Beiträge von merivora

    Hallo zusammen,

    ist es erlaubt, dass ein Vermieter im Mietvertrag Gas-Versorgung schreibt sowie bei der Besichtigung mit niedrigen Energiekosten umwirbt und sogar auf explizite Nachfrage nach dem Versorgungssystem Gas nennt, sich dann mit Bezug der Neubauwohnung jedoch herausstellt, dass man einen Fernwärmeanschluss braucht? Mal angenommen die Fernwärmekosten & Verbrauch ist ziemlich hoch, obwohl man wenig/normal heizt und nun stellt sich für den Mieter heraus, dass die Kosten mit Fernwärme ca. 3 mal so teuer wie ein Gasanschluss sind, wurde der Mieter dann nicht um falsche Tatsachen betrogen? Hier steht Mehrkosten für eine angeblich gut isolierte Neubauwohnung, Mehrkosten Fernwärme und realer kwh Verbrauch doch in keiner Relation zu den Versprechungen die unterbreitet wurden.

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht in etwa Folgendes "vermietet werden im Haus xyz folgende Räume zu Wohnzwecken x Zimmer, Diele, Bad, WC, Terasse mit Gartenanteil, Kellerraum, Tiefgaragenplätze.". Bisher dachte ich, sofern es nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist und sogar in den Betriebskosten als Punkt Gartenpflege auftaucht, dass ich damit nichts am Hut habe. Nun kam doch raus, dass Rasen mähen etc mir obliegt.

    Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde mir gesagt, dass die Gartenpflege in den Betriebskosten nur für die kleine Gemeinschaftsfläche gilt. Nicht jedoch für den Bereich der als Sondereigentum in der freien Gestaltungshand des Mieters liegt, soweit das Ansehen des Objektes im Sinne der Eigentümer kein Schaden nimmt.

    Muss in diesen Fällen die Gartenpflege trotzdem im Mietvertrag als Pflicht aufgeführt werden, ähnlich es z.B. bei den Schönheitsreperaturen (die sich hier jedoch nur auf die Wohnung beziehen) der Fall ist? Oder ist es bei "Sondereigentum" (auch wenn dies ja eher ein Eigentümerbegriff ist) und EG grundsätzlich so, dass der Mieter für die Pflege zuständig ist?

    Ich würde das auch für die Zukunft nur gerne einmal wissen, wie das hier geregelt sein muss.

    Vielen Dank!

    Hi,

    ich weiß von den Vermietern nur, dass die wohl mehr als 8 Häuser in der Stadt geerbt haben und generell auch fast nichts außer das absolut Notwendigste angehen, wo vermutlich aber eher der Hausverwalter hinter steckt, der jedoch auch schon die 70 überschritten hat. Z.B. sind die Dachpfannen nun sein 4 Monaten kaputt, es regnet zum Teil (Tröpfchenweise) rein und erst nach und nach sollen nun mit Wochen Verzögerungen Dachdecker kommen.

    Ich zahle ca. 4,90 € / qm Kaltmiete und bei vergleichbaren Wohnungen wären aktuell sicherlich 5-8 € / qm üblich. Neubauten sowie gehobene Wohneinheiten werden zum Teil mit 11-14 € / qm vermietet.

    Also 4 % kann unter gewissen Umständen sicherlich zutreffend sein. Ich denke aber mal der Hausverwalter kriegt vllt. 10-30 € / Mieter & Monat für das Organisatorische. Hinzu kommen natürlich hin und wieder mal Handwerksarbeiten etc die sich jedoch entsprechend der Maßnahmen die hier aktiv betrieben werden sehr gering ausfallen dürften. Ich würde da für dieses Haus mit 5 Wohneinheiten vllt eine Reparatur pro Monat mit 100-400 € ansetzen. Gebäudeversicherung etc wird über die Nebenkosten ohnehin auf die Mieter umgelegt.

    Also dürften ca. 2.500 € / Wohnung für den Vermieter / Gebäude über bleiben. Davon muss nun natürlich ca. alle x Jahre mal eine größere Instandhaltung betrieben werden. Leerstand gibt es hier eigentlich keinen. Maximal mal eine Wohnung für zwei Wochen pro Halbjahr. Da müssten ja noch ordentliche Summe anfallen um dann im Jahresschnitt auf lediglich 4 % zu kommen.

    Da würde ich vermutlich lieber in Aktien etc investieren und mir kein Haus anlasten ;)?

    Ansonsten wäre mal interessant zu erfahren wie oft in welchen Zeiträumen mieten denn ca. normalerweise angehoben werden? Ist da jährlich realistisch?

    Vielen Dank!

    Das hat mit Mietrecht nichts zu tun. Das ist Vertragsrecht/Zivilrecht.
    Da sollte man ein anderes juristisches Forum aufsuchen. Oder den Verbraucherschutz fragen.

    Darum habe ich es mal Vorsichtshalber in das Unterforum Sonstiges geschoben.

    Und was hat der verhinderte Versorger geantwortet, als du sein Angebot jetzt abgelehnt hast? Ach, du hast nicht gefragt und rechnest damit, dass der hier mitliest. Ich muss dich enttäuschen, hier liest kein Gasanbieter mit.

    Dem habe ich gleiches gesagt, allerdings antwortet dieser nur ca. alle 6 Wochen mal auch bei Fristzsetzung und ist telefonisch nicht erreichbar.

    Generell steht in der Check24 das der Vertrag mit der Bestätigung durch den Versorger beginnt. Diese blieb jedoch aus und kam erst jetzt auf Nachfrage wo man wohl gesehen hatte, dass die Gaspreise gesunken sind und man hat direkt mal meinen Anschluss blockiert, sodass ich nun nicht wechseln kann.

    Es geht ja im Grundsatz um die Rechtsfrage, ob ein Anbieter eine Willenserklärung (Belieferung durch Versorger mit beabsichtigten Start 2014) derart verzögern kann. Dann hätten Sie mir das doch eigentlich 2014 bestätigen müssen mit Preisbindung etc was im Tarif gilt. Dann wäre zumindest deren Risiko das die Preise auch steigen könnten.

    Hallo,
    ich muss ja auch mal etwas positives berichten und wollte insofern mal nachfragen ob dies die Regel ist oder man wirklich von einer guten Mieterpraktik rund um diesen Umstand ausgehen kann.

    Ich wohne nun seit 2012 in meiner Wohnung und der Hausverwalter sagte damals, dass Mieten immer nur bei Neueinzug erhöht werden. So musste ich z.B. damals mehr bezahlen als noch die ehemalige Mieterin, die dort seit 5 Jahren wohnte.

    Ist dieses für Mieter sicherlich gute Regelwerk die Regel oder ist es gemeinhin eigentlich üblich, dass die Mieten entsprechend des Mietspiegels ca. einmal im Jahr oder alle 2 Jahre angepasst werden?

    Vielen Dank!

    Leisten kann man sich das sicherlich irgendwie. Aber was habt ihr davon wenn ihr eure Lebensqualität dahingehend derart einschränken müsstet? Ihr müsst ja auch noch Kosten für Internet, Strom ggf. Gas etc einbeziehen. Dann kommt noch der schöne Beitragsservice, ggf. Kabelanschlussgebühr, Versicherungen, Kosten für Möbel und der dicke Batzen für Haushaltseinkäufe wie Lebensmittel etc. dazu. Bleiben euch vllt. 100-200 € für Kleidung, Feiern, Urlaub, Essen gehen etc bei 2 Personen. Mir wäre das zu knapp.

    Hallo,
    wenn man vor knapp über einem Jahr über Check24 einen neuen Gasanbieter ausgewählt hatte, dieser die Lieferung jedoch auf Grund einer zu knappen Kündigungsfrist beim ehemaligen Versorger nicht aufnehmen konnte, von dem Versorger keinerlei Bestätigung oder Ablehnung des Vertrages erfolgte und nun nachdem die Gas kwh Preise gefallen sind auf einmal wieder um die Ecke kommt, dass man ja jetzt nachdem der alte Vertrag beim ehemaligen Gas Anbieter (von mir selbst manuell gekündigt um zu einem neuen Gas Anbieter zu wechseln) ausgelaufen ist, die Belieferung beginnen könne und sich auch sogleich den Zähler beim Netzverwalter gesichert hat. Ist dies noch vertretbar und rechtlich erlaubt?

    Wie lang hat ein Anbieter Zeit einen beabsichtigen "Kauf" aus 2014 zu bestätigen? Kann man hier nach fast einem Jahr ohne Bestätigung nicht davon ausegehen, dass der ehemalige Versorger die Belieferung nicht aufnehmen möchte? Oftmals schreiben die Versorger ja dann noch, dass man die Preisgarantie nicht über ein Jahr aufrecht erhalten können und man daher von der Belieferung absieht. Aber einfach wie bei diesem Anbieter abwarten wie die Preisentwicklung ist und dann um die Ecke kommen mit tada wir beliefern Sie jetzt doch?

    Ich sehe hier 2 Knackpunkte: 1. konnte die Belieferung nicht zum gewünschten Liefertermin umgesetzt werden 2. erfolgte über Monate keine Bestätigung bzw. Ablehnung des beabsichtigten Liefervertrages.

    Ich würde nun natürlich lieber zu einem Versorger mit Konditionen aus 2015 wechseln, als mir Preise aus dem Angebot 2014 aufschwatzen zu lassen.

    Vielen Dank!

    Hallo,
    ich habe natürlich auch schon vorab an einigen Stellen herumgesucht.

    Zitat

    In unserem Haus wurde vor ca. 2 Jahren durch KabelBW(jetzt Unimedia) das Kabelnetz kostenlos modernisiert.
    Neue Kabel gezogen und DSL-fähig gemacht. Das erfolgte damals kostenlos. Inwieweit hier eine Änderung durch unimedia eingetreten ist, kann ich nicht sagen.

    Offensichtlich ist es laut Unitymedia hier der Kabelanschluss vom Vermieter, sodass Unitymedia in diesem Fall nur bis zum Hausanschluss die Kosten einer Modernisierung trägt. Warum ich dann trotzdem die vollen Kabelanschlussgebühren an Unitymedia zahlen muss, erschließt sich mir auch nicht.

    Zitat

    Wenn ein funktionsfähiges Kabelnetz im Haus vorhanden ist, müssen Sie sich damit begnügen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den gewachsenen Ansprüchen seiner Mieter zu genügen.

    Es wird kein Bandbreitenupgrade durch die Modernisierung verlangt, sondern ich habe wie oben aufgeführt, tagelang überhaupt kein Signal durch den Kabelanschluss und somit kein Internet, Telefon und TV Zugang. Im Mietvertrag wurde der Anschluss an das Unitymedia Netz sogar empfohlen und es besteht keine alternativer TV Anschluss Zugang (außer DVB-TV ggf.).

    Im Mietvertrag steht lediglich, dass die Anschlussgebühren direkt an den Kabelanbieter zu zahlen sind.

    Zitat

    Ich habe auch schon ausgiebig gesucht, aber es handelt sich hier offenbar meistens um Fälle in denen der Vermieter eine Modernisierung auf die Nebenkosten umlegen will. bzw. die Kabelgebühren Bestandteil der Nebenkostenpauschale sind.

    Die Fälle die ich gefunden habe, legen eigentlich auf, dass der Vermieter die Kosten zu übernehmen hat. Aber entsprechend der Anzahl der Suchergebnisse sieht man auch, dass offensichtlich die Mehrzahl der Vermieter dies anders sieht. Lustigerweise würde wahrscheinlich bei einem Stromanschluss niemals ein Vermieter auf die Idee kommen, bei defektem Stromkabelzugang die Reparatur dem Mieter aufzuerlegen nur weil im Mietvertrag steht, dass die Verbrauchsengelte für Strom und Gas direkt mit den Versorgern auszugleichen sind..

    Ich kann natürlich verstehen, dass auch ein Vermieter keine Lust hat für einen Mieter eine Modernisierung von vllt. 500-2000 € zu zahlen, aber das wäre ja eigentlich langfrisitg nicht schlecht investiertes Geld, da ich nicht der einzige Mieter mit Signalstörungen bin und wer will bitte schon eine Wohnung mieten, wo TV, Internet oder Telefon oftmals nicht geht (und ich bin ganz sicher kein TV Junkie).

    Hallo,

    ich habe die Wohnung mit Kabelanschluss vor drei Jahren bezogen und bin Kunde bei Unitymedia, denen ich auch monatlich die Kabelanschlussgebühr und 3 Play Bundle zu gesamt rund 54 € mtl. überweise.

    Nun hatte ich vermehrt Komplettausfälle (Telefon, Internet & TV) über einige Tage und es war ein Techniker vor Ort, der lediglich feststellen konnte, dass das Signal in der 3. Etage extrem fehlerhaft ankommt und sich der Zustand in Zukunft eher verschlechtern würde. Einzige Maßnahmen: Modernisierung des Kabelanschlusses. Laut seiner Aussage übernimmt dies Unitymedia. Entsprechende Hauspläne zur Kabelverlegung würden benötigt.

    Ich habe dann den Vermieter angeschrieben und dieser hat gesagt, dass der Kabelanschluss Mietersache sei und leider auch keine Pläne zum Haus vorliegen. Etwaige durch mich veranlasste Modernisierungsmaßnahmen dürfen den Empfang der anderen Mieter nicht beeinträchtigen und Maßnahmen, welche die Bausubstanz verändern, bedürfen der schriftlichen Freigabe.

    Dann habe ich mich an Unitymedia gewandt und gefragt wie es um die Sache steht und dort teilte man mir mit, dass anders als der Techniker verlautbart hat, die Kabel Eigentum des Vermieters sind und daher eine Modernisierung durch diesen beauftragt und auch bezahlt werden müsste.

    Wie ihr vllt schon merkt, werde ich von einer Stelle an die andere verwiesen und um überhaupt etwas Klarheit in den Fall zu bekommen: Wer haftet denn nun für den Kabelanschluss?

    Ist es nicht auch so, dass wenn ich die Wohnung mit entsprechendem bezogen habe, auch verlangen kann TV etc emfpangen zu können oder muss ich wirklich hinnehmen, dass alle paar Tage Komplettausfälle über Tage bestehen? Weiter finde ich es etwas absurd, dass der Kabelanschluss etwa Mietersache sein soll, da ich ja schlecht eine Modernisierungsleistung für das ganze Haus bezahlen kann, wenn ich nur als einer von vielen Mietern davon profitieren würde? (Auch bei den anderen schaut es fernab der ersten Etage nicht deutlich besser aus, was ich dem Vermieter mitteilte).

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten bisher!

    Du hast eine defekte WC Spülung und eine defekte Mischbatterie. Du hast beide Mängel gleichzeit den VM angezeigt und er hat einen Handwerker kommen lassen. Die Mischbatterie konnte er gleich reparieren (1. Rechnung), dabei ging der Perlator verloren. Dann kam er noch ein zweites Mal und hat die defekte Spülung repariert, plus den fehlenden Perlator ersetzt (2. Rechnung). Die 1. Rechnung übersteigt nicht 75€, die zweite schon. Richtig?

    Nicht ganz. Bei der Mischbatterie ist der Griff abgebrochen (normale Nutzung, offensichtlich rostig/verkalkt gewesen über Jahrzente nicht gewechselt). In Folge wurde eine neue Mischbatterie angebracht. Rechnung überstieg 75 € und musste ich daher nicht zahlen. In diesem Zuge fragte ich den Handwerker woran es liegen kann das sich der WC Spülkasten nur extrem langsam mit Wasser füllt. Er meinte es könnte an einer Verrostung liegen und prüfte in diesem Zuge freiwillig und ohne Beauftragung auch den Waschbecken Perlator auf Verrostung (hierbei muss er verloren gegangen sein, da er im Anschluss nicht mehr da war). Als ich die Freigabe vom Vermieter eingeholt hatte, wurde auch diese Reparatur durchgeführt (der Handwerker kannte ja nun schon, wie das Innenleben des Spülkastens aussah und musste diesen komplett ersetzen (sprich wo das Wasser reguliert und irgendwann gestoppt wird). Diese Rechnung war > 75 € da der Perlator berechnet wurde. Ich sagte dem Hausverwalter das sie nicht einfach Posten von einer Rechnung zur anderen Rechnung schieben können und das ich bezahle wenn der Posten rausgenommen wird und für diese Reparatur <= 75 € anfällt oder gar nicht. Sonst könnten Vermieter ja immer irgendwelche Posten streichen um einen Teil vom Mieter abzuzwacken.

    Mich würde mal interessieren, was an Mischbatterie und Spülkasten konkret defekt war. Greift hier überhaupt die Kleinstreparaturklausel? Es dürfen hier nur Dinge umgelegt werden, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen (ein defektes Schwimmerventil würde hier beispielsweise nicht unter diese Klausel fallen).
    Definitiv nicht! Hier gilt noch immer das Bestellerprinzip. Sonst könnte ich ja jede Mängelmeldung über den Anwalt laufen lassen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung stellen.

    Das Gerät im WC Spülkasten wodurch das Wasser einfließt und ab einem gewissen Pegel gestoppt wird musste getauscht werden. Es lag also nicht am Griff o.ä. was direkt von mir bedient/berührt wird.

    Mein Mietvertrag dazu:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    es geht doch offensichtlich nur um den Perlator, der dir nicht hätte berechnet werden dürfen. Ich verstehe nicht, was du für einen Aufwand betreibst. Du hättest doch die zweite Rechnung einfach um den Betrag kürzen können und klar machen, dass du den Perlator nicht zahlst.

    Naja ich muss entweder ganz oder gar nicht zahlen. Ungeklärt ist der Umstand ob ich für ein WC Spülkastengerät überhaupt belangt werden kann und weiter das die Kleinunternehmerregelung für diesen Reparaturvorgang entsprechend der > 75 € nicht greift. Der Vemieter kann doch nicht einfach eigenwillig Posten streichen, nur damit es unter 75 € liegt. Das muss wenn schon das Handwerkunternehmen für diesen Reparaturvorgang rausnehmen.

    Hattest Du die Wörter "Da Du Dich offensichtlich mehrmals geweigert hattest, besteht m.E. die Forderung des RA auf Übernahme seines Honorars zurecht." nicht verstanden...?

    Richtig. Ich weigere mich eine Forderung > 75 € mit falschen Beträgen oder aber wenn der Vermieter eigenständig Posten streicht um unter 75 € zu kommen zu bezahlen. Wenn die Hausverwaltung nun mit dem Handwerkunternehmen vereinbart, dass Sie den Perlatorposten streichen und mir eine neue Forderung stellen, ist dies eben auch eine neue Forderung & Ausgangssituation. In Folge kann mir doch auch nicht das Anwaltshonorar aus der alten trotzdem auferzwungen werden? Wenn eine Forderung mit allen Umständen als nicht gerechtfertigt angesehen wird, kann man diese verweigern und exakt diese Forderung muss dann auch im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens debattiert werden.

    Ich sehe momentan mehrere Anhaltspunkte warum die Forderung nicht gerechtfertigt ist:

    • Ggf. ist ein Gerät im WC Spülkasten, welches gar nicht meinem direkten Zugriff aussteht gar nicht unter die Kleinreparaturregelung vereinbar?
    • Der Rechnungsbetrag für den Reparaturvorgang WC Spülkasten liegt inkl. des Perlator (der im Rahmen einer Begutachtung des WC Spülkastenproblems verloren ging) über 75 €
    • Ein Vermieter kann nicht eigenmächtig nur gewisse Posten eines Reparaturvorganges im Laufen eines zuvor angemahnten anderen Betrages > 75 € ändern


    Vielen Dank!

    Hi Berney,

    der Perlator hätte gar nicht berechnet werden dürfen, da der Verlust durch den Handwerker verschuldet war und zwar in Folge einer ersten Sichtung des WC Spülungsproblems wodurch nach Freigabe durch den Vermieter Reparatur 2 entstand. Demnach halte ich die Zuordnung für korrekt.

    Aber man kann mir doch nicht vorwerfen, dass ich eine ungültige Forderung > 75 € nicht erfülle und mich dann einfach abmahnen? Ich habe dem Vermieter angeboten den Sachverhalt zu klären und mir einen korrekte Rechnung zukommen zu lassen die ich bei <= 75 € ohne wenn und aber wie rechtlich gefordert bezahlt hätte.

    Der Vermieter hier ist dafür bekannt durch seinen Bruder der Rechtsanwalt ist Druck auf Mieter auszuüben. Ich wollte mich davon angesichts der falschen Rechnung nicht zur Zahlung "zwingen" lassen. Ich habe gerade einen Brief an die Kanzlei verschickt mir bitte einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Sodass dies vor Gericht geklärt werden kann auch wenn das in Anbetracht der Summe lächerlich ist. Nur wenn man nicht mal den Sachverhalt vernünftig schildern kann und einfach direkt abgemahnt wird, werde ich erst recht nicht zahlen, auch wenn er mit dieser Vorgehensweise bei vielen offensichtlich Erfolg hat.

    Dennoch interessieren mich natürlich eure Einschätzungen.

    Hallo zusammen,

    ich habe seit dem zwei Reparaturen notwendig wurden ein Problem mit meinem Vermieter. Die rechtliche Regelung im Mietvertrag ist korrekt und ich würde ohne zu zögern zahlen, wenn der Rechnungsbetrag korrekt und unter dieser Grenze ausgewiesen wäre.

    Folgende Situation:

    Es wurden zwei Reparaturen (defekte WC Spülung, defekte Michbatterie Dusche) durchgeführt und in Folge einer freiwilligen/nicht beauftragten und auch nicht berechneten Prüfung des Waschbecken Perlators ging dieser verloren. Bei der zweiten Reparatur habe ich darauf hingewiesen, dass dieser seit dem letzten Mal fehlt und letztlich wurde der neue Perlator in der Rechnung der zweiten Reparatur zum Einsatztag ausgewiesen, wo er auch ersetzt wurde und der Betrag stieg über 75 €. Somit war für mich klar, dass ich die Rechnung nicht bezahlen muss. Andernfalls hätte der Vermieter mit dem Handwerksbetrieb abstimmen müssen, das der Perlator Posten auf Grund einer Instandhaltung nichtig ist.

    Aktuelles Problem:

    Ich habe dies dem Vermieter ausführlich mehrere Male geschildert. Dieser hat mich nun via Anwalt abgemahnt (~75 € zusätzliche Anwaltskosten) und der Anwalt meinte Sie würden den Perlator einfach zur ersten Rechnung rechnen sodass ich unter 75 € komme und diese solle ich nun zzgl. seines Anwaltshonorars bezahlen.

    Frage 1: Wie ist ein Einzelfall in diesem Rahmen zu deuten? Doch nicht etwa jeden Arbeitsschritt? Am Tag 2 wo die WC Spülung repariert wurde, erfolgte der Ersatz des Perlators der auch in Rechnung gestellt wurde. Somit komme ich über 75 € in der Rechnung und müsste doch eigentlich nicht zahlen?

    Frage 2: Ist ein nachträgliches verschieben der Rechnungsposten wie es der Anwalt vorgerechnet hat gültig? Und wenn ja ergibt sich daraus ja eine ganze neue Forderung unter dessen Gültigkeit ich unter 75 € wäre und schon damals bezahlt hätte. Darf er mir dann zusätzlich noch sein Anwaltshonorar aufmerzen?

    Vielen Dank!!

    In obigen Text ist es ja nur eine konkrete Formulierung aus einem Vertrag, auf welches sich das Urteil bezieht. Das muss ja nicht zwingend heißen, dass die Formulierung, wie sie bei mir zu finden ist ungültig wäre. Ich habe nun auf mehreren Seiten gelesen, dass dieser Kündigungsverzicht bis zu einer Dauer von max. 4 Jahren zulässig wäre. Ich glaub ich werde hier mal einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Bitteschön:

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Aber dort steht doch:

    Zitat

    Die Klausel in einem Wohnraummietvertrag:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 1. Juni 1995. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31.5.2000.", ist wirksam. AG Schöneberg, Urteil vom 30. November 1998, Az: 108 C 325/98; MM 1999, 213-215

    In diesem Fall ist die Regelung doch fast identisch zu meiner? Ich konnte an Hand der Inhalte dort nun nicht feststellen, warum mein Passus ungültig sein sollte.

    Hallo zusammen,

    diese Formulierung mit wechselseitig habe ich auch schon öfter gesehen. Hier wäre mir auch bewusst gewesen, dass ich selbst nicht hätte kündigen dürfen. Damals hatte ich auch gelesen, dass man mit Stellen eines Nachmieters etc. raus ist, was ich nun nicht so kritisch sehe, aber das könnte ein Vermieter ja scheinbar auch einfach knicken.

    Gibt es denn einen gesetzlichen Passus der eben besagt, dass obige Formulierung so nicht rechtens wäre und ich weiterhin nach 3 Monaten Frist raus wäre?

    Danke für deine Antworten. Ich hatte damals kurz vorher einige Internetrecherchen angestellt und da hieß es immer, dass man als Mieter trotzdem mit der gesetzlichen Kündigungsfrist rauskommmt oder man einen Nachmieter stellen kann etc. Aber wirklich gesetzliche Deckung hat man da ja nun scheinbar doch nicht - es ist wohl eher immer ein Hoffen auf die Gutmütigkeit des Vermieters und das ist mir bei einer fünfstelligen möglichen Mietschuld echt zu hoch.

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