Bekommen wir Kaution zurück???

  • Hallo

    ich habe eine momentane Situation die mich sehr beschäftigt.
    Mein ehemaliger Vermieter hat damals von mir keine Kaution verlangt, da ich die Wohnung in einen nicht so guten Zustand bekommen habe.
    Im Laufe der Jahre ist mein Bruder in das gleiche Haus eingezogen und wohnte über mir im 1. OG. Nach 2 Jahren
    trennte er sich von seiner Freundin und Zog bei mir in die Wohnung mit ein. Dieses war Mündlich vom Vermieter auch abgesegnet.
    Die Kaution von 800 € die von meinem Bruders Wohnung war, behielt der Vermieter ein und sagte zu uns das er die einbehalte da ich ja damals beim Einzug keine bezahlt habe.
    Die Wohnungsübergabe von meinen Bruder Sprich die Wohnung im 1.OG verlief ganz normal ohne Einwände. Mehrere Wochen später sagte Unser Vermieter das er die 800 € einbehält, weil die Fenster nicht geputzt waren und die Wohnung „auf einmal in einen nicht so guten Zustand war“ Er sagte zu mir er musste Sie einen ganzen Tag putzen.
    Mein Bruder zog 2012 aus meiner Wohnung aus und ich schließlich diese Jahr im Juli. Bis heute habe ich nichts bekommen und mein Bruder auch nicht. Auf telefonischer Nachfrage sagte er der Vermieter das er bereit wäre 200 € zu zahlen. Gibt es eine Möglichkeit das mein Bruder das Geld wieder bekommt?

  • 1. Das Geld hätte der Vermieter nicht einbehalten dürfen, nur weil er von dir keine Kaution verlangt hat, denn die wäre bei Einzug deines Bruders auch nicht fällig gewesen.
    2. 800€ einbehalten

    Zitat

    weil die Fenster nicht geputzt waren und die Wohnung „auf einmal in einen nicht so guten Zustand war“ Er sagte zu mir er musste Sie einen ganzen Tag putzen.


    Ich glaub ich sollte auch putzen gehn.
    3. Wenn dein Bruder 2012 aus deiner Wohnung ausgezogen ist, wann ist er denn aus seiner Wohnung ausgezogen? Die Sache könnte verjährt sein und mit 200€ wärst du gut bedient.

  • Und ob die Kaution zurück gezahlt werden muss vom Vermieter, ist abhängig vom Übergabeprotokoll. Gibt es eins? Sind dort Mängel aufgeführt. Ansonsten reicht das Putzen für den Einbehalt nicht aus.

    Da die Geldforderung bald verjährt, müsste ein Mahnbescheid beantragt werden und danach der Vollstreckungsbescheid.

  • Gibt es eine Möglichkeit das mein Bruder das Geld wieder bekommt?


    Ja, notfalls über das Gericht...
    Habe meine Meinung geändert: Die Forderung dürfte erst ab dem 01.01.2015 verjähren, heisst: Sie muss bis zum 31.12.2014 gerichtshängig sein.
    Es sollte in der Argumentation tunlichtst darauf verzichtet werden, beide Mietverträge bzw. Wohnungen bzw. Mieter miteinander zu vermengen. Eine Kaution IST mietsachengebunden.

  • 800 € für das Putzen einer Wohnung? Ich glaube, ich wechsle den Beruf.

    Im Ernst: Die Kaution steht deinem Bruder zu und das in voller Höhe. Hier sollte kurzfristig eine Klärung oder ein Mahnbescheid her, da der Rückzahlungsanspruch Ende des Jahres erlischt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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