Überweisung der Miete

  • Hallo,

    bis August bekam ich eine Mietminderung in Höhe von 50€ für Hausmeistertätigkeiten, da ich diese nicht mehr ausüben kann muss ich nun die 50€ mehr zahlen. Nun zu meiner Frage ist es zulässig das ich diese 50€ extra für Hausmeistertätigkeiten überweise?

  • Hallo,

    bis August bekam ich eine Mietminderung in Höhe von 50€ für Hausmeistertätigkeiten, da ich diese nicht mehr ausüben kann muss ich nun die 50€ mehr zahlen. Nun zu meiner Frage ist es zulässig das ich diese 50€ extra für Hausmeistertätigkeiten überweise?

    Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, da steht bestimmt was. Hier kann das niemand ahnen.

  • Falsch erklärt...es geht darum das ich die 50€ nicht zusätzlich zu der Miete zahle/überweise. Die Vermieterin verlangt das ich die 50€ gesondert Überweise mit Vermerk Hausmeistertätigkeit.
    Das mir die Minderung nicht mehr zusteht ist ja klar aber die 50€ wurden vorher ja auch einfach von der Miete abgezogen also warum nicht einfach wieder dazu rechnen und einfach eine Überweisung?

  • Falsch erklärt...es geht darum das ich die 50€ nicht zusätzlich zu der Miete zahle/überweise. Die Vermieterin verlangt das ich die 50€ gesondert Überweise mit Vermerk Hausmeistertätigkeit.
    Das mir die Minderung nicht mehr zusteht ist ja klar aber die 50€ wurden vorher ja auch einfach von der Miete abgezogen also warum nicht einfach wieder dazu rechnen und einfach eine Überweisung?


    Bevor Du hier weiter herumeierst, schau' doch einfach mal in Deinen Mietvertrag.

  • Falsch erklärt...es geht darum das ich die 50€ nicht zusätzlich zu der Miete zahle/überweise. Die Vermieterin verlangt das ich die 50€ gesondert Überweise mit Vermerk Hausmeistertätigkeit.

    Naja so würde ich das auf keinen Fall machen. Aber wie alle schon sagen, dein Mietvertrag ist ausschlaggabend.

    Aber grundsätzlich stellt die Hausmeistertätigkeit eine Betriebskostenart dar. Für Betriebskosten kann der Vermieter eine Pauschale oder eine VZ verlangen, muss im Mietvertrag geregelt sein.

  • Danke für die hilfreichen als auch sinnlosen Antworten. Ja ich habe noch ein zweites Thema eröffnet aber mit anderem Inhalt. Bitte entschuldig, ich fand es für Sinnvoller meine Fragen aufzuteilen. Ist aber noch lange kein Grund vom herumeiern zu reden und sich über meinen Benutzernamen auszulassen.

    In meinem Mietvertrag steht nichts darüber ob ich im Falle, einer Kündigung der Sondervereinbarung für Hausmeistertätigkeiten, die 50€ gesondert überweisen muss.

    Ich habe viel Ärger mit meinen Vermietern wegen dieser Sondervereinbarung gehabt und möchte nicht noch mehr davon, will mir aber auch nicht alles bieten lassen. Andererseits bin ich als alleinerziehende mit drei Kindern in einer Zwickmühle denn mal eben eine neue Wohnung suchen ist sehr schwer.

  • Hallo,

    Probleme gibt es. Du hast 50 Euro als Mietreduktion für deine Hausmeistertätigkeit erhalten. Jetzt kannst du die Tätigkeit nicht mehr ausüben und sollst diese 50 Euro gesondert überweisen, statt sie der Miete draufzuschlagen.

    Es tut mir leid, aber das ist doch kein Problem. Es ist lediglich eine Überweisung mehr. Unter "will mir aber auch nicht alles bieten lassen" verstehe ich etwas anderes.

    Naja, du regst dich ja scon über meinen Joke über deinen von dir erdachten Benutzernamen aus. Wie es so schön heißt, wer keine Sorgen hat, der macht sich welche.

    Over and out
    H H

  • Probleme gibt es. Du hast 50 Euro als Mietreduktion für deine Hausmeistertätigkeit erhalten. Jetzt kannst du die Tätigkeit nicht mehr ausüben und sollst diese 50 Euro gesondert überweisen, statt sie der Miete draufzuschlagen.

    Hamburger, dass kann nicht richtig sein, die 50€ gesondert zu überweisen!

    Der Mieter schuldet im laufenden Mietverhältnis regelmäßig einen Mietzins und ggf. eine Pauschale oder Vorauszahlung für die Betriebskosten und mehr nicht.

  • Hamburger, dass kann nicht richtig sein, die 50€ gesondert zu überweisen!
    Der Mieter schuldet im laufenden Mietverhältnis regelmäßig einen Mietzins und ggf. eine Pauschale oder Vorauszahlung für die Betriebskosten und mehr nicht.


    Eben - und dafür reicht EINE Überweisung.
    Ich vermute eher, dass der VM-Wunsch etwas mit dem Finanzamt zu tun haben könnte...

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