Beiträge von nilsk

    Hallo,

    ich habe eine Frage bgzl. der Mietkaution.
    Ich hab vor wenigen Wochen meine Mietkaution für meine alte Wohnung in der ich ca. 4Jahre lebte erstattet bekommen.
    Die Summe beläuft sich exakt auf das was auf damls bezahlt wurde.
    Ich habe den Vermieter höflich mit Hinweis auf §551 Abs. 3 um Überweisung der erwirtschafteten Zinsen gebeten.
    Heute erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:

    Sie fordern eine Verzinsung der Kaution. Dies wäre auch völlig legitim, wenn Sie uns damals eine Kopie Ihres
    Personalausweises ausgehändigt hätten. Dies ist trotz Erinnerung nicht erfolgt.
    Da man ein Kautionssparbuch bzw Kautionskonto nur mit Legitimation eröffnen kann, können wir Ihre Mietkaution
    auch nicht verzinst auszahlen.

    Dieser "Vorwurf" mit dem Ausweis ist natürlich nach gut 5Jahren jetzt absolut nicht nachzuprüfen oder ggf. zu widerlegen.
    Trotzdem muss das Geld ja irgendwo gelagert worden sein !? (Bestimmt nicht unter dem Kopfkissen)
    Der Vermieter hat die Plicht die Kaution getrennt von seinem Geschäftsgeld aufzubewahren, aber wo hat er das dann?
    Mir geht es nicht um die 2,70Euro sondern eher um's Prinzp.


    Es wäre sehr nett wenn man mich aufklären könnte.

    Vielen Dank

    Wenn ich sowas wollen würde hätte ich ihn bei einem unseriösen Schlüsseldienst kopieren lassen ohne
    Die Karte dazu. Noch dazu wurden schon zig Schlüssel verloren, selbst der Generalschlüssel ist nicht mehr
    Vorhanden .. das weiss ich aus sicherer Quelle...

    Und beantwortet hat dieser Kommentar die Frage auch nicht

    Guten Abend,

    Folgenes Problem:

    Meine Mietwohnung ist zum 30.9 gekündigt worden und wie es kommen musste fehlt ein Schlüssel
    Der Schließanlage. Meine Mutter (65) hat diesen 4Jahre in Ihrem Haus verwahrt und leider vergessen
    WO GENAU nun. Der Vermieter will jetzt eine komplett neue Schließanlage installieren ...
    Meine Eltern würden Eidesstatt Versichern dass der Schlüssel irgendwo im Haus ist und kein Fremdzugriff möglich
    Wäre. (Zb. Jemand gefunden und benutzt diesen nun) da der Schlüssel sowie keine Zuordnung zu der
    Meinen Wohnung hätte selbst WENN er irgendwo auf der Straße liegen würde.
    Google ergab dass ich in diesem Fall dass keine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel
    Befurchtet werden muss und deshalb die Anlage nicht wechselt werden muss.


    Ps. Musste mir als zuverlässiger Mieter anhören dass ich ja dann einbrechen könnte wenn er
    Doch wieder auftaucht ... Frechheit ...


    Sehe ich das richtig?

    Sehr geehrte Mitglieder,

    Folgender Sachverhalt:
    Im Jahr 2009 wurde eine Wohnung von mir angemietet. Im Übergabeprotokoll
    Wurde der Zustand als Unrenoviert zbw. Nicht neu weiss gestrichen vermerkt.
    Die Wände wurden innerhalb der Mietdauer genauso belassen da es nur wenige Mängel an den Wänden gab.

    Im Mietvertrag steht zum Thema Auszug und Renovierung folgende Punkte:

    Generell Instandsetzung/Schönheitsreparaturen:
    Schönheitsreparaturen sind durchzuführen wenn und soweit sie erforderlich werden. In der Regel sind die
    Schönheitsreparaturen gerechnet vom Beginn des Mietverhältnis an bzw von der letzten nach Beginn des Mietverhältnis
    Fachgerechten Durchführung, in nassräumen alle 5 jahre wohn und Schlafraume alle 7 Jahre usw.

    Jetzt der absatz zum auszug:

    Soweit die in punkt 9 genannten fristen nicht abgelaufen sind, aber ein Bedarf besteht Schönheitsreparaturen durchzuführen gilt folgendes:
    Bei der gemeinsamen Abnahme der Mieträume entscheiden Mieter und Vermieter darüber in welchen angemessenen
    Verhältnis sich der Mieter anteilig an den Kosten für Schönheitsreparaturen beteiligt.
    Der Grad der Abnutzung wird unter anderem dadurch erkennbar dass Schmutzteile auf Wände Türen und Fenster deutlich sichtbar sind .... usw usw ...

    Meine Frage: Da ich ja beim Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen habe und nichts
    Verändert habe inwieweit muss ich beim Auszug streichen bzw. Darf mein "kostenanteil" hoch sein?

    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ... schwierig mit Handy zu schreiben ;)

    Vielen Dank für die Hilfe

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