Hallo
Ich wohne in einem, ursprünglich, 2 Familienhaus welches einen ausgebauten Dachboden hat. In der untersten Wohnung ( 62 qm) wohnt ein Ehepaar seit 2002, sie um die 50 und "angeblich" krank. Kann nicht aus der Wohnung, obwohl sie zum Eirmann, der vor dem Haus hält, gehen kann, mit den Nachbarn mal ein Schwätzchen halten und sogar zum Sohn oder Tierarzt gehen kann ect. Der Mann, ca 65 erledigt alles wie Einkaufen, waschen ect. Ich wohne mit meinem Mann und 2 Kinder 17 und 19, beide in der Ausbildung zum Erzieher, in der mittleren Wohnung (62 qm) und dem Ausgebauten Dachboden (ohne Abzug der Schrägen ca 55 qm). Das Haus gehört seit 2010 mir aber mein Vater hat das Absolute Nißbrauchrecht.
Nun ist es so, das die Mieter in der unteren Wohnung, weder den Hausflur, den Keller noch den selbstgenutzen Hof pflegen. Sie fühlen sich sogar Beobachtet, weil wir sie schon mehrmals drauf angesprochen haben. Mein Vater, der ja der Vermiter ist, kmmert sich leider nicht wirklich darum, obwohl er uns sonst Unterstützt. In der alten Wohnung hatten sie auch nur Ärger mit dem Vermieter. Sie Fragen nie, sie machen einfach. Nun möchten wir, das sie Ausziehen.
Mein Mann und ich würden gerne in die Untere Wohnung ziehen und die Kinder sollen beide die mittlere Wohnung + Dachboden wohnen bleiben. Im Notfall könnte man im DG sogar mal eine kleine Küche einbauen. Wie sehen wohl die Chancen aus? Sollten wir Abmahnen?
Mieter kündigen?
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XZadyaX -
8. November 2014 um 15:23 -
Erledigt
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Da dein Vater Vermieter und Nießbrauchnehmer ist steht allein ihm das Recht zu den Mieter abzumahnen oder, sofern denn ein wichtige Grund vorliegt, zu kündigen.
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Das wissen wir ja...deshalb wollen wir uns ja schon mal informieren. Vielleicht gab es ähnliche Fälle schonmal. Die Anwältin meint halt, normal kündigen mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr.
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Zitat
Die Anwältin meint halt, normal kündigen mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr.
Die hat keine Ahnung. Jedenfalls nicht von Mietrecht.
Oder Eure Infos waren nicht richtig.
In einem 2FH kann der Vermieter dem Mieter ohne Grund kündigen, wenn er mit dem Mieter gemeinsam in dem Haus wohnt.
Da das hier nicht der Fall ist. Ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
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Hmm...dann ist sie also Umsonst eine Anwältin für Mietrecht von Haus und Grund? Gut zu wissen....ich mag sie eh nicht.
Also werde ich mein eigenes Haus erst für uns alleine haben, wenn die Kinder Geld verdienen und wir den Mietern mit Eigenbedarf kündigen können,.... Ich weiß schon, warum ich NIEMALS Vermieterin werden will. -
Zitat
also Umsonst eine Anwältin für Mietrecht von Haus und Grund?
Das ist doch irgendwie logisch. Solche Anwälte, egal ob von Haus&Grund oder vom Mieterverein, haben Mandanten bis zum Abwinken. Warum sollen Sie sich also engagieren? Die nächsten "Kunden" warten doch schon im Wartezimmer.
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Naja, für mich ist es nicht logisch, immerhin verdient sie damit ihr Geld. Und mein Vater beauftragt sie schon seit Jahren und er hat sie von meiner Oma "Übernommen" Und ich meinte das Ernst, das ich sie nicht mag. Daher frage ich mich, zu wem muß ich gehen der mir auch die richtigen Informationen gibt? Man weiß ja gar nicht mehr was Recht ist und was nicht...... und Ahnung hat man ja auch nicht. Mein Vater soll/würde die Mieter auch nur Kündigen, wenn wir CHancden haben auf Erfolg. Sonst bringt es ja nichts.
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Zitat
Naja, für mich ist es nicht logisch, immerhin verdient sie damit ihr Geld.
Nee, nee, falscher Ansatz. Den Vertragsanwälten dieser "Vereine" schneien die "Kunden" ohne großen Aufwand in die Kanzleien, da muss man sich nicht anstrengen, denn die Mandantenschaft ist mehr oder weniger eine feste Größe.
Als ich einmal in der Situation war, konnte ich zwischen einem Vertragsanwalt oder der eigenen Vertretung wählen. Ich habe mich dann selbst vertreten und mein Gegenüber war ein Vertragsanwalt von Haus&Grund. Das einzige, was dieser Anwalt schaffte war es den Richter mit seinen dummen Sprüchen zu verärgern.
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Weshalb zwei Threads...?
https://forum.mietrecht.de/thread/7607-mi…igen/#post52355 -
War keine Absicht
Der eine kann auch gelöscht werden. -
Zitat
Also werde ich mein eigenes Haus erst für uns alleine haben, wenn die Kinder Geld verdienen und wir den Mietern mit Eigenbedarf kündigen können,.
Falsch. Wenn Dein Vater nicht mehr Nießbraucher ist.
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