Eigenbedarfs Kündigung

  • Hallo,
    und zwar hab ich von meinen Vermietern im März 2014 die Kündigung mit der Begründung wegen Eigenbedarf vom Hausbesitzer bekommen. Ist ein 2-Familienhaus, die Vermieter wohnen unten,ich oben. Ich hab über 6 Jahre dort gewohnt. Jetzt ist es so das die Kündigung nur mündlich aus gesprochen wurde. Bis jetzt auch nicht in schriftlicher Form.
    Ich hab jetzt seit 15.09.2014 eine neue Wohnung. Ich hab den Vermietren 1 Monat voher einen Aufhebungsvertrag angeboten, den Sie ablehnen. Sie wollen, weil für Sie beiderseitige Versäümnisse vorliegen, ich hätte um die schriftliche Kündigung bitten müssen, 3 Kaltmieten von mir bezahlt haben.
    Ich hab mich hier schon etwas durchgelesen, aber derartiges noch nicht gefunden, nur das wegen Eigenbedarf auch eine detaillierte Begründung dargestellt werden muß.
    Ich hoofe, man kann mir hier weiterhelfen.
    Gruß Christoph

  • Die Eigenbedarfskündigung vom Vermieter ist nicht wirksam, da sie nicht die Schriftformerfordernis erfüllt. Du hast als Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Solange das Mietverhältnis besteht, musst du leider auch Miete zahlen.

  • Hallo,

    das ist ja mal eine Schweinerei, wenn es denn genauso war. Er kündigt dir in einer nicht rechtmäßigen From und du ziehst netterweise aus. Jetzt sollst du noch die Miete für drei Monate bezahlen.

    Da du die Wohnung aber noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (31.12.2014 wenn du bis 03.10 kündigst und 3 Monate First hast) bezahlen mußt, kannst du sie auch so lange nutzen. Du könntest die Wohnung solange untervermieten (der Vermieter muss zustimmen, da du ja ein berechtigtes Interesse hast). Ich frage mich, ob der Vermieter das dann wirklich durchziehen will. Ich weiss aber auch nicht wo du herkommst und ob da ein echter Bedarf an Kurzzeitwohnraum ist. Sonst mußt du das wohl als "beschissen worden" verbuchen.

    Gruss
    H H

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung

  • Da du die Wohnung aber noch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (31.12.2014 wenn du bis 03.10 kündigst ...


    Die schriftliche Kündigung müsste bis morgen, 04.10., 18:00 dem VM möglichst nachweislich zugegangen sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!