Beiträge von Rosa2013

    Google hat nicht gehelft?

    Nein Google hat nicht geholfen, da Leute dort nur das gegenteilige Problem hatten, dh. fristlose in ordentliche Kündigungen umwandeln wollten. Aus diesem Grund habe ich in diesem Forum gefragt.
    Die Frage war nicht, ob ich grundsätzlich fristlos kündigen kann, sondern ob die fristlose Kündigung möglich ist, wenn bereits eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, da dann parallel zwei Kündigungen existieren würden. VM könnte sich ja unter Umständen auf erste Kündigung berufen und dann Miete für den Zeitraum verlangen.

    Danke für die Antwort.

    Diese Zusagen habt Ihr hoffentlich schriftlich?
    .

    Ich habe handschriftlich, daß "alles komplett bis spätestens 15.07.14 fertig gestellt wird" mit Unterschrift von VM. Was genau "alles komplett" ist steht da aber nicht nochmal im einzelnen.

    Wie würde das mit der Mietminderung funktionieren? Einschreiben mit Androhung der Mietminderung oder gleich Mietminderung verkünden? Wieviel % wären da anzusetzen?

    Was könnte ich sonst noch tun?

    VG

    Hallo,

    bin am 01.08.14 in neue Praxisräume gezogen. Das Haus ist sehr alt und war innen stark überholungsbedürftig, dh. Heizung und Wasser noch nicht installiert, innen kompletter Rohbau ohne Fußboden und ohne Tapete oä.Treppenhaus stark verschmutzt, Stufen abgelaufen und bei Nässe rutschig usw. Der VM sicherte zu, daß alles bis spätestens 15.07.14 fertig gestellt würde. Dies konnte seinerseits nicht eingehalten werden, dh. in unserer Not engagierten wir noch den Maler und bezahlten ihm über 1000 Euro. Auch das Abschleifen und Streichen der Fenster übernahmen wir, um wenigstens ab 01.08.14 in den Rüume arbeiten zu können.
    Nach der 1 Woche und einem starken Regenguss am Vortag bemerkte ich mehrere ca. 10-15 cm große Wasserflecken an der frisch renovierten Wand im Bad. Dies habe ich dem VM unverzüglich mitgeteilt. Er meinte, daß er Bescheid weiß und das am Dach liegen würde. Vorher hatte er nie ein Wort davon gesagt. Bei Regen entstehen immerwieder Wasserflecken, die dann jedoch größtenteils wieder trocknen- bis zum nächsten Regen. Nun 3 Wochen nach Einzug sind immernoch zahlreiche Mängel vorhanden: Heizung funktioniert nicht, da Zubehörteile für Therme angeblich nicht lieferbar. Wände vom Treppenhaus immernoch stark verschmutzt.
    Eine offizielle Übergabe der Räume erfolgte bisher auch noch nicht. VM ignorierte Telefonanarufe und Nachfragen per SMS. Als er heute doch mal ans Telefon ging, ist er ausfallend geworden und hat meinen Mann beschimpft, daß wir doch flexibel seien müssten und doch gefälligst einen Ölradiator rein stellen könnten. Bis zum WINTER wäre die Heizung gemacht. Außerdem hat er sich beschwert, daß wir ihm ständig nerven würden und letztlich den Hörer einfach aufgeknallt. Ich habe Patienten in den Räumen, kranke Menschen, kleine Kinder. Es kann doch nicht sein, daß ich keine Heizung habe.
    Ich bin ziemlich geschockt und weiß nicht, was ich weiter tun kann. Miete habe ich bisher noch nicht gezahlt. Ich hatte gehofft ihn damit etwas unter Druck setzen zu können. Sollte man vllt. einen Teil wenigstens der Miete überweisen? Was kann ich sonst tun?

    Bin für jeden ernstgemeinten Rat sehr sehr dankbar!

    Viele Grüße!

    Guten Abend,

    möchte früher aus meinem Gewerbemietvertrag raus, da ich preiswertere und schönere Räume gefunden habe. Der Vermieter stellt sich stur und schikaniert mich stattdessen massiv. Die Situation ist angespannt. Habe gelesen, daß, wenn das Gebäude einem Ehepaar gehört auch beide auf dem Mietvertrag unterschreiben müssen. Auf meinem MV steht aber nur die Unterschrift des Ehemanns. Allerdings habe ich in dem 30-seitigen MV folgende Klausel gefunden, deren Bedeutung mir nicht ganz klar ist:
    "Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Mietern oder Vermietern von oder gegenüber allen Vertragsparteien abgegegen werden. Die einzelnen Vertragspartner verpflichten sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegenüber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insebesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, sowie einer Vereinbarung über Mieterhöhungen, nicht jedoch für Kündigungen und für den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen."

    Bedeutet das nun, daß es ok und somit kein Formfehler ist, wenn nur ein Hausbesitzer den MV unterschrieben hat?

    Dank im Voraus!
    Rosa

    Hallo,

    da ich hier schon so tolle Hife bekommen habe, bin ich so dreist und frage nochmal was.
    Habe mich nun unwissend gestellt und zum 31.07.14 gekündigt. Im Schreiben habe ich um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten. Angenommen der Vermieter bestätigt den 31.07. mit seinem Schreiben, ist das dann auch rechtswirksam oder kann er das später zurück ziehen,wenn er meinen/seinen Irrtum bemerkt?
    Über erneuten Rat würde ich mich sehr freuen!
    Rosa

    Ok, also doch Geschäftsräume-ich hab's befürchtet!
    Bis wann muss ich nun definitiv bleiben?
    Ich zitiere mal den Mietvertrag:
    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2007 und wird auf die Dauer von 1 Jahr geschlossen, sodass es am 31.05.2008 endet.
    Danach geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist über.
    Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen...."

    Wenn ich jetzt kündige bedeutet das nun zum 31.10.14 oder ganz und gar zum 31.12.14 ?

    Danke im Voraus!
    Rosa

    Hallo,
    bin als Logopädin in gemieteten Räumen freiberuflich tätig. Möchte zum 01.08. neue Praxisräume beziehen. Laut bestehendem Mietvetrag habe ich gesetzliche Kündigungsfrist. Dachte bisher immer, daß dies 3 Monate wären. Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt. Bin jetzt total erschrocken. Bin doch Freiberufler und erbringe keierlei umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Zählt die Praxis als Geschäftsräume oder als Wohnung?
    Bitte gebt mir Rat! Hab gerade totale Panik, daß ich 3 dann Monate doppelte Miete bezahlen muss.

    Verzweifelte Grüße
    Rosa

    Hallo,

    das Mietverhältnis besteht seit 1.06.2007.
    Anfang 2012 erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Ankündigung einer stufenweisen Mieterhöhung
    Miete alt: 4,00 pro m²
    Miete ab 01.06.2012 4,65 pro m²
    Miete ab 01.06.2013 5,11 pro m²

    Begründung lautet; ".....um die Mieten hausintern anzugleichen". (Zusatz: Aufgrund ungünstiger baulicher Besonderheiten durch vorherige Nutzung wurden damals die 4 Euro pro m² festgelegt)
    Kann die vom Vermieter genannte Begründung gelten und fällt die Mieterhöhung nicht zu hoch aus mit > 27% ? Wie verhält es sich mit der 15-Monatsfrist, sprich wäre die 2. Erhöhung dann erst ab 01.09.13 fällig?

    Bitte um Rat!
    Vielen Dank im Voraus!
    Rosa

    Ergänzung:Ich habe die erste Mieterhöhung von Juni 12 bis Juni 13 leider bezahlt ohne Widerspruch einzulegen. Die nächste Mieterhöhung an 01.06.12 jedoch nicht bezahlt. Was kann bzw. sollte ich jetzt noch tun? Gesprächsversuche mit dem Vermieter blieben erfolglos, er besteht auf die Erhöhung.

    Antwort wäre sehr nett! Vielen Dank für Eure Zeit!
    Rosa

    Hallo,

    das Mietverhältnis besteht seit 1.06.2007.
    Anfang 2012 erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Ankündigung einer stufenweisen Mieterhöhung
    Miete alt: 4,00 pro m²
    Miete ab 01.06.2012 4,65 pro m²
    Miete ab 01.06.2013 5,11 pro m²

    Begründung lautet; ".....um die Mieten hausintern anzugleichen". (Zusatz: Aufgrund ungünstiger baulicher Besonderheiten durch vorherige Nutzung wurden damals die 4 Euro pro m² festgelegt)
    Kann die vom Vermieter genannte Begründung gelten und fällt die Mieterhöhung nicht zu hoch aus mit > 27% ? Wie verhält es sich mit der 15-Monatsfrist, sprich wäre die 2. Erhöhung dann erst ab 01.09.13 fällig?

    Bitte um Rat!
    Vielen Dank im Voraus!
    Rosa

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