Mietwucher u. fristlose Kündigung wegen "Eigenbedarf"

  • Guten Tag,
    zuerst möchte ich erwähnen das es sich hier um einen sehr komplexen Fall handelt und ich mich möglichst kurz fassen möchte.

    Vor 2 Tagen erhielt ich eine Kündigung von meinem Vermieter. Bei einem Streitgespräch in unserer 3er WG wurde ich von seinem Sohn bewusst provoziert und nannte ihn aus wut "ein riesen Arschloch" und zeigte ihm anschließend den Mittelfinger. Dazu ist zu sagen das der Sohn sowie der Vermieter nicht zur WG gehören und nur im selben Haus wohnen. Der Sohn war zu Besuch bei einer meiner Mitbewohnerinnen, die zugleich Zeugin des Vermieters ist und alle Provokationen seiner seits abstreitet.

    Auf Grund dessen habe ich mich bei einem renommierten Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte, das ich durch die Beweislast eine Räumungsklage wahrscheinlich verlieren würde.
    Es ist klar das hier ein Vorwand gesucht wurde um mich aus dem Mietverhältnis kündigen zu können. Da der Sohn seit ca. 2 Monaten im stark renovierungsbedürftigen Keller lebt weil seine Ex-Freundin ihn raus geworfen hat. Naja hier zu wohnen ist eh eine Zumutung!

    Jetzt hat der Anwalt mir allerdings dringend geraten meinen Vermieter wegen Mietwucher bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Vorher solle ich ihm jedoch eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen. Damit solle ich ihn selbstständig auffordern mir von den bisher 12 Monatskaltmieten 50% zurück zu zahlen.
    Dazu versicherte er mir, das die Kaltmiete das doppelte des Mietspiegels beträgt und alleine die im absolut kuriosen Mietvertrag genannten Umstände und Mängel als Beweismittel ausreichen sollten.

    Jetzt bräuchte ich dringend Hilfe um dies durchzusetzen. Ich möchte wirklich niemanden etwas böses aber dieser Mensch hat nicht nur mir eine Menge Schlechtes bereitet u d benötigt dringend einen Denkzettel! Bitte helft mir im Rahmen der Gerechtigkeit.

    - Wie muss ich vorgehen ???

    Einmal editiert, zuletzt von Buddha (4. November 2014 um 16:16)

  • Leider habe ich dazu keine finanziellen Mittel mehr... Ich bin vollzeit Schüler und haben mein letztes BaföG für die Beratung ausgegeben.

    Dann kannst Du noch prüfen, ob Dir ggfs. ein Beratungsschein vom Amtsgericht zusteht.
    Denn: Ohne Anwalt ist das fast aussichtslos, oder denkst Du ernsthaft, dass der Vermieter freiwillig die Hälfte der Jahresmiete an Dich zurückzahlt?

    Alternativ kannst Du es mal beim Mieterschutzbund versuchen, der allerdings auch nicht kostenlos ist (vielleicht aber umsonst...)

    Zitat

    Damit solle ich ihn selbstständig auffordern mir von den bisher 12 Monatskaltmieten 50% zurück zu zahlen.

    Kannst Du auch machen und zwar deswegen:

    Zitat

    Dazu versicherte er mir, das die Kaltmiete das doppelte des Mietspiegels beträgt und alleine die im absolut kuriosen Mietvertrag genannten Umstände und Mängel als Beweismittel ausreichen sollten.

    den Mietspiegel bekommst Du von der Gemeinde und die tatsächlichen Mietkosten (und alles weitere) steht in deinem Mietvertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    gibt es einen Mietspiegel für Zimmer in Wohngemeinschaften? Ich stelle mir das schwierig vor, da man ja nicht nur sein Zimmer nutzt, sondern auch Gemeinschaftsräume. So gesehen ist es erstaunlich, dass dein Anwalt sich da so sicher ist.

    Nur interessehalber: Wie gross ist dein Zimmer und wieviel zahlst du?

    Bei der fristlosen Kündigung kann ich mir kaum vorstellen, dass diese so einfach durchgeht. Du hast den Sohn des Vermieters Arschloch genannt und ihm den Finder gezeigt. Und das alles einmalig in einem Streitgespräch. Selbst ohne Provokation stellt das maximal einen Abmahnungsgrund dar. So gesehen ist die Gefahr, dass du ausziehen mußt gar nicht so groß. Ich verstehe es aber so, dass du ausziehen willst und du unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit nochmal abkassieren willst.

    Da ich nicht davon ausgehe, dass du direkt klagen willst, kannst du deinem Vermieter natürlich anzeigen und erstmal abwarten, ob er tatsächlich verurteilt wird.

    Gruss
    H H

    Dies ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Ich hoffe, der Stinkefinger und das "Arschloch" führen in diesem Land zu einer fristlosen Kündigung! Sowas geht einfach gar nicht.


    ... galten jedoch nicht dem Vermieter selbst.

  • Zitat

    Ich hoffe, der Stinkefinger und das "Arschloch" führen in diesem Land zu einer fristlosen Kündigung! Sowas geht einfach gar nicht

    Wird so etwas gegenüber dem Vermieter gemacht, kann durchaus gekündigt werden. Ich erinnere mich an ein Urteil, wonach dem Mieter gekündigt wurde, nachdem er den Vermieter beleidigt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ... galten jedoch nicht dem Vermieter selbst.

    Laut Gesetzt kann wegen einer schwerwiegenden Beleidigung gegen den Vermieter und andere Hausbewohner einefristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das müsste hier der Richter entscheiden.
    Das würde sich für mich nicht lohnen da ich mittlerweile froh bin hier raus zu kommen !!!

    Noch eine andere Sache die ich gerne fragen möchte. Ich habe eine Küche für die WG gekauft. Der Kaufvertrag läuft auf meinen Namen. Ich habe die Küche schon so gut wie verkauft. Jetzt macht mir meine Mitbewohnerin die Hölle heiß deswegen. Sie hat 160 % dazu gegeben, das haben wir aber nicht schriftlich festgehalten. Sie will mich wegen Diebstahl anzeigen. Geht das ???
    Also wir sind eine 3er WG und meine andere Mitbewohnerin hat mich sogar dazu ermutigt diesen Schritt zu tun weil sie jetzt auch schnell ausziehen möchte. Ich werde selbstverständlich den Beiden den vollen Betrag zurück zahlen. Aber die müssen ja nicht wissen das ich das doppelte für die Küche bekomme.

  • Ich danke euch wirklich sehr für eure Hilfe! Es tut gut unterstützt zu werden. Danke!!!
    Wenn etwas doppelt gepostet wird tut es mir leid. Ich verstehe das System noch nicht...

  • Ich danke euch wirklich sehr für eure Hilfe! Es tut gut unterstützt zu werden. Danke!!!
    Wenn etwas doppelt gepostet wird tut es mir leid. Ich verstehe das System noch nicht...


    Das "System" ist ein Softwarefehler...
    Die Frage bzgl. der Küchenmöbel kann in diesem Mietrechtforum nicht beantwortet werden.

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