Beiträge von MIB

    Mein Anwalt musste doch nun tatsächlich die Zwangsvollstreckung der Kautionsabrechnung einleiten.
    Der Vermieter rechnet, trotz Urteil, einfach nicht ab.

    Er hat jetzt drei Wochen Zeit, sonst droht Zwangsgeld oder Zwangshaft.
    So was hab ich noch nicht erlebt.

    Für mich ist das keine Frage "Vermieter" gegen "Mieter".
    Hier wurde ganz plump betrogen. Und ich denke nicht dass Du Deine Mieter
    in gleicher Weise abzuzocken versuchst.

    Ich meine, wenn der VM eine Gebührensenkung mit der Stadt bespricht,
    die Stadt mir diese Gebührensenkung dann mitteilt, der VM diese aber
    bis zum Schluss leugnet (trotz Beweise/Aussagen der Stadtverwaltung)
    und den höheren Betrag abrechnet, was ist das dann? Man kann es auch
    dumm nennen.

    So, ich habe ein Teilurteil meiner Stufenklage erhalten.

    Das Gericht verurteilt den VM zur Zahlung des Differenzbetrages aus dem zu viel abgerechneten Schmutzwasser.
    Der Hammer war dabei die Klageerwiderung des gegnerischen Anwalts.

    1. Klageerwiderung: Die Forderung ist unschlüssig und unbegründet. Die vorliegende Nebenkostenabrechnung ist korrekt.
    2. Klageerwiderung: Die Forderung ist unschlüssig und unbegründet, deswegen ist ein substantiiertes Einlassen darauf nicht möglich. Außerdem ist eine Änderung der Abrechnung aufgrund Verfristung nicht möglich.

    Der Zahn wurde ihm gezogen. Das Gericht schrieb in der Urteilsbegründung, dass durch das einfache bestreiten unseres substantiierten Vortrags der Sachverhalt als zugestanden gilt. Dazu wäre die Abrechnung erst Ende 2014 verfristet, da das Erstellungsdatum 28.12.2013 war.

    Man muss sich das mal wegtun. Der Vermieter hat hier bis zum Schluss den Betrugsversuch durchgezogen mit einer einzigen Aussage: "Was der Mieter sagt stimmt nicht". So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich erwäge Strafanzeige.

    Stufenklage wurde bereits eingereicht auf

    1. Abrechnung der Kaution
    2. Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens

    Der VM will sich auch hiergegen verteidigen. Er meint wohl, er müsse überhaupt nicht abrechnen.
    Auch auf diese Klageerwiderung bin ich mal gespannt.

    Bis heute liegt mir also immer noch keine Kautionsabrechnung vor, 9 Monate nach Auszug.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.

    "Das kann bei Nutzungszeitraum ausschließlich eines Heizmonats anders sein."

    Nein. In der NK-ABR sind keine Heiz-, Strom und Wasserkosten enthalten, da ich direkt mit den Versorgern
    abgerechnet habe. Die NK-ABR beinhaltet also gut kalkulierbare Positionen (Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen etc.).
    Ich kann das Guthaben recht genau im Voraus ausrechnen.

    Zinsen gab es 17 €/Jahr. Wurde auf ein Tagesgeldkonto angelegt vom VM.

    Ja, denke ich auch.
    Ich habe zur Sicherheit mehrfach bei der Stadt angefragt.
    Den Änderungsbescheid wollte man mir aus Datenschutzgründen nicht übermitteln, weil
    er ja an den VM adressiert ist. Aber die Existenz und die Reduzierung wurden bestätigt.

    Man darf echt gespannt sein, was er zu seiner Verteidigung vorbingt.
    Es wurde erst einmal Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt ;)

    Er behält 500 € nebst Zinsen ein (ca. 550,00 €).

    Aber muss er den Einbehalt nicht wenigstens begründen?
    Da die letzten NK-ABR alle Guthaben ergeben haben und auch die noch ausstehende NK-ABR ein Guthaben ergeben wird,
    hat er m.E. gar kein Recht zum Rückbehalt. Es seihe denn, er will mit irgendwas aufrechnen. Das tut er aber nicht, wir haben
    keine Abrechnung über die Kaution erhalten.

    Er behält kommentarlos Geld, Wie kann er das rechtfertigen?

    @Hamburg: Um es Kurz zu machen, es wurde der Schmutzwasserverbrauch für 3 Jahre reduziert. 2011/2012/2013. Die ersten beiden Jahre auf 74 cmb, das letzte Jahr auf 5 cbm. Das macht in der Summe ca. 345,00 € weniger Scmutzwassergebühr, als der VM berechnet. Der VM hält am alten Gebührenbescheid mit jeweils 96cbm pro Jahr fest. Sprich, er leugnet trotz Nachweis durch die Stadt die Reduzierung und gibt sie nicht weiter.

    Und ehrlich, 50 Euro ok, aber 345,00 € schenke ich dem VM nicht.

    Ich frage mich nur, mit welchem Argument er sich gegen die Klage nun wehren möchte.
    Deswegen fragte ich, ob er generell mit der NK-ABR Gewinn machen darf und vielleicht argumentiert, dass er die
    Gebührenreduzierung nur aus Kulanz weiterreichen muss. Für mich ist sein Vorgehen schlicht Betrug.

    Sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Mieter seit dem 31.01.2014 dort nicht mehr wohnt.

    Eine Verrechnung mit den VZ ist nicht möglich, die Abrechnung ging erst kurz nach Zahlung der letzten Miete+VZ ein.
    Klage war hier unausweichlich.

    Die Schmutzwassergebühr ist ja auf den tatsächlichen Verbrauch von 74 cbm reduziert worden.
    Der VM berechnet aber trotzdem 96 cmb und legt den alten Gebührenbescheid vor.

    Die NK-ABR 2012 ergab zudem ein Guthaben, wie alle davor auch.

    Hallo zusammen.

    Mal angenommen, der Mieter kündigt zum 31.01.2014.
    Der VM verweigert die Abnahme der Wohnung schriftlich, der Mieter soll den Schlüssel in den Briefkasten werfen.
    Gesagt, getan. Daraufhin passiert nichts mehr.

    Nach 6 Monaten fordert der Mieter den Vermieter mit Fristsetzung 31.07.2014 auf, über die Kaution in Höhe von 2000,00 € nebst Zinsen abzurechnen.

    Der VM überweist sodann zum 30.07.2014 1.500,00 € kommentarlos und behält 500,00 € nebst Zinsen ein. Eine Abrechnung erhält der Mieter nicht, bis heute.

    Es steht noch eine NK-Abrechnung aus, aus der sich aber auch ein Guthaben für den Mieter ergeben wird. Alle vorherigen Abrechnungen haben auch Guthaben ergeben (es sind keine Versorgerkosten in NK-ABR enthalten wie Strom, Gas, Wasser, die hatte der Mieter direkt mit den Versorgern geschlossen).

    Der VM hat also weder Forderungen gestellt noch eine Abrechnung eingereicht. Er behält stillschweigend das restliche Geld.
    Seit ca. Mai 2014 sind zudem wieder neue Mieter in dem Haus.

    Hat eine Stufenklage auf Kautionsabrechnung und Auskehrung des Restbetrages Erfolg?
    Oder hat der VM das Recht, den Betrag einfach so ohne Angabe von Gründen weiter einzubehalten?

    Vielen Dank.

    Hallo zusammen.

    Mal angenommen ein Mieter erhält eine Nebenkostenabrechnung, in der die Schmutzwassergebühr mit 96 cbm weiterberechnet ist. Nun ist diese Schmutzwassergebühr allerdings im Vorfeld von der Stadt auf einen tatsächlichen Verbrauch von 74 cbm gesenkt worden. Der Mieter erfährt dies auf Anfrage bei der Stadt schriftlich. Mittlerweile liegt 3x die Bestätigung der Stadt vor, das diese Gebühren reduziert wurden.

    Bei der Einsichtnahme in die Belege der Abrechnung wird dem Mieter allerdings der alte Gebührenbescheid vorgelegt.
    Auf Nachfrage nach dem Änderungsbescheid für das Schmutzwasser behauptet der VM, es gäbe ihn nicht. Daraufhin wird dem VM der Schriftverkehr mit der Stadt vorgelegt, worauf hin er gar nichts mehr sagt. Auch das dadurch entstehende Guthaben zahlt er nicht aus, er reagiert auf schriftliche Mahnungen ebenfalls nicht.

    Kurzum:
    - Mietverhältnis gekündigt seit 31.01.2014
    - NK-Abrechnung 2012 erhalten im Januar 2014 mit Berechnung des Schmutzwassers 96 cbm.
    - Änderungsbescheid der Stadt Schmutzwasser auf 74 cbm am 16.05.2013.
    - Widerspruch des Mieters gegen die NK-Abrechnung im Januar 2014.
    - Weigerung des VM, die Gebührenänderung weiterzugeben.
    - Mieter reicht Klage ein
    - Vermieter zeigt Verteidigungsbereichtschaft an. Klageerwiderung steht noch aus.

    Wie seht Ihr die Sache? Kann der Vermieter hier einfach den alten Gebührenbescheid weiterbelasten und die
    Differenz als Gewinn verbuchen? Ist das rechtens?

    In meinen Augen bewegt er sich hier am Rande des Betrugs, ich würde aber gerne noch einmal andere Meinungen hören. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Januar 2014) lag dem VM der Änderungsbescheid vom 16.05.2013 bereits vor. Dennoch berechnet er den alten Gebührenbescheid.

    Da es sich um Gebührenreduzierungen für insgesamt 3 Jahre handelt, kommt schon eine etwas größere Summe zusammen.

    Danke und Grüße.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!