Mieterhöhung

  • Hallo,

    ich habe Post am 17.10.2014 von meinen Vermieterin bekommen das zum 01.01.2015 die Miete um 20€ teurer werden soll. (625 auf 645) Muss sie genau Begründen woher diese Erhöhung kommt und evtl. Nachweise mir gegenüber erbringen muss?

    Dazu kommt noch die Frage ob sie das generell machen kann da ich seid August 50€ mehr Miete zahle. Das kommt daher das Ich bisher eine Mietminderung für Hausmeistertätigkeiten bekommen habe, die ich aber nicht mehr ausführen kann und somit eben die 50€ mehr zahlen muss.


  • Dazu kommt noch die Frage ob sie das generell machen kann da ich seid August 50€ mehr Miete zahle. Das kommt daher das Ich bisher eine Mietminderung für Hausmeistertätigkeiten bekommen habe, die ich aber nicht mehr ausführen kann und somit eben die 50€ mehr zahlen muss.

    Sie haben für die Tätigkeit als Hausmeister einen Mietnachlaß von 50 € bekommen.
    Wenn Sie diese Tätigkeit nicht mehr ausführen, stehet Ihnen diese Minderung nicht mehr zu.
    Wenn Sie mir hier eine "Mieterhöhung" einreden wollen, sollten Sie früher aufstehen.

    Die Anhebung der Miete um 20 € könnte eine Anpassung an die Vergleichsmiete sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Oktober 2014 um 18:21)

  • Zitat

    ich habe Post am 17.10.2014 von meinen Vermieterin bekommen das zum 01.01.2015 die Miete um 20€ teurer werden soll.

    Was genau steht in dieser Post?

    Zitat

    Dazu kommt noch die Frage ob sie das generell machen kann da ich seid August 50€ mehr Miete zahle. Das kommt daher das Ich bisher eine Mietminderung für Hausmeistertätigkeiten bekommen habe, die ich aber nicht mehr ausführen kann und somit eben die 50€ mehr zahlen muss.

    Das ist eine völlig andere Baustelle und hat mit einer Mieterhöhung nichts zu tun.

  • @ anitari

    Im Brief steht:

    Ab 01.01.2015 wird die Miete um 20€ angehoben.
    Lautet wie folgt!
    Grundmiete 605€ kalt
    Betriebsk. 90€
    695€
    50€ f. Hausmeistertätigkeiten (soll ich extra überweisen)
    645€

    Alles handschriftlich ohne Form, das ist aber schon seid 8 Jahren so :)
    Die Betriebskosten sind seid 2006 bei 90€ geblieben, lediglich die Grundmiete wurde 2010 um 20€ erhöht.

    Das die Hausmeistertätigkeiten eine andere Baustelle ist habe ich mir gedacht. Es ärgert mich nur. Ich kann diese Tätigkeiten nicht mehr ausführen und es gab diesbezüglich einen Riesen Stress.

  • Im Brief steht:
    Ab 01.01.2015 wird die Miete um 20€ angehoben.
    Lautet wie folgt!
    Grundmiete 605€ kalt
    Betriebsk. 90€
    695€
    50€ f. Hausmeistertätigkeiten (soll ich extra überweisen)
    645€


    Dieser komischen Abrechnung würde ich widersprechen wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit.

  • Wie passt das hier:

    Zitat

    ich habe Post am 17.10.2014 von meinen Vermieterin bekommen das zum 01.01.2015 die Miete um 20€ teurer werden soll. (625 auf 645)


    zu dem da:

    Zitat

    Grundmiete 605€ kalt


    ??
    Wie hoch ist denn jetzt die Grundmiete inkl. der "Hausmeisterkosten"?
    Bevor man der fraglos unwirksamen Mieterhöhung widerspricht, sollte erstmal geprüft werden (z.B. anhand des örtlichen Mietspiegels) wieviel die Vermieterin erhöhen dürfte. Sonst könnte es passieren, dass man zwar irgendwann eine korrekte Mieterhöhung bekommt, diese aber höher ausfällt als die jetzige.


  • Bevor man der fraglos unwirksamen Mieterhöhung widerspricht, sollte erstmal geprüft werden (z.B. anhand des örtlichen Mietspiegels) wieviel die Vermieterin erhöhen dürfte.


    das halte ich sehr für unnötig. Solange kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorliegt, brauche ich mir keine Gedanken über die Höhe machen. Alles andere wäre vergeudete Zeit.

  • Hallo,

    ich würde der Dachdeckerin zustimmen. Wir reden hier über eine 3%ige Mieterhöhung (625 auf 645). Davor hattest du auf deine Miete von 2006 lediglich in 2010 eine erste 3%ige Erhöhung bekommen. Also in 8 Jahren 6%.

    Auch wenn das Erhöhungsverlangen rechtlich nicht wirksam wäre, ist es manchmal ratsam darauf zu verzichten auf Formalien zu beharren. Wenn die Vermieterin zum Anwalt getrieben wird, ist es für sie ein Leichtes eine wirksame Erhöhung zu verfassen. Aber ob das dann noch 3% sein werden wage ich zu bezweifeln.

    Beim Nachlass von 50Euro bin ich auch nicht durchgestiegen. Ich verstehe es aber so, dass du auf die ehemalige Bruttomiete von 675Euro einen Nachlass von 50 hattest. Da du die Hausmeistertätigkeit nicht mehr ausführst sollst du die 50 Euro separat zurückerstatten. Klingt umständlich, ist aber von Sinn her nicht zu beanstanden.

    Zusammenfassend würde ich mir überlegen, ob ich schlafende Hunde wecken würde.

    Gruss
    H H

  • @ Hamburg
    Du hast es erfasst. Es bringt nichts gegen eine formal unwirksame Mieterhöhung von 3% vorzugehen, wenn man riskiert stattdessen eine wirksame Mieterhöhung von 20% zu bekommen.

    Auch ohne Anwalt bekommt man eine korrekte Mieterhöhung hin. Dafür gibt es zig Vorlagen. Der schwierigste und anfechtbarste Teil einer Mieterhöhung ist die richtige Einordnung der Wohnung in den Mietspiegel. Und genau die kann einem kein Rechtsanwalt abnehmen, da der die Wohnung nicht kennt.

  • Danke, Dachdeckerin genau das hat meine Frage beantwortet.
    Wegen den 625€ das ist die Miete die ich bisher bezahlt habe. Wie bereits schon erwähnt soll ich ja die 50€ gesondert überweisen.(Setzte sich aus 585,- Grundmiete + 90,- Betriebskosten abzüglich der 50,- für die bis August ausgeführten Hausmeistertätigkeiten zusammen.)

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