In einem Mietshaus befindet sich im Erdgeschoß ein Spiel******.
Müssen die Mieter (vier Wohnungen in den beiden OG) die hohen Versicherungszahlungen dafür mittragen? In der Nebenkostenabrechnung steht nur die Gesamtsumme aller Versicherungen für das Haus, aber keine Aufschlüsselung, welche es und wofür sie sind. Vermutlich durch den Gewerbebetrieb unten mit Personenverkehr eine deutlich höhere Summe als für ein reines Mietshaus? Auch Wasser / Abwasser werden allein nach Fläche aufgeteilt, nicht nach Verbrauch. Es gibt nur einen Gesamtwasserzähler für das ganze Gebäude. Auch da dürfte ein hoher Anteil durch die Besuchertoilette des ******s anfallen. Die Mieter in den Wohnungen müssen es aber mit bezahlen. Regelmäßig fallen sehr hohe Nachzahlungen an.
Ist das so erlaubt?
Können die Mieter von der Hausverwaltung den Einbau von separaten Wasserzählern verlangen? Und Aufsplittung der Versicherungen für den Wohn- und den Geschäftsbereich?