Hallo zusammen,
ich habe seit dem zwei Reparaturen notwendig wurden ein Problem mit meinem Vermieter. Die rechtliche Regelung im Mietvertrag ist korrekt und ich würde ohne zu zögern zahlen, wenn der Rechnungsbetrag korrekt und unter dieser Grenze ausgewiesen wäre.
Folgende Situation:
Es wurden zwei Reparaturen (defekte WC Spülung, defekte Michbatterie Dusche) durchgeführt und in Folge einer freiwilligen/nicht beauftragten und auch nicht berechneten Prüfung des Waschbecken Perlators ging dieser verloren. Bei der zweiten Reparatur habe ich darauf hingewiesen, dass dieser seit dem letzten Mal fehlt und letztlich wurde der neue Perlator in der Rechnung der zweiten Reparatur zum Einsatztag ausgewiesen, wo er auch ersetzt wurde und der Betrag stieg über 75 €. Somit war für mich klar, dass ich die Rechnung nicht bezahlen muss. Andernfalls hätte der Vermieter mit dem Handwerksbetrieb abstimmen müssen, das der Perlator Posten auf Grund einer Instandhaltung nichtig ist.
Aktuelles Problem:
Ich habe dies dem Vermieter ausführlich mehrere Male geschildert. Dieser hat mich nun via Anwalt abgemahnt (~75 € zusätzliche Anwaltskosten) und der Anwalt meinte Sie würden den Perlator einfach zur ersten Rechnung rechnen sodass ich unter 75 € komme und diese solle ich nun zzgl. seines Anwaltshonorars bezahlen.
Frage 1: Wie ist ein Einzelfall in diesem Rahmen zu deuten? Doch nicht etwa jeden Arbeitsschritt? Am Tag 2 wo die WC Spülung repariert wurde, erfolgte der Ersatz des Perlators der auch in Rechnung gestellt wurde. Somit komme ich über 75 € in der Rechnung und müsste doch eigentlich nicht zahlen?
Frage 2: Ist ein nachträgliches verschieben der Rechnungsposten wie es der Anwalt vorgerechnet hat gültig? Und wenn ja ergibt sich daraus ja eine ganze neue Forderung unter dessen Gültigkeit ich unter 75 € wäre und schon damals bezahlt hätte. Darf er mir dann zusätzlich noch sein Anwaltshonorar aufmerzen?
Vielen Dank!!