Vermieter laut Vertrag ist eine Privatperson, nicht das Unternehmen.
Über eine Vollmacht ist dem Mieter nichts bekannt.
Hat man ein Anrecht, diese einzusehen, und sollte man das tun?
Was ist z.B. mit möglichen Forderungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung, die nicht im Namen und Auftrag des Vermieters gestellt werden?