Hallo!
Angenommen, der im Vertrag angegebene Vermieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer, sondern ein Mitarbeiter der Hausverwaltung.
Gäbe es für den Mieter besonderes zu berücksichtigen, insbesondere bei etwaigen späteren Änderungswünschen seitens der Hausverwaltung, z.B. ein neues Mietkonto,...?
Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Danke schonmal für Rat und Denkanstösse,
schöne Grüße,
Mannesmann