Fristgerechte Kündigung in fristlose umwandeln-möglich? --> Gewerberäume Kurze Frage!

  • Hallo,

    kann man als Gewerbemieter eine ordentliche Kündigung von Gewerberäumen in eine fristlose Kündigung umwandeln, z.B. wenn Fehlverhalten des Vermieters vorliegt (z.B. Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Gewalt) ?
    Würde bedeuten statt Auszug am 30.11., Auszug innerhalb der nächsten 14 Tage.

    Danke im Voraus!
    S.

  • kann man als Gewerbemieter eine ordentliche Kündigung von Gewerberäumen in eine fristlose Kündigung umwandeln, z.B. wenn Fehlverhalten des Vermieters vorliegt (z.B. Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Gewalt) ?


    Google hat nicht gehelft? Fristlos bedeutet übrigens fristlos, also eher (sehr) kurzfristig.

  • Google hat nicht gehelft?

    Nein Google hat nicht geholfen, da Leute dort nur das gegenteilige Problem hatten, dh. fristlose in ordentliche Kündigungen umwandeln wollten. Aus diesem Grund habe ich in diesem Forum gefragt.
    Die Frage war nicht, ob ich grundsätzlich fristlos kündigen kann, sondern ob die fristlose Kündigung möglich ist, wenn bereits eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, da dann parallel zwei Kündigungen existieren würden. VM könnte sich ja unter Umständen auf erste Kündigung berufen und dann Miete für den Zeitraum verlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rosa2013 (17. September 2014 um 21:52)

  • wenn der Grund für die fristlose Kündigung erst nach dem Aussprechen der ordentlichen Kündigung entstanden ist, so kannst du nun auch fristlos kündigen. Die Kündigung sollte jedoch zeitnah ausgesprochen werden. Denn bei einer fristlosen Kündigung muss das Mietverhältnis nicht weiter zumutbar sein.

    Wenn er dich jetzt bpsw. beleidigt hat und du reichst die fristlose Kündigung erst 4 Wochen später ein, dann scheint dir ja das MV weiter zumutbar zu sein, da du nicht reagiert hast.

  • So isses. Die eine Kündigung hat mit der anderen nichts zu tun. Sie sind ursächlich verschieden.
    Andernfalls würde eine normale Kündigungsfrist die fristlose aushebeln.

  • Hallo,
    Ich habe feuchtigkeits probleme in meiner Wohnung und es sind viele reparaturen vellig und will deshalb umziehen , kann man eine frisgesetzliche kündigung und später eine fristlose kündigung schicken ?

  • Ich habe feuchtigkeits probleme in meiner Wohnung und es sind viele reparaturen vellig und will deshalb umziehen , kann man eine frisgesetzliche kündigung und später eine fristlose kündigung schicken ?


    Kündigung mit gesetzlicher Frist ja, fristlose reicht in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht.

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