Beiträge von Mannesmann

    Vermieter laut Vertrag ist eine Privatperson, nicht das Unternehmen.
    Über eine Vollmacht ist dem Mieter nichts bekannt.
    Hat man ein Anrecht, diese einzusehen, und sollte man das tun?

    Was ist z.B. mit möglichen Forderungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung, die nicht im Namen und Auftrag des Vermieters gestellt werden?

    Hallo!

    Angenommen, der im Vertrag angegebene Vermieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer, sondern ein Mitarbeiter der Hausverwaltung.
    Gäbe es für den Mieter besonderes zu berücksichtigen, insbesondere bei etwaigen späteren Änderungswünschen seitens der Hausverwaltung, z.B. ein neues Mietkonto,...?
    Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?

    Danke schonmal für Rat und Denkanstösse,
    schöne Grüße,

    Mannesmann

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