Vermieter / Eigentümer

  • Hallo!

    Angenommen, der im Vertrag angegebene Vermieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer, sondern ein Mitarbeiter der Hausverwaltung.
    Gäbe es für den Mieter besonderes zu berücksichtigen, insbesondere bei etwaigen späteren Änderungswünschen seitens der Hausverwaltung, z.B. ein neues Mietkonto,...?
    Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?

    Danke schonmal für Rat und Denkanstösse,
    schöne Grüße,

    Mannesmann

  • Zitat

    Angenommen, der im Vertrag angegebene Vermieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer, sondern ein Mitarbeiter der Hausverwaltung.

    In diesem Fall arbeitet der Verwalter in Vollmacht des Eigentümers. Der Verwalter entscheidet/arbeitet somit nicht eigenständig, sondern nur im Interesse und im Auftrag des Eigentümers. Alle Befugnisse diesbezüglich werden in der Vollmacht festgelegt.

    Oder auf was möchtest Du hinaus?

    Zitat

    Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?

    Kommt drauf an, auf wen die Vollmacht konkret ausgestellt wurde. Person oder Hausverwaltung?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vermieter laut Vertrag ist eine Privatperson, nicht das Unternehmen.
    Über eine Vollmacht ist dem Mieter nichts bekannt.
    Hat man ein Anrecht, diese einzusehen, und sollte man das tun?

    Was ist z.B. mit möglichen Forderungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung, die nicht im Namen und Auftrag des Vermieters gestellt werden?


  • Was ist z.B. mit möglichen Forderungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung, die nicht im Namen und Auftrag des Vermieters gestellt werden?


    Diese brauche Sie nicht zu beachten. Für Sie ist allein der Vermieter maßgebend.
    Da ist es völlig Wurst, wo der Vermieter angestellt ist.

  • Vermieter ist die im Vertrag genannte Person.

    Das muß nicht zwingend der Eigentümer sein.

    Zitat

    Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?

    Zitat

    Dann bleibt die Person Vermieter. Mit dem Unternehmen wo die Person angestellt war hat das Mietverhältnis nichts zu tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!