Sat -Schüssel

  • Meine Frage bewegt sich wohl etwas im Grenzbereich. Deshalb bitte erst ganz lesen.
    Also...ich weis das der Vermieter keine Schüssel dulden, muss wenn er Kabelfernsehen anbietet. Soweit OK.
    Aber...kann er einem (in unserem Fall Vielen!) Mietern das trotzdem genehmigen und mir und meiner Nachbarin nicht?
    Es werden immer mehr Schüsseln an den Fenstern und im Hof.

    LG Antje

  • ...kann er einem (in unserem Fall Vielen!) Mietern das trotzdem genehmigen und mir und meiner Nachbarin nicht?


    Yes, he can. Ein MV hat mit anderen MVs nichts zu tun.
    PS: @Koli hat recht: Wenn die Schüssel so ohne weiteres nicht sichtbar ist, braucht der VM noch nicht mal gefragt zu werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. September 2014 um 17:13)

  • ...ich weis das der Vermieter keine Schüssel dulden, muss wenn er Kabelfernsehen anbietet.


    Das ist so schon mal nicht ganz richtig.
    Grundsatz: Wenn durch die Anbringung von SAT-Schüsseln die Ansicht des Gebäudes verunstaltet wird, muß er das nicht dulden.
    Aber: Wenn Sie die Schüssel so anbringen, das obiges nicht eintritt, brauchen Sie ihn nicht mal zu fragen.
    Es kommt also immer darauf an, wie die Anbringung erfolgt. Auf Ihren Balkon können Sie eine mobile Schüssel immer aufstellen, wenn von außen unsichtbar oder nur geringfügig sichtbar ist.

    In einem solchen Fall ist der Vermieter nicht berechtigt, das zu verbieten; ebensowenig wie einen Kühlschrank oder sonstiges Mobilar.


  • PS: @Koli hat recht: Wenn die Schüssel so ohne weiteres nicht sichtbar ist, braucht der VM noch nicht mal gefragt zu werden.

    Es sei denn, der Mieter verschweißt diese fest mit der Balkonbrüstung. Es muss betont werden, dass es sich nur um eine mobile Schüssel handeln darf.

    Alternativ empfehle ich Flachantennen. Die sind in der Regel kleiner und somit auch unauffälliger, als diese riesigen Schüsseln (Meine steht sogar in der Wohnung und ich habe einen guten Empfang).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Einen Balkon haben wir nicht. Und die Schüssel müsste unten im Hof angebracht werde/stehen. Durch zwei große Tannen hätten wir nur Empang wenn der Wind sie zufällig mal zur Seite biegt.;)
    Da war sie auch schon mal. Unter dem Fenster des Nachbarn der sich darum kümmert. Nach cirka 3Wochen kam ein Schreiben...sie muss weg! Aber nur unsere! :mad:Es gäbe ja eh bald Kabelfernsehen von einem besseren Anbieter. Das ist cirka 1/2 Jahr her. Auf eine Nachfrage wann denn nun das Neue TV kommt, haben wir zur Antwort bekommen, das gänge uns nichts an. Ausserdem wäre das Neue TV auch wesentlich teurer als das jetztige. Deshalb die Isee mit der Schüssel.
    Um noch einmal zum Kern der Sache zu kommen. Kann er einem Mieter die Schüssel verbieten wenn er es 10 Anderen erlaubt. !?

    LG Antje

  • welchen Grund könnte der VM denn deiner Meinung nach haben, dass er es euch verbietet und anderen nicht?


    Du sagst es...
    Da die TE wohl eine Antwort schuldig bleibt, denke ich mir meinen Teil...

  • Ich bleibe keine Antwort schuldig...ich hatte nur ein Problem ins Forum zu kommen! :(
    Ich kann mir denken warum er das abschmettert. Vor 2 Jahren bin ich Ihm auf die Schliche gekommen das er bei den Nebenkostenabrechnungen besch....
    Eine Frage hätte ich mal an Berny...Wer gibt Dir das Recht gleich schlecht von einem Menschen zu denken, nur weil er mal nicht geleich antwortet? Als chronisch krank mit 56 kann man auch schnell mal im Krankenhaus landen und dann gibts vielleicht monatelang keine Antwort.

  • Du sagst es...
    Da die TE wohl eine Antwort schuldig bleibt, denke ich mir meinen Teil...

    Ich verbiete mir solche kindischen Anschuldigungen! DU weist garnichts über mich bevor Du nicht gefragt hast weshalb oder warum!

    toffer2105 Sorry das ich jetzt erst antworte! Aber ich hatte Probleme hier ins Forum zu kommen. Und gesundhl. auch ein paar. Also,ich glaube zu wissen warum der Vermieter sich so hat. Ich bin Ihm nähmlich vor cirka 2 Jahren auf die Schliche gekommen das er bei der NK-Abrechnung besch...und etwas dagegen unternommen.
    Ein Anwalt hat das dann geklärt. Was die Schüssel angeht will ich aber nur im Notfall zu diesem Mittel greifen. Vor allem nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
    Aber je mehr ich hier im Forum lese, um so mehr drängt sich mir der Eindruck auf, das der Mieter nur ein Recht hat...auszuziehen. Was macht man aber wenn man dazu zu alt, zu krank, zu allein und zu arm ist? Prügelknabe sein für die Launen eines unseriösen Vermieters? :(

    LG Antje


  • Aber je mehr ich hier im Forum lese, um so mehr drängt sich mir der Eindruck auf, das der Mieter nur ein Recht hat...auszuziehen.


    Manchmal schon. Da glauben manche schon es wäre ihr Besitz.
    Sie werden hier sicher nicht Ihre Wunschantwort bekommen, möglicherweise kann Ihr Anwalt was bewirken.

    Rechtlich gesehen haben Sie nur Anspruch auf einen Zugang zu den Medien, denn dafür bezahlen Sie ja Steuern, nennt man wohl anders.

  • @Kolinium...ja das mit dem Anwalt wollte ich vermeiden. Es ist nicht mehr so einfach Beratungshilfe zu bekommen und aus eigener Tasche, bei 600,- € Rente...da ist nichts zu machen. Nun denn, da bleibt mir nur die Hoffnung auf einen neuen Vermieter (Objekt steht zum Verkauf).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!