Beiträge von Buddha

    ... galten jedoch nicht dem Vermieter selbst.

    Laut Gesetzt kann wegen einer schwerwiegenden Beleidigung gegen den Vermieter und andere Hausbewohner einefristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das müsste hier der Richter entscheiden.
    Das würde sich für mich nicht lohnen da ich mittlerweile froh bin hier raus zu kommen !!!

    Noch eine andere Sache die ich gerne fragen möchte. Ich habe eine Küche für die WG gekauft. Der Kaufvertrag läuft auf meinen Namen. Ich habe die Küche schon so gut wie verkauft. Jetzt macht mir meine Mitbewohnerin die Hölle heiß deswegen. Sie hat 160 % dazu gegeben, das haben wir aber nicht schriftlich festgehalten. Sie will mich wegen Diebstahl anzeigen. Geht das ???
    Also wir sind eine 3er WG und meine andere Mitbewohnerin hat mich sogar dazu ermutigt diesen Schritt zu tun weil sie jetzt auch schnell ausziehen möchte. Ich werde selbstverständlich den Beiden den vollen Betrag zurück zahlen. Aber die müssen ja nicht wissen das ich das doppelte für die Küche bekomme.

    Guten Tag,
    zuerst möchte ich erwähnen das es sich hier um einen sehr komplexen Fall handelt und ich mich möglichst kurz fassen möchte.

    Vor 2 Tagen erhielt ich eine Kündigung von meinem Vermieter. Bei einem Streitgespräch in unserer 3er WG wurde ich bewusst provoziert und nannte den Sohn aus wut "ein riesen Arschloch" und zeigte ihm anschließend den Mittelfinger. Dazu ist zu sagen das der Sohn sowie der Vermieter nicht zur WG gehören und nur im selben Haus wohnen. Der Sohn war war zu Besuch bei einer meiner Mitbewohnerin die zugleich Zeugin des Vermieters ist und alle Provokationen seiner seits abstreitet.

    Auf Grund dessen habe ich mich bei einem renommierten Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte das ich durch die Beweislast eine Räumungsklage wahrscheinlich verlieren würde. Es ist klar das hier ein Vorwand gesucht wurde um mich aus dem Mietverhältnis kündigen zu können. Da der Sohn seit ca. 2 Monaten im stark renovierungsbedürftigen Keller lebt weil seine Ex-Freundin ihn raus geworfen hat. Naja hier zu wohnen ist eh eine Zumutung!

    Jetzt hat der Anwalt mir allerdings dringend geraten meinen Vermieter wegen Mietwucha bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Vorher solle ich ihm jedoch eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen. Da die Kaltmiete das doppelte des Mietspiegels beträgt und alleine die im absolut kuriosen Mietvertrag genannten Umstände und Mängel sollten Beweismittel ausreichen.

    Jetzt bräuchte ich dringend Hilfe um dies durchzusetzen. Ich möchte wirklich niemanden etwas böses aber dieser Mensch hat nicht nur mir eine Menge Schlechtes bereitet u d benötigt dringend einen Denkzettel! Bitte helft mir im Rahmen der Gerechtigkeit.

    - Wie muss ich vorgehen ???

    Guten Tag,
    zuerst möchte ich erwähnen das es sich hier um einen sehr komplexen Fall handelt und ich mich möglichst kurz fassen möchte.

    Vor 2 Tagen erhielt ich eine Kündigung von meinem Vermieter. Bei einem Streitgespräch in unserer 3er WG wurde ich von seinem Sohn bewusst provoziert und nannte ihn aus wut "ein riesen Arschloch" und zeigte ihm anschließend den Mittelfinger. Dazu ist zu sagen das der Sohn sowie der Vermieter nicht zur WG gehören und nur im selben Haus wohnen. Der Sohn war zu Besuch bei einer meiner Mitbewohnerinnen, die zugleich Zeugin des Vermieters ist und alle Provokationen seiner seits abstreitet.

    Auf Grund dessen habe ich mich bei einem renommierten Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Er sagte, das ich durch die Beweislast eine Räumungsklage wahrscheinlich verlieren würde.
    Es ist klar das hier ein Vorwand gesucht wurde um mich aus dem Mietverhältnis kündigen zu können. Da der Sohn seit ca. 2 Monaten im stark renovierungsbedürftigen Keller lebt weil seine Ex-Freundin ihn raus geworfen hat. Naja hier zu wohnen ist eh eine Zumutung!

    Jetzt hat der Anwalt mir allerdings dringend geraten meinen Vermieter wegen Mietwucher bei der Staatsanwaltschaft zu melden. Vorher solle ich ihm jedoch eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen. Damit solle ich ihn selbstständig auffordern mir von den bisher 12 Monatskaltmieten 50% zurück zu zahlen.
    Dazu versicherte er mir, das die Kaltmiete das doppelte des Mietspiegels beträgt und alleine die im absolut kuriosen Mietvertrag genannten Umstände und Mängel als Beweismittel ausreichen sollten.

    Jetzt bräuchte ich dringend Hilfe um dies durchzusetzen. Ich möchte wirklich niemanden etwas böses aber dieser Mensch hat nicht nur mir eine Menge Schlechtes bereitet u d benötigt dringend einen Denkzettel! Bitte helft mir im Rahmen der Gerechtigkeit.

    - Wie muss ich vorgehen ???

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