Hallo zusammen.
Mal angenommen, der Mieter kündigt zum 31.01.2014.
Der VM verweigert die Abnahme der Wohnung schriftlich, der Mieter soll den Schlüssel in den Briefkasten werfen.
Gesagt, getan. Daraufhin passiert nichts mehr.
Nach 6 Monaten fordert der Mieter den Vermieter mit Fristsetzung 31.07.2014 auf, über die Kaution in Höhe von 2000,00 € nebst Zinsen abzurechnen.
Der VM überweist sodann zum 30.07.2014 1.500,00 € kommentarlos und behält 500,00 € nebst Zinsen ein. Eine Abrechnung erhält der Mieter nicht, bis heute.
Es steht noch eine NK-Abrechnung aus, aus der sich aber auch ein Guthaben für den Mieter ergeben wird. Alle vorherigen Abrechnungen haben auch Guthaben ergeben (es sind keine Versorgerkosten in NK-ABR enthalten wie Strom, Gas, Wasser, die hatte der Mieter direkt mit den Versorgern geschlossen).
Der VM hat also weder Forderungen gestellt noch eine Abrechnung eingereicht. Er behält stillschweigend das restliche Geld.
Seit ca. Mai 2014 sind zudem wieder neue Mieter in dem Haus.
Hat eine Stufenklage auf Kautionsabrechnung und Auskehrung des Restbetrages Erfolg?
Oder hat der VM das Recht, den Betrag einfach so ohne Angabe von Gründen weiter einzubehalten?
Vielen Dank.