Guten Abend liebe Community,
ich bin vor einigen Wochen umgezogen und musste nach dem Anschließen meines Fernsehers feststellen, dass ich kein Signal bekomme. Ich habe also nach einem Sendersuchlauf (digital und analog) 0 Sender gefunden.
Nun habe ich heute sowieso wegen meines auch nicht funktionierenden Internets bei meinem Provider angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich erst einen zusätzlichen Vertrag fürs Fernsehen abschließen müsse, damit ich Empfang bekomme. Darauf habe ich dann erstmal verzichtet, da ich in meiner vorherigen Wohnung auch ohne eigenen Vertrag Empfang hatte. Grundsätzlich sollte ich ja zumindest die drei Grundsender ARD, ZDF und ein drittes Ortsprogramm empfangen.
Ich möchte lediglich "normales" Fernsehen empfangen. Sprich etwa 30 analoge bzw. digitale Sender.
Aus meinem Mietvertrag bin ich allerdings nicht wirklich schlau geworden.
Dort steht nun folgendes:
Zitat
NebenkostenNeben der Miete zahlt der Mieter folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung sowie die Heizungs- und Warmwasserversorgungskosten gemäß der Heizkostenverordnung:
... Antenne/Breitbandkabel ...
Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.
In einem anderen Paragraph des Vertrags steht es noch etwas genauer:
ZitatAlles anzeigen
Antennen/Breitbandkabelnetz1. Eine Gemeinschaftsantenne ist vorhanden, ein Breitbandkabelnetz nicht:
Der Mieter verpflichtet sich, falls er zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Außenantenne benötigt, die vorhandene Gemeinschaftsantenne zu benutzen.
Der Mieter trägt unabhängig davon, ob er ein Rundfunk- oder Fernsehgerät betreibt, die Kosten des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage. Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder des Nutzungsentgelts für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage.
2. Eine Gemeinschaftsantenne und ein Breitbandkabelanschluss sind nicht vorhanden:Der Mieter ist nach vorheriger Zustimmung des Vermieters berechtigt, eine Außenantenne fachgemäß anbringen zu lassen. Er hat zuvor dem Vermieter einen Plan der Außenanlage vorzulegen. Die Anlage hat den VDE-Bestimmungen für Außenantennen zu entsprechen und darf nicht zu einer Verunstaltung des Grundtücks führen. Der Mieter ist verpflichtet, die Anlage in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Er haftet für alle durch Antennenanlagen dieser Art von ihm schuldhaft verursachten Schäden.
Ein etwaiger Anspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter auf Duldung der Errichtung einer Gemeinschaftsantenne oder eines Breitbandkabelanschlusses bleibt hiervon unberührt.
3. Ein Breitbandkabelnetzanschluss ist vorhanden:Der Mieter verpflichtet sich, sofern er zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Verstärkeranlage (Antenne oder ähnliches) benötigt, nur den zur Verfügung gestellten Breitbandanschluss zu benutzen. Er trägt die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage entsprechend Ziffer 1 Satz 2. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Ziffer 1 sowie die laufenden Gebühren für Breitbandanschlüsse.
4. Weitere Empfangsanlagen
Unberührt ist das Recht des Mieters, die in das an den Grundsatz von Treu und Glauben gebundene Ermessen des Vermieters gestellte Zustimmung zur Errichtung weiterer Empfangsmöglichkeiten zu verlangen.
Soweit ich das verstehe bezahle ich bereits für einen Fernsehanschluss. Oder irre ich mich da? Welcher der vier Fälle zutrifft, weiß ich noch nicht. Wollte diesbezüglich nochmal den Hausmeister kontaktieren.
Endgültig stellt sich mir die Frage, wollte mein Provider mir was andrehen, was ich bereits haben sollte oder muss ich doch einen weiteren Vertrag fürs Fernsehen abschließen?
Schonmal vielen Dank für alle Beiträge. ![]()