Guten Tag,
ich habe eine möblierte Wohnung ab 01.10.2014 gemietet. Die Übergabe der Schlüssel erfolgte am 03.10.2014.
Viele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.
Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.
Ich habe das Mietverhältnis gekündigt und vom Vermieter erfordert, die erste Warmmiete und die Kaution zurückzuzahlen. Er will aber die erste Kaltmiete behalten.
Ich hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?
Danke für Ihre Antwort
Kündigung eines Mietverhältnis, wenn eine Wohnung Mängel beim Einzug zeigt
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zarmu -
8. Oktober 2014 um 20:36 -
Erledigt
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ich habe eine möblierte Wohnung ab 01.10.2014 gemietet. Die Übergabe der Schlüssel erfolgte am 03.10.2014.
Viele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.
Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.
Ich habe das Mietverhältnis gekündigt und vom Vermieter erfordert, die erste Warmmiete und die Kaution zurückzuzahlen. Er will aber die erste Kaltmiete behalten.
Ich hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?
Ja, sogar die erste Warmmiete. -
Hallo zarmu,
wie Berny auch schon schrieb kann Dein Vermieter die Miete tatsächlich einbehalten. Unter Umständen bist Du sogar recht gut bedient damit, wenn er nur die Oktobermiete haben möchte. Denn wenn die Wohnung von Dir allein bewohnt werden sollte, d. h. es ist nicht nur ein Zimmer in der Wohnung Deines Vermieters und es gibt auch keine gemeinsam genutzten Räume wie z. B. Badezimmer, Küche, etc. außerhalb der Wohnung, dann gilt eigentlich eine ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monaten. Denn zurücktreten von einem Mietvertrag kann man nicht, selbst wenn sich erst bei Einzug etwaige Mängel zeigen.
Sollte es doch einen Grund für eine verkürzte Kündigungsfrist geben, würde das allerdings nichts ändern. Du könntest dann auch nur spät. am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen, sodass Du trotzdem für Oktober zahlen müsstest.
Grüße, Blümchen123
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Zitat
Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.
Und hoffentlich auch in Schriftform gekündigt.
ZitatIch hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?Der Vermieter hat das Recht die Kaution, die erste Warmmiete einzubehalten und weitere zu Warmmieten fordern.
ZitatViele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.
Alles keine Mängel die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
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