Unsicher wegen Klausel zu Schönheitsreparaturen

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht folgendes:

    -Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen.

    -Individualvereinbarung: Endet das Mietverhältnis, so sind sich die Parteien einig, dass die Mieträume im Zustand des Einzugs zurückgegeben werden müssen, d.h. alle Wände und Decken fachgerecht weiß (Dispersionsfarbe Nassabriebklasse II) gestrichen. Bohrlöcher sind zu schließen.


    Was bedeutet der Zusatz Individualvereinbarung? Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.

    Vielen Dank schonmal für jedes Licht in mein Dunkel.

    Thomas

  • Zitat

    Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.


    Wenn du beweisen kannst, dass diese Klausel nicht verhandelt wurde, dann dürfte sie auch nicht gültig sein. Dann genügt es, wenn du die Wohnung besenrein ohne beschädigungen zurück gibst. Beschädigungen könnten z.B. bunt gestrichene Wände und Decken sein.

  • Zitat

    Was bedeutet der Zusatz Individualvereinbarung? Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.

    Aber gelesen bevor Du den Vertrag unterschrieben hast.

    Individualvereinbarungen sind nur wirksam wenn sie nicht im Mietvertrag selbst stehen.

    Aber warten wir andere Beiträge ab.

  • Individualvereinbarungen sind nur wirksam wenn sie nicht im Mietvertrag selbst stehen.
    Aber warten wir andere Beiträge ab.


    So würde ich das nicht meinen, sondern sie wären im MV noch zusätzlich von den Vertragspartnern noch einmal gegenzuzeichnen, bspw. wie in meinen Verträgen, dass Wasserbetten unzulässig sind.

  • Hallo,

    der Vermieter möchte die Wohnung weiß gestrichen zurückbekommen. Das hat er eindeutig in seiner Individualvereinbarung genannten Klausel geschrieben. Du hast diese Klausel gelesen und unterschrieben. Wo ist denn deine Problem?

    Ich halte den Wunsch des Vermieter durchaus für vertretbar. Er übergibt dir eine weiß gestrichene Wohnung und will sie weiß zurückhaben. Er verlangt nicht, dass du alles frisch streichst. D.h. wenn du die Wände nicht anderesfarbig anmalst, hast du gar kein Problem. Willst du in anderen Farben wohnen, mußt du beim Auszug weiß drübermalen. Wenn dir das nicht passt hättest du die Wohnung ja nicht mieten müssen.

    Aber du hast unterschrieben und kommst jetzt scheinheilig "Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.". Wieder einer, der eine Vertrag unterschrieben hat und jetzt hofft um seine gegebene Zusage herumzukommen. Es ist unglaublich.

    Ob es sich hier um eine wirksame Individualvereinbarung handelt, wird nur der verhandelnde Richter abschließend bestimmen können. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob sie in einem separaten Vertrag ist, oder extra gegengezeichnet (beides wäre sicher schlau vom Vermieter gewesen), sondern es kommt darauf an, dass sie nicht Teil des Formularmietvertrages ist. Die deutliche Kennzeichnung als Individualvereinbarung spricht da klar gegen dich. Du hattest auch einen klaren Einfluss auf die Klausel. Du hättest sie streichen können. Jetzt denkst du bestimmt, dann hätte ich die Wohnung aber nicht bekommen und hast möglicherweise recht, aber untergejubelt wurde dir der Passus nicht.

    Gruss
    H H

  • Handelt es sich um einen Formularmietvertrag oder um einen Individualmietvertrag?

    Grundsätzlich dürfen Individualvereinbarungen nicht Teil des Formularmietvertrages sein, da sonst auszugehen ist, dass es sich nicht um tatsächliche individuale Vereinbarungen handelt, sondern schlich und einfach um "Ergänzungen" des Mietvertrages (zugunsten des Vermieters). Selbst handschriftliche Ergänzungen in einem Formularmietvertrag sind nicht als Individualvereinbarungen anzusehen.

    Anders wäre es bei einem komplett handschriftlichen Individualmietvertrag, in welchem solche Vereinbarungen durchaus getroffen werden können.

    Individualvereinbarungen bei Formularmietverträgen sind höchstens nur dann zulässig, wenn diese nicht zeitgleich mit dem Mietvertrag unterzeichnet/erstellt worden sind.
    Nachdem ich hier aber trotzdem mal eine Schlappe vor Gericht einstecken musste, hat mir ein Anwalt empfohlen, in diese Vereinbarung auch Sachen zu schreiben, die zum Vorteil des Mieters sind. Beispiel: Mieter streicht bei Auszug, Vermieter stellt hierfür die Farbe.
    Es soll Richter geben, die einseitige Individualvereinbarungen zugunsten des Vermieters nicht als Individualvereinbarungen anerkennen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Individualvereinbarungen bei Formularmietverträgen sind höchstens nur dann zulässig, wenn diese nicht zeitgleich mit dem Mietvertrag unterzeichnet/erstellt worden sind.


    Verstehe ich zwar nicht, aber sei es drum. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?

  • Verstehe ich zwar nicht, aber sei es drum. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?

    Nö!

    Grundsätzlich wurde mir das damals nur empfohlen. Eine Individualvereinbarung von mir wurde damals nicht als solche angesehen, sondern als Teil des Mietvertrages, der lediglich nicht an den Vertrag geheftet wurde.

    Ich mache meine Individualvereinbarungen immer mindestens einen Tag vor/nach der eigentlichen Vertragsunterzeichnung.

    Gesetzliche Regelungen gibt es nicht. Ich versuche nur alle Eventualitäten auszuschließen. Wenn der Mieter aber sowieso mit diesen Vereinbarungen einverstanden ist und sich daran hält, kann man das machen, wie man möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • der Vermieter möchte die Wohnung weiß gestrichen zurückbekommen. Das hat er eindeutig in seiner Individualvereinbarung genannten Klausel geschrieben. Du hast diese Klausel gelesen und unterschrieben. Wo ist denn deine Problem?

    Eine Indivuidualvereinbarung liegt erst dann vor, wenn die Regelung ernsthaft zur Disposition stand. Wird dem Mieter jedoch eine Regelung vorgelegt und er hat lediglich zu entscheiden, ob ja oder nein, dann ist es keine Individualvereinbarung. Quelle: Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial , auch hier: AGB oder Individualabrede? | BGH versch

    Ich halte somit die Regelung ebenfalls für ungültig.


  • Grundsätzlich dürfen Individualvereinbarungen nicht Teil des Formularmietvertrages sein, da sonst auszugehen ist, dass es sich nicht um tatsächliche individuale Vereinbarungen handelt, sondern schlich und einfach um "Ergänzungen" des Mietvertrages (zugunsten des Vermieters). Selbst handschriftliche Ergänzungen in einem Formularmietvertrag sind nicht als Individualvereinbarungen anzusehen.

    hier hätte ich auch gerne mal ne Quelle. Das wirst du dir ja nicht aus der Luft gegriffen haben.

  • Hallo,

    wie können jetzt sicher endlos darüber diskutieren, was ein Individualvereinbarung gerichtsfest macht und was nicht. Ich finde Leipzigers Anmerkung aber sehr hilfreich. Man muss es so sicher wie möglich machen.

    Unabhängig davon, ob die hier diskutierte Individualvereinbarung von einem Gericht wirklich als individual beurteilt würde oder nicht, so ist die Vereinbarung klar und verständlich. So dass der mieter_aus_hh nicht so zu tun braucht, als wußte er nicht was er damals unterschrieben hat.

    Gruss
    H H

  • hier hätte ich auch gerne mal ne Quelle. Das wirst du dir ja nicht aus der Luft gegriffen haben.

    Hier mal ein Ansatz, den ich auf die schnelle gefunden habe:

    Formularmietvertrag und Individualvereinbarung - Unterschied ? mietrecht.de

    Ansonsten habe ich das schon im Rahmen meiner Weiterbildung zum Fachwirt und von meinem damaligen Anwalt - möge er in Frieden ruhen - gelernt (er war immerhin einer der besten in Deutschland).

    Der Tenor (auch in dem Link) ist immer der, dass eine Individualvereinbarung nie einseitig (also vom Vermieter) gestellt/erstellt werden darf (deswegen "individuell vereinbart"). Da ein Formularmietvertrag hingegen immer eine einseitige Angelegenheit durch den Vermieter ist, hast dort eine Individualvereinbarung nichts zu suchen.
    Demnach wird eine individuelle Vereinbarung dort eben nicht als solche gesehen, sondern lediglich als Ergänzung eines Formularmietvertrages.
    Oder anders: Um die Wohnung anzumieten, muss ich den Formularvertrag - und somit auch die Individualvereinbarung - unterschreiben.

    Um eben den Eindruck zu umgehen, dass ich die Vereinbarung dem Mieter "vorsetze" und diese im schlimmsten Fall nicht als Individualvereinbarung gewertet wird, vereinbare ich auch Dinge, die zum Vorteil des Mieters sind (Nach dem Motto: "Eine Hand wäscht die andere"). In den meisten Fällen ist es eben so, dass der Mieter renoviert und ich die Farbe stelle.

    Es würde im Übrigen wohl ausreichen, derartige Individualvereinbarungen händisch in einem Übergabeprotokoll zu formulieren.
    Apropos "händisch": Meine Individualvereinbarungen sind immer handschriftlich verfasst und nie auf dem PC (von wegen "formularhafter Vordruck").

    Letztendlich sind das aber immer neue Einzelfallentscheidungen und hängen von der Laune des Richters ab. Wie mein Dozent damals schon sagte: "Es hängt davon ab, ob der Richter selbst Mieter oder Vermieter ist."

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unabhängig davon, ob die hier diskutierte Individualvereinbarung von einem Gericht wirklich als individual beurteilt würde oder nicht, so ist die Vereinbarung klar und verständlich. So dass der mieter_aus_hh nicht so zu tun braucht, als wußte er nicht was er damals unterschrieben hat.

    Ich kann mich gerne nur wiederholen. Eigentum verpflichtet! Der Vermieter/Eigentümer möchte jedoch so viel wie möglich auf den Mieter abwälzen, die Gesetze/Verordnungen und auch die höchstrichterlichen Entscheidungen setzen jedoch einen Rahmen, in dem sich der Vermieter bewegen darf. Verlässt der Vermieter diesen Rahmen, dann hat der Mieter das gute Recht, das Verlangen vom Vermieter abzulehnen.

    Von daher ist deine Meinung absolut vertretbar, denn wenn man den Vertrag liest, dann weiß man worauf man sich einlässt, aber rechtlich hat es einfach keinen Bestand. Von daher kann ich den Mieter auch verstehen, wenn er sagt, er macht das nicht.

    Und danke an Leipziger für die Ausführung. Ich bin da ganz bei dir und für mich ist das schlüssig.

  • Das Thema lässt mir keine Ruhe. hier noch einmal ein interessanter und passender Artikel

    Das bestätigt mich in meiner Meinung, dass eine solche Vereinbarung eben nicht am gleichen Tag, wie der Mietvertrag unterzeichnet werden sollte.
    Danke für den Link!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das bestätigt mich in meiner Meinung, dass eine solche Vereinbarung eben nicht am gleichen Tag, wie der Mietvertrag unterzeichnet werden sollte.
    Danke für den Link!

    Das definitiv.

    Du müsstest halt aber auch darauf achten, dass du nicht mit jedem Mieter die gleiche Vereinbarug triffst, denn im Zweifel könnte das auch widerrum gegen dich ausgelegt werden.

  • Hallo, leider hat es nicht geklappt ein eigenes Thema zu erstellen, daher versuche ich auf diesem Wege mein Problem zu lösen, also bitte nicht böse sein, weil ich hier auf antworten gegangen bin. Es liegt an meinem mangelnden technischem Verständnis. in meinem Mietvertrag steht nur die folgende Klausel:

    der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen in den Mieträumen fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen.

    Mehr steht nicht im Mietvertrag. Wohn allerdings erst 2 Jahre in der Wohnung und hab die Wohnung unrenoviert übernommen. Der neue Eigentümer beabsichtigt jetzt sowieso die Wohnung komplett zu renovieren (neuer Boden, neue Küche, neues Bad...).

    Er will jetzt Geld von mir haben. Frage, muss ich was machen oder reicht es die Wohnung besenrein zu übergeben. Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo Melly81,

    "Hallo, leider hat es nicht geklappt ein eigenes Thema zu erstellen,"
    - Das liegt an einem Software-Fehler des Forums.

    "in meinem Mietvertrag steht nur die folgende Klausel:
    der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten alle Schönheitsreperaturen in den Mieträumen fachgerecht auszuführen bzw. ausführen zu lassen."
    - Das ist üblich.

    "... hab die Wohnung unrenoviert übernommen. Der neue Eigentümer beabsichtigt jetzt sowieso die Wohnung komplett zu renovieren"
    - Das kann er gerne auf seine Kosten machen.

    "Er will jetzt Geld von mir haben."
    - Wofür? Gibt es bereits eine schriftliche Forderung mit Begründung und Berechnung?

    "muss ich was machen oder reicht es die Wohnung besenrein zu übergeben."
    - Wozu übergeben? Ziehst Du aus?

  • Hallo Berny, kann deine Antwort zwar hier nicht sehen, aber in meinen emails:-) Ich ziehe aus. Hab zum 31.12.14 gekündigt, fristgerecht. Eine Berechnung gibt es nicht, allerdings die Aussage vom vermieter, dass ich nicht ganz ohne was zu machen rauskomme...Er hat mir jetzt angeboten, dass ich nächste Woche die Schlüssel abgebe aber die Novembermiete dann weg wäre. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 150€ (hälfte der Miete November).
    Die Frage ist halt, ob er mich aufgrund der im Mietvertrag stehenden Klausel zum streichen verdonnern kann bzw. Geld verlangen kann. Wohne wie gesagt seit gerade mal 2 Jahren da und hab sie unrenoviert übernommen. Danke schon mal im Voraus für eine Antwort:-)

  • Melly81,
    ich würde mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung treffen:
    Mietende 30.11.14; Rückgabe der Mietsache am 15.11.14 ohne Erstattung der Restmiete; Rückgabezustand der Mietsache im Istzustand ohne finanzielle Sanktion; Rückgabe der Kaution bis zum 15.12.14.

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