"Zusätzliche Vereinbarungen"

  • Hallo,

    bin neu hier und benötige etwas Hilfe bei dem verstehen eines Punktes im Mietvertrag. Der ganze Mietvertrag an sich, enthält Klausen die mittlerweile auch unwirksam gemacht wurden, wie z.B Renovierungen alle paar Jahre und ähnliches.

    Mich hat aber besonders dieser Punkt verwirrt :

    "Der / Die Mieter treten alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse zur Miete unwiderruflich an den / die Vermieter ab".

    Wie muss ich das verstehen? Es ist der Hauptmietvertrag meiner Partnerin, ich komme nur als Untermieter dazu. Dennoch möchte ich Ärger zwecks nicht verstehens mancher Klauseln vermeiden.

    Danke für Ihre Hilfe.

  • Ziehst du richtig in die Wohnung ein oder unterhältst du noch ne andere Wohnung? Falls du einziehst, Untermieterlaubnis vom Vermieter eingeholt?

    Ansonsten ist im Hauptmietvertrag der Mietzins festgelegt, der an den Vermieter zu leisten ist, und zwar von seinem Vertragspartner. Es kann jetzt nicht so sein, dass deine Partnerin ihre Miete zahlt und den Betrag, den du ihr gibst, dann auch noch den Vermieter überlassen muss. Ist aber erstmal nur mein Rechtsempfinden.

  • Ich ziehe richtig in die Wohnung ein und beziehe wegen meiner Gesundheit dann auch erstmal H4. Die Miete wird von meiner Partnerin gezahlt mit Ihrem Lohn, also keine Zuschüsse. Leider bin ich nicht sehr bewandert mit Mietverträgen und Klauseln, meine anderen Mietwohnungen waren meist ein Einheitsmietvertrag. Muss ich mir also keine Sorgen machen? Der Satz hat mich stark verunsichert, und wir wollen keine weiteren bösen Überraschungen erleben.

  • Zitat

    Der / Die Mieter treten alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse zur Miete unwiderruflich an den / die Vermieter ab

    Wie muss ich das verstehen?

    Wenn die Miete z. B. vom Jobcenter übernommen wird oder Du Wohngeld bekommst, dann müssen diese Leistungen direkt an den Vermieter gezahlt werden.

    Zitat

    enthält Klausen die mittlerweile auch unwirksam gemacht wurden, wie z.B Renovierungen alle paar Jahre

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Die genaue Formulierung ist entscheidend.


  • Da wäre ich mir nicht so sicher. Die genaue Formulierung ist entscheidend.

    Danke, ich werde darauf achten. Bisher ist es aber eher die Standartformulierung.


    Bedanke mich jetzt für Eure schnellen Antworten, das beruhigt etwas. Die Formulierung war in unserem Falle nur verwirrend für uns, und durch wenig "Mietvertragserfahrung" sind wir wohl auch etwas vorsichtiger als wir müssen.

    Herzlichen Dank!

  • habt ihr nun eine Untermieterlaubnis vom Vermieter eingeholt?

    Hast du mit deiner Partnerin einen schriftlichen Untermietvertrag abgeschlossen? Will das Sozialamt nicht sowas haben, damit sie die Miete übernehmen?

  • "Der / Die Mieter treten alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse zur Miete unwiderruflich an den / die Vermieter ab".

    Ich habe große Zweifel ob der Rechtmässigkeit dieser Vereinbarung.

    Mich stört die Formulierung "alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse". Würde auch bedeuten, Zuschüsse wie Blindengeld oder sonstige, welche Ihnen ausdrücklich persönlich zustehen.
    Darauf hat der Vermieter keinen Anspruch. Solange wie der Mieter seine vereinbarte Miete pünktlich überweist, besteht keinerlei Anspruch auf weitere Leistungen gegenüber dem Vermieter.

  • Kolinum hat heute Probleme mit dem Lesen und verstehen. :cool:


    Da steht:

    Der / Die Mieter treten alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse zur Miete unwiderruflich an den / die Vermieter ab

  • Zitat von Fuchur
    Danke, ich werde darauf achten. Bisher ist es aber eher die Standartformulierung.

    Die durchaus wirksam sein können.


    Rüchtüch: Egal, ob Standart oder Standard...:rolleyes:

  • Hallo zusammen,
    zunächst einmal sorry das ich diesen Beitrag für meine Fragen "missbrauche" aber aus irgendwelchen (technischen) Gründen ist es mir nicht möglich ein neues Thema zu eröffnen und dieser Thread passt insofern das ich auch Fragen haben zu den "zusätzlichen Vereinbarungen" in einem mir vorliegendem Mietvertrag. Und leider bin ich etwas unter Zeitdruck. Es handelt sich um einen Neubau und dort sind 3 Punkte im Vertrag die mich stutzig machen:

    1. Dem Mieter ist bekannt, dass sich das Gebäude bei Abschluss des Mietvertrages noch im Bau befindet, so dass eine verbindliche Zusage, wann das Objekt an den Mieter übergeben werden kann, derzeit nicht möglich ist. Falls behördlicherseits oder aus statischen oder aus bautechnischen Gründen Änderungen in der Wohnungsausstattung, der Größe und im Zuschnitt erforderlich werden, erkennt der Mieter diese Änderungen an.

    Ist das zulässig? Ich werde vermutlich einen Monat lang sowieso dann 2 Wohnungen haben so das ich zur Not etwas Puffer hätte aber was ist wenn sich der Neubau um mehrere Monate verzögert?


    2. Erfahrungsgemäß ist es möglich, dass bei Neubau-Wohnungen durch Austrocknen und Setzungen Mängel und Schönheitsfehler entstehen. Der Mieter verzichtet hierdruch ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und verpflichtet sich, die dekorativen Schäden - im Sinne von § 17 - auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Es ist angeraten, die Räume gut zu durchlüften. Für bauseitig erkennbare Schäden haftet der Mieter nicht.

    Das heißt ich müsste vielleicht mal einen kleinen entstandenen Riss überstreichen oder so korrekt?
    Das ich viel lüften und heizen muss im ersten Jahr ist mir bekannt.


    3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.

    Bei diesem Punkt bin ich mir ganz unsicher was das zu bedeutet hat. Hat das was mit dem Eigenbedarf zu tun? Kann der Vermieter noch vor meinem Einzug sagen ich kriege die Wohnung doch nicht aber er bietet mir woanders etwas an?
    Dort steht ja "anbieten". Heißt das ich kann auch ablehnen?

    Vielen Dank im voraus!

  • Friesenjunge:

    "... aus irgendwelchen (technischen) Gründen ist es mir nicht möglich ein neues Thema zu eröffnen ..."
    - Das liegt an einem Softwarefehler.
    - Die angesprochenen Punkte halte ich für korrekt und sogar löblich, dass der Vermieter so umfangreich formuliert - natürlich auch, um Reklamationen zu vermeiden.

  • Danke für die schnelle Antwort!
    Punkt 1 und 2 habe ich jetzt soweit kapiert und drüber nachgedacht und ich bin bereit das Risiko einzugehen.
    Aber bei Punkt 3 bin ich nachwievor total unsicher was der Vermieter mit dieser Vereinbarung bezwecken will.
    Für mich klingt das wie eine Hintertür wenn er mich loswerden will. Wenn er mir wirklich nur was anbieten will wofür ich nicht zusagen muss, warum wird das dann vertraglich festgehalten.
    Ist es vielleicht ein Freifahrtschein das die Miete ohne Probleme ständig erhöht werden kann und das wenn ich dagegen klage er mir eine andere günstigere Wohnung anbieten kann?
    Ich hab jetzt schon viel im Internet gesucht, Freunde, Familie und gerade Kollegen befragt und keiner weiß so richtig was das zu bedeuten hat.
    Ich hatte gedacht heute einfach den Vermieter anzurufen und zu fragen und wenn mir das dann immer noch spanisch vorkommt beim Mieterbund spontan eintreten und mich dort beraten lassen.


  • Aber bei Punkt 3 bin ich nachwievor total unsicher was der Vermieter mit dieser Vereinbarung bezwecken will.

    3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.

    Es handelt sich nur um ein Angebot, welchen Sie nicht folgen müssen. Eigentlich überflüssig!
    Ich sehe da keinen Pferdefuß.

    Zitat

    Ich hatte gedacht heute einfach den Vermieter anzurufen und zu fragen und wenn mir das dann immer noch spanisch vorkommt beim Mieterbund spontan eintreten und mich dort beraten lassen.

    Das bleibt Ihnen unbenommen.

  • 3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.


    Er kann Dir anbieten, was er möchte...
    Solch ein Angebot gehört nicht in einen MV: Ein MV wird über eine genau definierte und beschriebene Mietsache abgeschlossen. Er hätte auch schreiben können: "Wenn es regnet, wird es nass".

  • Hallo,

    nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich konnte inwzischen den Eigentümer erreichen und wurde über diese Klausel aufgeklärt.
    Die sind verpflichtet das in den Vertrag mit reinzuschreiben da die Kaltmiete überhalb dem Durchschnitt liegt da es sich um einen Neubau handelt dazu in einem "angesagten Viertel".
    Die müssen mich darauf hinweisen das ich in anderen Stadtteilen in Bestandsgebäuden vom selben Anbieter günstiger wohnen könnte.
    Also alles halb so wild aber ich finde das hätte man anders lösen bzw. formulieren können ohne den Mieter so zu verunsichern da dieser Satz ja doch viel Raum für Spekulationen offen lässt.

  • Dieser Blödsinn kann nur von einem Rechtsverdreher kommen, welcher irgendwie seine Daseinsberechtigung nachweisen muß.
    Zur Vertragsgestaltung hat das keinerlei Einfluß.

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