Miete weiter. Im Februar erhält er eine erneute Kündigung jetzt jedoch durch einen Anwalt. Die Kündigung ist jedoch an beide gerichtet mit dem Inhalt das die Kündigung vom Vermieter aufrecht erhalten wird und aufgefordert wird die Wohnung innerhalb 14 Tagen zu räumen. Auch darauf hat er nicht reagiert und ist weiter in der Wohnung wohnen geblieben. Anfang März 2014 erhält der Freund ein schreiben vom Vermieter wo die Vereinbarung über die Rasenpflege und Winterdienst die beim Unterzeichnung des Mietvertrags abgeschlossen wurde zurückgezogen wird und Fordert die Zahlung ( 40euro pro Monat für die Rasenpflege und Winterdienst) für die Monate Januar . Februar und März 2014 zurück.

    der Herr wohnt noch weiterhin in der Wohnung. Ende März 2014 kommt die Nebenabrechnung in der Nebenabrechnung werden die 40€ für die 3 Monate mit eingerechnet.

    Der Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung. 4 Tage Später erhält der Mieter eine Mieterhöhung von 515€ Warm auf 620€ Warm zum 01.08.2014 ohne eine plausible Begründung. besser gesagt der Vermieter begründet die Mieterhöhung wie folgt. Aus wirtschaftlichen Gründen. Laut Mitvertrag beträgt die Miete inkl Nebenkosten usw. 515€ Jedoch hat der Mieter freiwillig 540€ Miete gezahlt damit keine Nachzahlungen entstehen.

    Im September 2014 Stirbt die Vermieterin und das haus geht an die Gemeinschaftserben. Gleichzeit bekommt der Mieter ein Schreiben von einer Wohnbaugenossenschaft die Jetzt das Haus verwaltet.

    Seid dem Bekommt der Mieter Mahnungen über die fehlende Restmiete in Höhe von 80€ plus die Nebenkostennachzahlung aus 2013 inkl. der einseitigen Vertragsänderung über die Rasenpflege und Winterdienst von 120€

    Jetzt Zur Erklärung:

    als der Vermieter damals die Kündigung der Freundin im Dezember erhalten hat , war er damit einverstanden das der Freund weiter drin wohnen bleiben kann. Der freund (Mieter) hat die Miete auch weiterhin gezahlt.

    Im Januar hat der Vermieter dem Mieter dann auch eine Kündigung gesendet. jedoch weil die Kündigunsfristen bei keiner der Kündigungen eingehalten wurden ist er nicht ausgezogen.

    Die Vereinbarung über die Vergütung von 40€ pro Monat für Rasen und Winterdienst war eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter und die kann nicht einseitig bzw. rückwirkend geltend gemacht werden.

    Zu der einseitigen Mieterhöhung hat der Mieter keine Zustimmung gegeben und es fehlt die Begründung für die Mieterhöhung die nachvollziehbar ist. ( Keine Belege oder ähnliches )

    Der Vermieter hat auch keine Klage erhoben weder für die Kündigung die 3 Mal Ausgesprochen wurde noch hat der Vermieter Klage erhoben für die Zustimmung der Mieterhöhung.

    Da der Mieter der Mieterhöhung ncht zugestimmt hat ... wurden die Mieterhöhung auch nicht gezahlt sondern die Ganze Zeit die Alte Miete von 540€ offiziell laut damaligen Mietvertrag 515€ " für 1 Person "

    des weiteren ist Ende Dezember bzw. Anfang 2014 ein neues Mietverhältnis abgeschlossen worden. und zwar in dem Moment wo die Freundin ausgezogen ist. Die Freundin ist bereits im Oktober 2013 ausgezogen. Zwar wurde der neue Mitvertrag nicht schriftlich abgeschlossen dennoch ist auch ein Mündlich abgeschlossener Mietvertrag wirksam und da der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat und die Hausverwaltung damit damals einverstanden war das der Mieter alleine drin wohnen bleiben kann besteht ein neuer Mitvertrag.

    jetzt kommen wir noch mal zu der Mieterhöhung : der Mieter hat im Internet gelesen das erst nach 12 Monaten nach Einzug / nach Vertragsabschluss die Miete erhöht werden kann. da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.


    Und jetzt kommt ihr ins Spiel

    Seht Ihr das auch so ? wie ist eure Meinung dazu

    ich hoffe ich hab es so geschrieben das alles nachvollziehbar ist bzw. verständlich ist ... wenn nicht fragt mich einfach


    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von vespe1983 (12. November 2014 um 13:26)

  • Hallo,

    worum geht es denn nun genau? Mieterhöhung? Falsche Betriebskostenabrechnungen? Einseitige Vertragskündigungen?

    Ich Frage erkenne ich in deinem Beitrag auch nicht.


    Zitat

    der Mieter hat im Internet gelesen das erst nach 12 Monaten nach Einzug / nach Vertragsabschluss die Miete erhöht werden kann. da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.

    Wie willst Du beweisen, dass ein neuer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt?

    Warum sollte überhaupt ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein?

    Zitat

    da der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat und die Hausverwaltung damit damals einverstanden war das der Mieter alleine drin wohnen bleiben kann besteht ein neuer Mitvertrag.

    Diese Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Nur weil ein Mieter auszieht und keine Räumungsklage erfolgt ist, heißt dass längst nicht, dass ein neuer Vertrag zustande gekommen ist. Die Freundin ist lediglich aus dem bestehenden Vertrag ausgeschieden.

    Schließlich gibt es - wie Du schon sagst - keine wirksame Kündigung.

    Zitat

    da somit der Neue Mietvertrag Dezember 13 bzw Feb. 2014 entstanden ist beginnt auch erst von diesem Zeitpunkt an die 12 Monats Frist für die Mieterhöhung.

    Nö! Es ist kein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, da es für die Wohnung einen gültigen schriftlichen Vertrag gibt.

    Ansonsten:

    Zitat

    Die Vereinbarung über die Vergütung von 40€ pro Monat für Rasen und Winterdienst war eine schriftliche Abmachung zwischen Mieter und Vermieter und die kann nicht einseitig bzw. rückwirkend geltend gemacht werden.

    So ist es.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Fall einer Trennung der Lebenspartner.

    Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle eingetragenen Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben.

    (Da ich keine Kündigung unterschrieben habe ist somit die Kündigung der Freundin nicht wirksam.)


    Alle Parteien haben sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten und stehen auch für die Auszugsrenovierung oder die Begleichung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ein.


    ( Da die Kündigungsfristen vom Vermieter nicht eingehalten worden ist ist die Kündigung nicht wirksam desweiteren wurde Die Kündigung nur an eine Person gerichtet.

    Möchte nach z.B. einer Trennung ein Partner alleine in der Wohnung als Mieter verbleiben, während der ander auszieht und der Vermieter ist mit diesem Wunsch einverstanden, so muss der Mietvertrag dementsprechend geändert werden.

    ( Und der Mietvertrag wurde somit mündlich neu abgeschlossen denn der Vermieter bzw. der Bevollmächtigte war damit einverstanden das ich alleine drin Wohnen kann nachdem der Vermieter die Kündigung der Freundin / ex Freundin erhalten hat. zumindest hat er mir das im Dezember mündlich bestätigt und mir noch gesagt das ggf. ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird )


    Hier stehen unter anderem die Möglichkeiten einer Mietaufhebungsvereinbarung zur Verfügung, die mit der ausziehende Partei abgeschlossen wird. Die in der Wohnung verbleibende Partei übernimmt dann sämtliche aus dem Mietvertrag entstehenden Pflichten und Rechte alleine, welches auch schriftlich festgelegt werden sollte.

    Achtung: Alle Vertragspartner – also beide / alle Mieter und der Vermieter – müssen damit einverstanden sein den besagten Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.

    Das Abschließen eines komplett neuen Mietvertrags sollte je nach Dauer der im Vorfeld bestehenden Mietzeit gut abgewogen werden, um auf eventuell erlangte Rechte, wie z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist seitens des Vermieters, nicht zu verzichten.

    (Da das Mietverhältnis erst seid 6 Monaten bestand spielt die verlängerte Kündigungsfrist keine Rolle)

    ich fasse es noch mal zusammen.

    Da nur beide Mieter den Vertrag gemeinsam kündigen können ist die Kündigung der Freundin unwirksam da sie alleine und nur für sich gekündigt hat ?

    und da der Vermieter nicht beide gekündigt hat sondern nur einem Mieter und . die Kündigungsfristen nicht eingehalten hat ist der Komplette Mietvertrag weiter wirksam somit kann die ex Freundin bis heute noch mit in Anspruch genommen werden?

    und da die Kündigungen alle unwirksam sind die Kündigung der Freundin und die Kündigung vom Vermieter wurde also nie ein neuer Vertrag abgeschlossen ?

    sondern weil der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat .. hat er mehr oder weniger die Kündigungen wieder zurückgenommen ?


    habe ich das jetzt richtig verstanden?

    5 Mal editiert, zuletzt von vespe1983 (12. November 2014 um 14:40)

  • aber dann noch mal zu der Mieterhöhung


    eine Mieterhöhung muss doch begründet sein und es muss doch meine Zustimmung verlangt werden oder? Der Vermieter kann ja jetzt nicht einfach schreiben aus wirtschaftlichen Gründen wird die miete erhöht ab dem 01.08 und buch zu - aus die Maus

    er muss sich doch schon die Zustimmung holen . und wenn ich die Zustimmung nicht gebe muss er die dann gerichtlich einklagen oder sehe ich das jetzt auch falsch?

  • Aus dem dargestellten Sachverhalt kann ich nur schliessen, dass sich der Mieter immer noch (ent-?)spannt zurücklehnen kann, ohne auch nur auf irgendwas reagieren zu müssen.

  • Zitat

    Da nur beide Mieter den Vertrag gemeinsam kündigen können ist die Kündigung der Freundin unwirksam da sie alleine und nur für sich gekündigt hat ?

    so ist es!

    Zitat

    und da der Vermieter nicht beide gekündigt hat sondern nur einem Mieter und . die Kündigungsfristen nicht eingehalten hat ist der Komplette Mietvertrag weiter wirksam somit kann die ex Freundin bis heute noch mit in Anspruch genommen werden?

    Auch richtig! Schwierig wird es, wenn die Ex-Freundin eine schriftliche Bestätigung des Vermieters hat, dass sie aus dem Vertrag entlassen wurde. Hier müsstest Du dann schlimmsten Falls gegen den Vermieter vor gehen.

    Zitat

    sondern weil der Vermieter keine Räumungsklage gestellt hat .. hat er mehr oder weniger die Kündigungen wieder zurückgenommen ?

    Er kann sie nicht zurücknehmen, da es nie eine (wirksame) Kündigung gab. Demnach war auch eine Räumungsklage nie möglich.

    Zitat

    er muss sich doch schon die Zustimmung holen . und wenn ich die Zustimmung nicht gebe muss er die dann gerichtlich einklagen oder sehe ich das jetzt auch falsch?

    Auch richtig!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Schwierig wird es, wenn die Ex-Freundin eine schriftliche Bestätigung des Vermieters hat, dass sie aus dem Vertrag entlassen wurde. Hier müsstest Du dann schlimmsten Falls gegen den Vermieter vor gehen.

    Eine solche Bestätigung wäre das Papier nicht wert. Der Vertrag kann nur von beiden Mietern gekündigt oder aufgehoben werden.
    Außen vor lasse ich eine gerichtliche Entscheidung.
    Sonst geht da garnichts!

    Sie haben das chon mal gute Karten. Das Handeln des Vermieters spricht eher von totaler Unkenntnis der Sachlage.
    Vielleicht gibts auch mal einen Führerschein mit Prüfung für Vermietungen. Lach!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. November 2014 um 16:13)

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