TV-Versorgung im Mietvertrag enthalten?

  • Guten Abend liebe Community,

    ich bin vor einigen Wochen umgezogen und musste nach dem Anschließen meines Fernsehers feststellen, dass ich kein Signal bekomme. Ich habe also nach einem Sendersuchlauf (digital und analog) 0 Sender gefunden.

    Nun habe ich heute sowieso wegen meines auch nicht funktionierenden Internets bei meinem Provider angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich erst einen zusätzlichen Vertrag fürs Fernsehen abschließen müsse, damit ich Empfang bekomme. Darauf habe ich dann erstmal verzichtet, da ich in meiner vorherigen Wohnung auch ohne eigenen Vertrag Empfang hatte. Grundsätzlich sollte ich ja zumindest die drei Grundsender ARD, ZDF und ein drittes Ortsprogramm empfangen.

    Ich möchte lediglich "normales" Fernsehen empfangen. Sprich etwa 30 analoge bzw. digitale Sender.

    Aus meinem Mietvertrag bin ich allerdings nicht wirklich schlau geworden.

    Dort steht nun folgendes:

    Zitat


    Nebenkosten

    Neben der Miete zahlt der Mieter folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung sowie die Heizungs- und Warmwasserversorgungskosten gemäß der Heizkostenverordnung:

    ... Antenne/Breitbandkabel ...

    Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.

    In einem anderen Paragraph des Vertrags steht es noch etwas genauer:

    Soweit ich das verstehe bezahle ich bereits für einen Fernsehanschluss. Oder irre ich mich da? Welcher der vier Fälle zutrifft, weiß ich noch nicht. Wollte diesbezüglich nochmal den Hausmeister kontaktieren.

    Endgültig stellt sich mir die Frage, wollte mein Provider mir was andrehen, was ich bereits haben sollte oder muss ich doch einen weiteren Vertrag fürs Fernsehen abschließen?

    Schonmal vielen Dank für alle Beiträge. :)

  • Zitat

    Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.

    Nein. Du zahlst ledig anteilig die Betriebskosten dafür. Bei Breitbandkabel noch die Grundgebühr.

    Zitat


    Soweit ich das verstehe bezahle ich bereits für einen Fernsehanschluss. Oder irre ich mich da?

    Ja. Siehe oben.

    Betriebskostenverordnung Punkt 15

    die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,

    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
    oder
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

    Zitat

    Ich habe also nach einem Sendersuchlauf (digital und analog) 0 Sender gefunden.

    Analoge TV-Sender gibt es nicht mehr.


    Wäre noch zu klären was für eine Art Antenne denn nun vorhanden ist. Da widerspricht sich der Vertrag.

    Ein mal steht da

    Eine Gemeinschaftsantenne ist vorhanden, ein Breitbandkabelnetz nicht

    Und dann wieder

    Ein Breitbandkabelnetzanschluss ist vorhanden

  • Zitat

    Grundsätzlich sollte ich ja zumindest die drei Grundsender ARD, ZDF und ein drittes Ortsprogramm empfangen.

    Empfängt die Anschlussdose kein Signal, schließt das diese Sender mit ein.

    Zitat

    Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.

    Jein, das steht ja auch so in deinem Vertrag:


    Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder des Nutzungsentgelts für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage.

    Hier steht nichts davon, dass hier auch schon der Empfang der Sender dabei ist. Einfacher ausgedrückt: Du zahlst vielleicht nur für das bloße Vorhandensein der Anlage (und dessen Wartung).

    Ansonsten scheint das ein klassischer Formularmietvertrag zu sein. Aus dem Punkt Antennen/Breitbandkabelnetz geht nicht wirklich hervor, wie die technische Ausstattung tatsächlich aussieht.
    Letztendlich kann die Frage nur der Vermieter beantworten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn garnichts geht, informiert man sich zu allererst beim Vermieter, und nicht im Forum.
    Wie Sie sehen, sind Sie nun noch keinen Schritt weiter.
    Erst nach dem Gespräch mit dem Vermieter melden Sie sich hier wieder.

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