Guten Tag,
ich habe eine möblierte Wohnung ab 01.10.2014 gemietet. Die Übergabe der Schlüssel erfolgte am 03.10.2014.
Viele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.
Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.
Ich habe das Mietverhältnis gekündigt und vom Vermieter erfordert, die erste Warmmiete und die Kaution zurückzuzahlen. Er will aber die erste Kaltmiete behalten.
Ich hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?
Danke für Ihre Antwort
Beiträge von zarmu
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