Hallo,
und zwar hab ich von meinen Vermietern im März 2014 die Kündigung mit der Begründung wegen Eigenbedarf vom Hausbesitzer bekommen. Ist ein 2-Familienhaus, die Vermieter wohnen unten,ich oben. Ich hab über 6 Jahre dort gewohnt. Jetzt ist es so das die Kündigung nur mündlich aus gesprochen wurde. Bis jetzt auch nicht in schriftlicher Form.
Ich hab jetzt seit 15.09.2014 eine neue Wohnung. Ich hab den Vermietren 1 Monat voher einen Aufhebungsvertrag angeboten, den Sie ablehnen. Sie wollen, weil für Sie beiderseitige Versäümnisse vorliegen, ich hätte um die schriftliche Kündigung bitten müssen, 3 Kaltmieten von mir bezahlt haben.
Ich hab mich hier schon etwas durchgelesen, aber derartiges noch nicht gefunden, nur das wegen Eigenbedarf auch eine detaillierte Begründung dargestellt werden muß.
Ich hoofe, man kann mir hier weiterhelfen.
Gruß Christoph