Defekte Steckdose

  • Hallo,

    bei der Suche habe ich nur Beiträge gefunden, bei denen der Sachverhalt sehr von meinem abweicht und in der Regel deutlich dramatischer ist, deshalb habe ich ein eigenes Thema eröffnet.

    Im Dezember 2013 bin ich eingezogen und habe damals festgestellt, dass eine der drei Steckdosen im Wohnzimmer (ca. 18 m2) nicht geht, beziehungsweise immer nur kurz auf Strom ist und dann wieder nicht. Vermutlich handelt es sich nur um einen Wackelkontakt, aber genaues weiß ich eben nicht.

    In regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Monate) habe ich den Vermieter darüber informiert, dass die Steckdose noch nicht funktioniert. Immer hieß es, er würde sich das dann mal anschauen und einfach mal klingeln (er wohnt direkt unter mir). Da er jetzt 11 Monate später immer noch nicht da war deswegen bin ich jetzt langsam echt verärgert, da es ausgerechnet die Steckdose am Arbeitsplatz ist und ich mit provisorisch verlegten Verlängerung- und Mehrfachsteckern arbeite und dieses Kabel-Chaos mich auf Dauer nervt.

    Als ich heute geklingelt habe und um einen konkreten Termin gebeten habe hat er erstmal die Augen verdreht und meinte dann, er kommt nächste Woche am Dienstag, aber wenn er es nicht hinkriegt, dann muss ich mir ne andere Lösung suchen. Er wird da also nichts dran machen lassen. Ich hätte das ja so gemietet wie es ist.

    Jetzt meine Fragen:
    - wie ist das rechtlich? --> habe bei der Wohnungsbesichtigung nicht alle Steckdosen geprüft, da ich davon ausgegangen bin, dass die funktionieren werden
    - habe ich Anspruch darauf, dass diese Steckdose repariert wird?
    - kann ich einen Elektriker beantragen und ihm die Rechnung geben?

    In meinem Mietvertrag steht die Standard-Kleinreparaturenklausel.


    Ich hoffe, meine Angaben reichen aus, ansonsten kann ich gerne das ganze noch weiter ausführen :)


    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!

  • Völlig falsche Vorgehensweise bisher.

    Vermieter schriftlich nach Datum in Verzug setzen. 14 Tage müssten reichen. Gleichzeitig ankündigen, dass bei weiterer Untätigkeit eine Selbstvornahme gemacht wird. D.h., dass du die Rechnung des Elektrikers mit der Miete verrechnest.

  • Danke für deinen Tipp!

    Bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Habe etwas Sorge einfach die Miete zu kürzen.

    Reicht eine einmalige schriftliche Benachrichtigung mit der Bitte um Beseitigung mit Frist?

    Ist die Behebung des Mangels zu 100% vom Vermieter zu tragen?

    Einmal editiert, zuletzt von Abigaijl (31. Oktober 2014 um 19:19)

  • Was soll das ganze Theater. Manche glauben hier in einem Rundumversorgungsstaat zu leben. Da wird 11 Monate lieber mit Frust gelebt.
    Einfach zu bequem mal einen Schraubendreher in die Hand zu nehmen Steckdose aufzuschrauben und die sichtbaren Schraubverbindungen mal festziehen. Durch Gebrauch können sich die Schrauben schon mal lockern, der Wackelkontakt spricht dafür. Vorher Sicherung entfernen. Selbst, wem das noch zu intelligent ist, so hat man sicher auch einen Bekannten der das macht. Für diesen Pippifax brauch man keinen Rechtsstaat und auch kein Forum.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (31. Oktober 2014 um 20:07)

  • Ich werde mit SICHERHEIT keine Steckdose aufschrauben... ich bin Ärztin und Elektrik ist zu 100% nicht mein Thema. Wozu gibt es denn ne Ausbildung zum Elektriker, wenn das jeder kann?

    Und ich hatte tatsächlich einen befreundeten Tischler zu Besuch, der das bereits im Dezember mal aufgeschraubt hat und geguckt. Und er hat alles gemacht, wozu der Durchschitts-Nicht-Elektriker in der Lage ist. Für weiteres meinte er traut er sich nicht ran, da muss ein Fachmann her. Das hatte ich aber nicht erwähnt beim Vermieter, da er sonst wohl denkt, wir hätten die Steckdose kaputt gemacht. Er hat allerdings nur aufgeschraubt und Strom gemessen, die Steckerbindungen getestet und wieder zugeschraubt, als er den Fehler nicht finden konnte. Da war immer nur kurz Strom drauf, dann wieder weg.

    Aber Kolinum, tatsächlich habe auch ich nicht nur einmal ähnliches gedacht, wenn Patienten wegen irgendeinem Pippifax in die Notaufnahme kommen. Nur mit dem Unterschied, dass ich sie dann trotzdem behandele und nicht die Augen verdrehe und sie 11 Monate da sitzen lasse und sage, dass ich schon irgendwann mal vorbeikomme und mir das ansehe. Ich wünschte, das wäre möglich..... :P

    6 Mal editiert, zuletzt von Abigaijl (31. Oktober 2014 um 21:09)

  • Als Dame sei Ihnen verziehen.
    Ich selbst bin zwar kein gelernter Elektriker, aber die Installationen in meiner Eigentnumswohnung sowie Reparaturen erledige ich selbst.
    Ein gewisses Maß an Kenntnis habe ich schon.
    Der Wackelkontakt kann verschiedene Ursachen haben. Lockere Schrauben (wurden aber festgezogen), korrodierte Kontakte, als auch Drahtbruch innerhalb der Isoaltion können Ursache sein. Der Fehler muß in der Dose liegen, andernfalls würde nie Strom anliegen.
    Vielleicht versuchen Sie es mal bei einem etwas mehr versierten Menschen. Ihren Äußerungen nach ist Ihr bekannter Tischler auch mehr Hase als Wolf.
    Ich denke, das der Doseneinsatz eine Erneuerung bedarf. Hält sich finanziell in Grenzen.
    Sie rühren mich, würde das gern bei Ihnen erledigen; aber, aber!

    Bevor ich meinem Vermieter ständig auf en Füßen steht, würde ich da besser selbst Abhilfe schaffen. Den der Nutzniesser sind doch am Ende Sie selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (31. Oktober 2014 um 22:18)

  • Leider habe in meiner neuen Umgebung niemanden im Bekanntenkreis, der sich mit Elektrik auskennt. In meinem Heimatort 600km entfernt hätte ich mehrere, aber wegen einer Steckdose sind dann 1200km hin und zurück etwas übertrieben :P

    Und das Problem ist wohl eher, dass ich zu gutgläubig war und eben nicht soviel Stress machen wollte und immer nur ganz nett alle 2 Monate nachgefragt habe, weil ich ja niemanden auf die Nerven gehen wollte. Andere wären vermutlich jede Woche dagestanden. Aber nachdem er heute die Augen verdreht hat, als er mich gesehen hat und ich um einen konkreten Termin bat ist bei mir jetzt der Punkt erreicht, wo ich doch handeln will. Und dann eben mit solch drastischen Maßnahmen, einen Brief aufzusetzen mit dem Hinweis über den Mangel und der Frist von 14 Tagen. Schade, dass man so eine Lappalie von einem Vermieter, der im selben Haus wohnt nicht schneller und ohne Schriftverkehr erledigt kriegt :(

  • Abigaijl,

    anstatt fast ein Jahr herumzueiern hätte ich schon längst dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel geschildert und ihn unter Verweis auf § 535 BGB aufgefordert, die Mietsache zeitnah in vertragsgemässen Zustand zu versetzen, um weitere Schäden und Mietminderungen zu vermeiden.

  • Ok, dann werde ich auf jeden Fall was schriftlich aufsetzen.

    Bin ich damit allerdings wirklich im Recht? Denn er scheint recht überzeugt zu sein, dass das in meinem Aufgabengebiet liegt und ich mich darum selbst kümmern und das bezahlen muss, wenn der Elektriker kommt.

    In meinem Mietvertrag steht unter §9 Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen:
    [...] Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den mitvermieteten Anlangen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventilen, Klosettspülung, Wasch- und Abflussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnliche Einrichtungen. [...] im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr [...]

    Allerdings hat der Schaden ja schon von Anfang an bestanden und nicht erst seitdem ich da wohne.

    Falls es doch ein größerer Schaden ist und dazu die Leitungen neu verlegt werden müssten.... bis wohin kann ich vom Vermieter verlangen, dies zu reparieren?

  • Zitat

    Allerdings hat der Schaden ja schon von Anfang an bestanden


    Was man beweisen müsste.

    Zitat

    bis wohin kann ich vom Vermieter verlangen, dies zu reparieren?


    Leitungen in den Wänden sind immer Sache des Vermieters, außer der Mieter hat einen Kurzschluss verursacht, in dem er die Leitung angebohrt hat.

    Das Ganze klingt mir aber eher nach einem Wackelkontakt, entweder in der entsprechenden Steckdose oder in der Verteilerdose.

  • Abigaijl:

    "Ok, dann werde ich auf jeden Fall was schriftlich aufsetzen."
    - Nur das zählt, wenn es drauf ankommt.

    "Bin ich damit allerdings wirklich im Recht?"
    - Dein Recht ist, was Du im § 535 BGB nachlesen kannst.

    "Denn er scheint recht überzeugt zu sein, dass das in meinem Aufgabengebiet liegt ..."
    - Siehe § 535 BGB.

    "und ich mich darum selbst kümmern und das bezahlen muss, wenn der Elektriker kommt."
    - Nur dann, wenn Du die Musik bestellt hast.

    "In meinem Mietvertrag steht unter §9 Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen:
    [...] Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den mitvermieteten Anlangen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rollläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventilen, Klosettspülung, Wasch- und Abflussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnliche Einrichtungen. [...] im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr [...]"
    - Die sog. Kleinstreparaturklausel hat nichts mit einem Defekt der Elektroinstallation zu tun.

    "Allerdings hat der Schaden ja schon von Anfang an bestanden und nicht erst seitdem ich da wohne."
    - Ach, Du hast den Schaden bereits festgestellt, BEVOR Du da eingezogen warst...?

    "Falls es doch ein größerer Schaden ist und dazu die Leitungen neu verlegt werden müssten.... bis wohin kann ich vom Vermieter verlangen, dies zu reparieren?"
    - Die Schadenshöhe ist unerheblich.

  • Das der Schaden von Anfang an bestanden hatte kann ja der befreundete Tischler bezeugen, der auch als Umzugshelfer vor Ort war und den Defekt mit mir zusammen bemerkt hat. Das sollte doch ausreichen oder?

    Ja, aber muss er denn die Leitung wirklich reparieren lassen? Er wirkt mir eher so, als ob er der Meinung ist, dass es halt Pech ist, dass diese Steckdose nicht geht. Da hätte ja quasi auch einfach keine sein können.... So ungefähr sieht er das glaube ich.

  • Abigaijl:

    "Das der Schaden von Anfang an bestanden hatte kann ja der befreundete Tischler bezeugen, der auch als Umzugshelfer vor Ort war und den Defekt mit mir zusammen bemerkt hat. Das sollte doch ausreichen oder?"
    - Und Du hast das nicht sofort beim VM reklamiert??

    "Ja, aber muss er denn die Leitung wirklich reparieren lassen?"
    - Wie er das bzw. was er macht, ist egal. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steckdose einwandfrei funktioniert.

  • Doch, hab es ihm sofort im Dezember gesagt, sofort nachdem ich es bemerkt hatte. War in den ersten Tagen beim Einzug, also natürlich nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Steckdose funktioniert, wenn eine vorhanden ist. Seitdem hab ich ihn mehrmals darauf angesprochen. Und immer kam: ja, ich komm die Tage mal vorbei... nie is was passiert.

    Habe das auch in dem Schreiben vermerkt, das ich aufgesetzt habe. Und mich auf den Paragraphen bezogen, der oben genannt wurde.

    Vielen Dank allen für die Hilfe!!! :)

    Hab mich da von ihm einschüchtern lassen bisher. Werde Dienstag abwarten und wenn er es dann nicht hinkriegt und meint, dass es dann mein Pech ist geb ich ihm den Brief. Den Empfang sollte ich mir vermutlich quittieren lassen oder Zeugen dabei haben oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von Abigaijl (1. November 2014 um 16:29)

  • Was soll das ganze Theater. Manche glauben hier in einem Rundumversorgungsstaat zu leben. Da wird 11 Monate lieber mit Frust gelebt.
    Einfach zu bequem mal einen Schraubendreher in die Hand zu nehmen Steckdose aufzuschrauben und die sichtbaren Schraubverbindungen mal festziehen. Durch Gebrauch können sich die Schrauben schon mal lockern, der Wackelkontakt spricht dafür. Vorher Sicherung entfernen. Selbst, wem das noch zu intelligent ist, so hat man sicher auch einen Bekannten der das macht. Für diesen Pippifax brauch man keinen Rechtsstaat und auch kein Forum.

    Was soll dieser vermeintliche Tipp?
    An der Elektroinstallation - und dazu gehört auch das Innenleben einer Steckdose - haben Nicht-Elektrofachkräfte nix zu suchen!
    Wenn Du das bei Dir trotzdem machst, ist das Dein Privatvergnügen, aber andere dazu anstiften geht zu weit finde ich.

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