Frage zur Gartenmitbenutzung

  • Moin

    Ich habe eine Frage, zwecks Gartenbenutzung.
    Diese ist im MV eingetragen, aber kein Bereich welchen ich nur nutzen darf, steht "Besondere Vereinbarung - Gartenbenutzung"

    Nun wir wohnen seit April 2014 im EG mit Terasse und Gartenbenutzung.
    Wir haben seit April auch ein kleines Vogelhäuschen aufgestellt, was die Vermieterin zu Anfang auch sehr toll fand.
    Seit einigen Monaten schon ist das Verhältnis leider schon gestört, nach ca 2 Monaten schon.
    Es ist ein 3 Familienhaus wo wir im EG wohnen und die Vermieterin(Hausbesitzerin) (Alleine) im 1.OG, das 2. OG ist nicht bewohnt.

    Nun stört sie sich an dem Vogelhäuschen und will das wir es DAUERHAFT entfernen, da dies Rasenmähen stört und Pflanzenarbeiten.
    Dieses kleine Vogelhaus stört in dieser Position keines Wegs und behindert auch in keinster weise.
    Rasen wird von Ihr derzeit alle 3-4 Wochen mal von einem Studenten erledigt.
    Wo ich noch den Zugang zum Rasenmäher hatte, habe ich alle 2 Wochen den Rasen gemäht. Dies war auch so Mündlich vereinbart.

    Vereinbart wurde auch mündlich zu mietbeginn, das wir den Rasen mähen mit ihrem Rasenmäher und auch Gartenarbeit mit ihrem Geräten erledigen.
    Seit Juni kommen wir aber nicht mehr in die Räumlichkeiten wo die Geräte drin stehen da sie nun verschlossen sind.

    Ich wollte hier mal erfragen wie hier die Gesetzeslage aussieht.
    Meine Lebensgefährtin und ich sind schon gewollt zum Anwalt zu gehen und uns ausgiebig zu informieren, was sie uns untersagen darf und was wir dürfen und was nicht.

    Wenn wir nicht so viel Geld in die Wohnung gesteckt hätten, würden wir hier wieder schnell ausziehen aber das ist keine Option.

    Vielen Dank schon mal für Infos.

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (10. Oktober 2014 um 21:56)


  • Wir haben seit April auch ein kleines Vogelhäuschen aufgestellt, was die Vermieterin zu Anfang auch sehr toll fand.
    .........
    Nun stört sie sich an dem Vogelhäuschen und will das wir es DAUERHAFT entfernen, da dies Rasenmähen stört und Pflanzenarbeiten.
    Dieses kleine Vogelhaus stört in dieser Position keines Wegs und behindert auch in keinster weise.


    Das Vogelhäuschen war für den Winter gedacht, deswegen auch das Tollfinden der Vermieterin. Nun im Sommer wird es nicht mehr gebraucht und stört beim Rasenmähen. Für mich 100% nachvollziehbar.

    Ich würde es toll finden, wenn Sie sich auf eine jahreszeitliche Lösung einigen könnten. Das sogenannte "Recht" können Sie ganz schnell vergessen. Dazu wurde weder etwas nachweislich vereinbart noch eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

    Zitat

    Vereinbart wurde auch mündlich zu mietbeginn, das wir den Rasen mähen mit ihrem Rasenmäher und auch Gartenarbeit mit ihrem Geräten erledigen.
    Seit Juni kommen wir aber nicht mehr in die Räumlichkeiten wo die Geräte drin stehen da sie nun verschlossen sind. Ich wollte hier mal erfragen wie hier die Gesetzeslage aussieht.

    Wieder eine sogenannte mündliche Vereinbarung, welche man wegender neuen Wohnung euphorisch zusagt.
    Endlich kein Rasenmähen mehr, da sollte Freude aufkommen.

  • Danke für die Antwort

    Wie sieht es aber nun aus, da vereinbart worden ist das wir uns um den Garten kümmern, da aber nicht mehr möglich da die Räumlichkeiten zu den Geräten nun verwehrt wird durch zuschließen der Vermieterin.

    Darf sie nun in Zukunft, da sie den Rasen nun von einem Studenten mähen lässt, uns es in den Nebenkosten in Rechnung stellen?

    Ein Reden ist mit der Vermieterin leider nicht mehr möglich, entweder nur noch über die Sprechanlage oder durch die geschlossene Wohnungstür von Ihr.

    Noch einmal Thema Gartennutzung.
    Ich darf doch sogar als Mieter Gartenmöbel für den Sommer aufstellen oder Irre ich da?
    Und so ein KLEINES Vogelhaus ist nun deutlich weniger an Fläche als Gartenmöbel.

    Ich habe gelesen das die Vermieterin es auch nicht verlangen kann abends alles zu entfernen, würde eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Genau wie ein Fußball gleich zu entfernen.

    Da ich bisher nur gute Vermieter hatte und nie Probleme hatte mit solchen, ist das Problem mit der jetzigen Vermieterin natürlich für uns auch NEULAND. Man kann ja leider nie erahnen wie Menschen nach einiger Zeit ticken.

    Würde es Grundsätzlich Sinn machen für solche Probleme mal einen Anwalt auf zu suchen und sich hinreichend beraten zu lassen?
    Rechtschutz für Mietrecht ist vorhanden.

  • Aber dann nutzen Sie doch Ihren Rechtsschutz, wenn Sie denen sowieso schon das Geld hinterher werfen.

    Gartenmitbenutzung heißt: Sie dürfen schon Ihre Möbel in den Garten stellen und sich auch dort aufhalten.
    Bedeutet aber nicht: lagern oder abstellen.

  • Das geht selbstverständlich.

    In der Betriebskostenverordnung finden Sie dazu unter anderem:

    §2, Punkt 10: -die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

  • Wir haben ja abgemacht dass wir den Garten pflegen inkl. Rasen mähen um diese Kosten nicht zu haben.

    Dass empfinde ich nun als ziemlich unfair wenn sie uns dass nun verwehrt und uns die Kosten aufgelegt.

  • Wir haben ja abgemacht dass ...


    Ihr habt wohl viel "abgemacht"... - Zeugen? Beweise? Lohnt es sich zu streiten? Lasst Euch von einem Fachanwalt beraten. Vielleicht hilft da ein deutliches Anwaltsschreiben...
    Ansonsten, wenn die VMn immer seltsamer wird, würde ich ausziehen. Hat ja vielleicht auch einen Grund, weshalb in dem Haus bereits eine Wohnung leer steht.

  • Werde Montag bei meiner Versicherung anrufen und mir die Kostenübernahme für eine Beratung bestätigen lassen.

    Ich denke das ich dann vom Anwalt erklärt bekomme, was sie nun wirklich darf und was nicht. Vor allem was ich darf und was nicht.

    Ist leider schade, dass man nun diesen weg gehen muss.

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