Hallo,
kann man als Gewerbemieter eine ordentliche Kündigung von Gewerberäumen in eine fristlose Kündigung umwandeln, z.B. wenn Fehlverhalten des Vermieters vorliegt (z.B. Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Gewalt) ?
Würde bedeuten statt Auszug am 30.11., Auszug innerhalb der nächsten 14 Tage.
Danke im Voraus!
S.