Hallo liebe Forennutzer,
seit einiger Zeit gibt es Streit um die vorhandene Einbauküche (1994). Ein Gerät ist defekt. Wir haben den Mangel angezeigt und uns wurde mitgeteilt, dass die Küche nicht Bestandteil Wohnung sei. Die Wohnung wurde uns aber 2008 mit eben diese Küche vermietet. Auf mein Schreiben, das Die Küche mit Unterzeichnung des Vertrages als mit vermietet gilt, egal ob Sue im Übergabeprotokoll oder Vertrag stehet, reagierte der Vermieter wie folgt:
"Die Einbauküche des Vormieters ist nicht Bestandteil wurde Ihnen während des Besichtigungstermins angeboten. Als Vermieterinnen überließen wir Ihnen die Wahl: entweder wir entsorgen die Küchenzeile restlos oder Sie übernehmen sie kostenlos, womit sie kein Bestandteil des Mietvertrages ist. Somit vertreten wir weiterhin die Auffassung dass die Küche Ihr Eigentum ist und wir keinerlei Gewährleistungspflichten unterliegen. Sie können gern ein Gericht mit einer endgültigen Entscheidung beauftragen."
Was kann ich tun? Freue mich auf eure Antworten
Liebe Grüße Pummel