mietangebot

  • guten tag.
    ich habe bereits meine wohnung aufgrund eines mietangebots was ich schriftlich erhalten habe gekündigt.
    jetzt spricht der vermieter(der neue) davon das er es sich überlegt mir die wohnung zu überlassen da noch andere interessenten vorhanden wären.
    ist dies nach einer schriftlichen beinahe-fast-zusage rechtens?
    immerhin habe ich nur aufgrund der zusage meine wohnung bereits gekündigt.

  • Die neue Wohnung ist Ihnen erst dann sicher, wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde.

    Ein reines Angebot, auch schriftlich, dürfte sicherlich nicht mit einem Mietvertrag gleich zu setzen sein.

    Um sicher zu gehen sollten sie den "Vorvertrag" einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen, online ist es unmöglich.

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