Moin
Ich habe eine Frage, zwecks Gartenbenutzung.
Diese ist im MV eingetragen, aber kein Bereich welchen ich nur nutzen darf, steht "Besondere Vereinbarung - Gartenbenutzung"
Nun wir wohnen seit April 2014 im EG mit Terasse und Gartenbenutzung.
Wir haben seit April auch ein kleines Vogelhäuschen aufgestellt, was die Vermieterin zu Anfang auch sehr toll fand.
Seit einigen Monaten schon ist das Verhältnis leider schon gestört, nach ca 2 Monaten schon.
Es ist ein 3 Familienhaus wo wir im EG wohnen und die Vermieterin(Hausbesitzerin) (Alleine) im 1.OG, das 2. OG ist nicht bewohnt.
Nun stört sie sich an dem Vogelhäuschen und will das wir es DAUERHAFT entfernen, da dies Rasenmähen stört und Pflanzenarbeiten.
Dieses kleine Vogelhaus stört in dieser Position keines Wegs und behindert auch in keinster weise.
Rasen wird von Ihr derzeit alle 3-4 Wochen mal von einem Studenten erledigt.
Wo ich noch den Zugang zum Rasenmäher hatte, habe ich alle 2 Wochen den Rasen gemäht. Dies war auch so Mündlich vereinbart.
Vereinbart wurde auch mündlich zu mietbeginn, das wir den Rasen mähen mit ihrem Rasenmäher und auch Gartenarbeit mit ihrem Geräten erledigen.
Seit Juni kommen wir aber nicht mehr in die Räumlichkeiten wo die Geräte drin stehen da sie nun verschlossen sind.
Ich wollte hier mal erfragen wie hier die Gesetzeslage aussieht.
Meine Lebensgefährtin und ich sind schon gewollt zum Anwalt zu gehen und uns ausgiebig zu informieren, was sie uns untersagen darf und was wir dürfen und was nicht.
Wenn wir nicht so viel Geld in die Wohnung gesteckt hätten, würden wir hier wieder schnell ausziehen aber das ist keine Option.
Vielen Dank schon mal für Infos.