Verzinsung der Mietkaution wird nicht ausgezahlt

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bgzl. der Mietkaution.
    Ich hab vor wenigen Wochen meine Mietkaution für meine alte Wohnung in der ich ca. 4Jahre lebte erstattet bekommen.
    Die Summe beläuft sich exakt auf das was auf damls bezahlt wurde.
    Ich habe den Vermieter höflich mit Hinweis auf §551 Abs. 3 um Überweisung der erwirtschafteten Zinsen gebeten.
    Heute erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:

    Sie fordern eine Verzinsung der Kaution. Dies wäre auch völlig legitim, wenn Sie uns damals eine Kopie Ihres
    Personalausweises ausgehändigt hätten. Dies ist trotz Erinnerung nicht erfolgt.
    Da man ein Kautionssparbuch bzw Kautionskonto nur mit Legitimation eröffnen kann, können wir Ihre Mietkaution
    auch nicht verzinst auszahlen.

    Dieser "Vorwurf" mit dem Ausweis ist natürlich nach gut 5Jahren jetzt absolut nicht nachzuprüfen oder ggf. zu widerlegen.
    Trotzdem muss das Geld ja irgendwo gelagert worden sein !? (Bestimmt nicht unter dem Kopfkissen)
    Der Vermieter hat die Plicht die Kaution getrennt von seinem Geschäftsgeld aufzubewahren, aber wo hat er das dann?
    Mir geht es nicht um die 2,70Euro sondern eher um's Prinzp.


    Es wäre sehr nett wenn man mich aufklären könnte.

    Vielen Dank

  • Hallo,

    natürlich hast du grundsätzlich recht, aber wenn die Geschichte mit dem Ausweis stimmt, trägst du eine gewisse Mitschuld, dass keine Anlage erfolgt ist.

    Ich würde mir gut überlegen, ob ich diesen Aufwand betreiben würde, nur weil der Vermieter dein Geld wahrscheinlich nicht separat angelegt hatte. Du hast das Geld je zurückbekommen und die entgengenen Zinsen sind minimal (das dürfte etwa 1% für 5 Jahre sein). Wenn du hier liest, wie einige Mieter die Kaution nur mit großen Abzügen oder gar nicht zurückbekommen, bist du gar nicht schlecht dran.

    Der Vermieter kann das Geld theoretisch auch in seinem Safe lagern und kennzeichnen, dass es sich um dein Geld handelt.

    Gruss
    H H

  • Der Vermieter kann das Geld theoretisch auch in seinem Safe lagern und kennzeichnen, dass es sich um dein Geld handelt.


    Nur wenn diese "Anlageform" vertraglich vereinbart ist.

    Ansonsten:

    § 551
    Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.

  • nilsk:

    "Heute erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:
    "Sie fordern eine Verzinsung der Kaution. Dies wäre auch völlig legitim, wenn Sie uns damals eine Kopie Ihres
    Personalausweises ausgehändigt hätten. Dies ist trotz Erinnerung nicht erfolgt.
    Da man ein Kautionssparbuch bzw Kautionskonto nur mit Legitimation eröffnen kann, können wir Ihre Mietkaution
    auch nicht verzinst auszahlen.""
    - Haha, selten über solchen Dünnschixx gelacht. Frage doch mal, welche übernatürliche Macht sie von der Gesetzestreue abhält.
    Ich würde dies durchziehen...
    Es ist auch schon wegen 50Cent prozessiert worden.


  • natürlich hast du grundsätzlich recht, aber wenn die Geschichte mit dem Ausweis stimmt, trägst du eine gewisse Mitschuld, dass keine Anlage erfolgt ist.


    Ein weit verbreiteter Irrtum, jemanden anders (s)einen eigenen Ausweis mitzugeben.

  • Hallo,

    ich muss immer eine Ausweiskopie vorlegen, wenn ich ein Kautionskonto anlegen will. Es mag Banken geben, da ist das vielleicht nicht erforderlich, bei meiner aber schon.

    Es ging hier auch nicht um den Originalausweis, Berny, sondern um eine Kopie.

    So wie Anitari schreibt, "er hätte es auf seinen Namen anlegen müssen", geht es gerade nicht, weil das nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt wäre.

    Ich weiss gar nicht, warum hier getan wid, als hätte der Vermieter das Schlimmste gemacht, was jemand nur tun kann. Möglicherweise hätte es er das Geld anlegen können. Aber er hat es nicht gemacht, wegen der Ausweiskopie oder auch nicht. Es geht hier um wenige Euro. Man kann auch übertreiben.

    Viel Spass bei der Klage.

    Gruss
    H H

  • Es geht hier um Grundsätzliches. Die Kaution wird auf ein Sparbuch angelegt mit dem eingetragenen Hinweis "Kaution für Frau Mustermann". Das Sparbuch kann/darf auf den Namen des VM lauten, bei meiner Bank möglich.

    Ich kenne die Streitlust der M inzwischen so gut, daß ich NK, Kaution etc akribisch bearbeite. Es kann mir so keiner ans Bein pinkeln.

  • Die Kaution wird auf ein Sparbuch angelegt mit dem eingetragenen Hinweis "Kaution für Frau Mustermann". Das Sparbuch kann/darf auf den Namen des VM lauten, bei meiner Bank möglich.


    So isses bei uns (auch). Das Sparbuch lautet auf VM-Namen als Gläubiger.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!