Hallo,
in meinem Mietvertrag steht folgendes:
-Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen.
-Individualvereinbarung: Endet das Mietverhältnis, so sind sich die Parteien einig, dass die Mieträume im Zustand des Einzugs zurückgegeben werden müssen, d.h. alle Wände und Decken fachgerecht weiß (Dispersionsfarbe Nassabriebklasse II) gestrichen. Bohrlöcher sind zu schließen.
Was bedeutet der Zusatz Individualvereinbarung? Verhandelt habe ich diese Klausel nicht, sie stand so drin.
Vielen Dank schonmal für jedes Licht in mein Dunkel.
Thomas