Vorauszahlung der Nebenkosten bei Mietkürzung

  • Hallo

    ich habe im Mai 2013 die Miete rückwirkend um 6 Monate um 75 Euro gekürzt, also auch Dezember 2012. Weiterhin wurde die Miete fortlaufend um denselben Betrag bis Ende des Jahres, also alle 12 Monate gekürzt. Darüber hinaus auch um weitere 18,75. Das ist soweit auch okay.

    Nun habe ich gelesen, dass das bei dr nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden muss.

    Meine Vorauszahlung normalerweise ist 105 x 12 Monate = 1260.

    Nun steht auf der Abrechnung aber nur 1155 als Vorauszahlung. Ist das richtig? Liegt das an dem rückwoirkend gekürztem Monat Dezember aus 2012? Oder spielt der keine Rolle und er müsste die ganzen 1260 anerkennen als Vorauszahlung? Oder hätte ich den einen Monat auch rückwirkend in der Abrechnung von 2012 geltend machen müssen?

    Dankeschön

    Christian

  • Hi, das hab ich schon durch gespielt. Der Vermieter verrechnet 1155 Euro und damit komme ich nicht klar.

    Vereinbarte Zahlung ist

    270 Grundmiete x12 = 3240
    105 Nebenkosten = 1260
    375 Gesamt = 4500

    Ich zahlte in 2013 20% in 12 Monaten und 5% in einem Monat weniger, also
    12x -75 = 900
    1x - 18,75 = 18,75
    Gesamt = 918,75

    tatsächliche Zahlung
    11x 300 = 3300
    1x 281,25 = 3581,25

    dazu kommt allerdings das die erste Kürzung im Mai und 6 Monate rückwirkend war, ich somit den Dezember 2012 im Mai 2013 mit abgezogen habe, also noch mal minus 75 Euro. Muss ich diese 75 Euro mit einberechnen in die tatsächliche Zahlung oder nicht weils für 2012 ist.
    Also:

    11x 300 = 3300
    1x 281,25 = 3581,25
    + 1x 75 für Dez 12 = 3506,25

    Er verrechnet 1155 / 105 = 11

    Das verstehe ich nicht

  • Geht das für den Leihen etwas präziser bitte! Ich habe das unter den o.g. Link so verstanden, dass sie trotz meiner Minderung die vollen Nebenkosten als VZ anrechnen müssen. Nun fehlt dort aber ein ganzer Monat (105Euro). Wie kommt das zustande, vlt weil ich den Dez 2012 in 2013 mit abgezogen habe?

  • Hallo

    ich habe im Mai 2013 die Miete rückwirkend um 6 Monate um 75 Euro gekürzt, also auch Dezember 2012. Weiterhin wurde die Miete fortlaufend um denselben Betrag bis Ende des Jahres, also alle 12 Monate gekürzt. Darüber hinaus auch um weitere 18,75. Das ist soweit auch okay.

    Nun habe ich gelesen, dass das bei dr nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden muss.

    Meine Vorauszahlung normalerweise ist 105 x 12 Monate = 1260.

    Nun steht auf der Abrechnung aber nur 1155 als Vorauszahlung. Ist das richtig? Liegt das an dem rückwoirkend gekürztem Monat Dezember aus 2012? Oder spielt der keine Rolle und er müsste die ganzen 1260 anerkennen als Vorauszahlung? Oder hätte ich den einen Monat auch rückwirkend in der Abrechnung von 2012 geltend machen müssen?

    Dankeschön

    Christian


    Nur zur Info.

    Die Vorrauszahlung der Nebenkosten muss der Vermieter zu 100%, wie vereinbart anrechnen, als wäre nie die Miete gekürzt worden. In meinem Fall heißt das 105Euro*12Monate=1260Euro. Bei mir hatte der Vermieter nur 1155 Euro angerechnet.

    Hier hat der Vermieter einen Rechenfehler begangen, oder Versucht sich anderweitig das Geld zu holen, indem er bei mir einen Monat gekürzt hatte.

    Ich habe den Vermieter nun schriftlich erreicht und ich kann die 105 Euro verrechnen.

    Cheers

  • Achja, hier war noch was.

    Mithilfe des alternativen Rechenweges von diesem Link: http://www.haufe.de/recht/weitere-…_214_78986.html

    komme ich auf einen Betrag i. H. v. 155,07 €, die nun nachzahlen musst, vorausgesetzt die BK Abrechnung ist richtig.

    1.453,84 € (Bk Forderung)
    - 1.260 € (vertragliche VZ)
    = 193,84 Nachforderung

    Da du das gesamte Abrechnungsjahr 20 % gemindert hast, brauchst du dann auch nur 80% der Forderung zahlen, sprich 155,07€.

  • Da du das gesamte Abrechnungsjahr 20 % gemindert hast, brauchst du dann auch nur 80% der Forderung zahlen, sprich 155,07€.


    Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
    Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren.

  • Frage ich mich auch. Das die Minderung auf die Bruttomiete vorgenommen werden soll, muß doch ursächlich irgendwo begründet und festgelegt worden sein. Dort könnte man möglicherweise fündig werden.
    Im BGB § 536 ist hierzu nichts näheres definiert.
    Wäre nett, da mal etwas tiefer zu stochern.

  • Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
    Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren.

    hää? das Gerichtsurteil habe ich doch mitgeliefert, siehe meinem Post und dem Link. Falls du dem Link das BGH Urteil nicht entnehmen kannst, dann hier bitte : BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 223/10.

    Hier in diesem Fall kann man die 20% Mietminderung auf die BK Nachforderung direkt im Ansatz bringen, da hier ganzjährig gemindert wurde! Anders hingegen wäre es, wenn er nur 2 Monate 20 % gemindert hätte. Dann würde man die 193,84€ durch 12 Monate rechnen, ergibt 16,15€ monatlich. Da 2 Monate 20% gemindert, ergibt das 2 mal 12,92€ (80% v. den 16,15€), gleich 25,84€. Plus den Rest, also 10 Monate mal den ungekürzten 16,15€, gleich 161,50€. Die 161,50€ addiert mit den 2 gekürzten Monaten mit 25,84€ gleich 187,34€.

    Somit müsste der Mieter, falls er nur 2 Monate 20 % gemindert hättet, 187,34€ nachzahlen, statt den geforderten 193,84€.

    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur. Anderenfalls reicht mir ein einfaches Danke.

  • Das die Minderung auf die Bruttomiete vorgenommen werden soll, muß doch ursächlich irgendwo begründet und festgelegt worden sein.

    Laut Rechtsprechung erfolgt die Minderung immer auf die Bruttomiete.

  • das Gerichtsurteil habe ich doch mitgeliefert, siehe meinem Post und dem Link. Falls du dem Link das BGH Urteil nicht entnehmen kannst, dann hier bitte : BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 223/10.
    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur. Anderenfalls reicht mir ein einfaches Danke.


    DANKE - hatte den Link nicht verfolgt...:cool:

  • Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
    Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren.

    Als ich vergangenes Jahr die Miete gekürzt hatte, fand ich zum einen einige Urteile, holte mir aber gleichzeitig auch Rat beim Anwalt ein. Die Mietkürzung betrifft die Bruttomiete, also somit auch die Betriebskosten um den gleichen Prozentsatz.

    VG Christian

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