guten tag.
ich habe bereits meine wohnung aufgrund eines mietangebots was ich schriftlich erhalten habe gekündigt.
jetzt spricht der vermieter(der neue) davon das er es sich überlegt mir die wohnung zu überlassen da noch andere interessenten vorhanden wären.
ist dies nach einer schriftlichen beinahe-fast-zusage rechtens?
immerhin habe ich nur aufgrund der zusage meine wohnung bereits gekündigt.
Beiträge von deimos
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vielen dank=)
derzeit läufts über anwalt und der war der gleichen meinung..
klage wird nun eingereicht da mahnung nichts gebracht hat. -
deimos:
"weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt..."
Ist ja aus seiner Sicht verständlich...nur verständlich oder auch rechtens? dases für ihn verständlich ist weil er ne sicherheit haben will ist ja klar.
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also müsste ich meine kaution auf verlangen sofort zurückbekommen?
versteh ich das richtig?
weil mein ehemaliger vermieter meinte er wolle erst die neue kaution haben bevor er mein kautionssparbuch freigibt... -
ja wir waren beide hauptmieter...
naja es wurde ein neuer mietvertrag gemacht in dem nur sie drinsteht und da steht a drin das der alte mietvertrag somit ungültig ist sprich aufgehoben wurde...
mfg -
Hallo.
also ich hab jetzt schon das halbe internet durchsucht und keine richtige antwort auf meine frage bekommen da alles was ich gefunden hab nicht so richtig auf meine situation gepasst hat.
kurz und knapp hier meine frage:
"ich habe bis ende februar mit meiner freundin zusammengewohnt. ich habe auf meinen namen die kaution hinterlegt. seit 1.3. läuft nun für sie der neue mietvertrag da sie dort wohnen bleiben wollte. und ich habe auch bereits eine neue wohnung. komme ich nun wenn sie keine neue hinterlegen kann obwohl sie laut mietvertrag noch bis ende mai zeit dazu hat an meine kaution?- wenn ja wie? und ist es rechtens vom vermieter nach einer vertragsänderung mein kautionssparbuch einzubehalten?"
ich freue mich über jede antwort die mir weiterhelfen könnte=) danke schonmal im vorraus
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