Beiträge von Friesenjunge

    Hallo,

    nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich konnte inwzischen den Eigentümer erreichen und wurde über diese Klausel aufgeklärt.
    Die sind verpflichtet das in den Vertrag mit reinzuschreiben da die Kaltmiete überhalb dem Durchschnitt liegt da es sich um einen Neubau handelt dazu in einem "angesagten Viertel".
    Die müssen mich darauf hinweisen das ich in anderen Stadtteilen in Bestandsgebäuden vom selben Anbieter günstiger wohnen könnte.
    Also alles halb so wild aber ich finde das hätte man anders lösen bzw. formulieren können ohne den Mieter so zu verunsichern da dieser Satz ja doch viel Raum für Spekulationen offen lässt.

    Danke für die schnelle Antwort!
    Punkt 1 und 2 habe ich jetzt soweit kapiert und drüber nachgedacht und ich bin bereit das Risiko einzugehen.
    Aber bei Punkt 3 bin ich nachwievor total unsicher was der Vermieter mit dieser Vereinbarung bezwecken will.
    Für mich klingt das wie eine Hintertür wenn er mich loswerden will. Wenn er mir wirklich nur was anbieten will wofür ich nicht zusagen muss, warum wird das dann vertraglich festgehalten.
    Ist es vielleicht ein Freifahrtschein das die Miete ohne Probleme ständig erhöht werden kann und das wenn ich dagegen klage er mir eine andere günstigere Wohnung anbieten kann?
    Ich hab jetzt schon viel im Internet gesucht, Freunde, Familie und gerade Kollegen befragt und keiner weiß so richtig was das zu bedeuten hat.
    Ich hatte gedacht heute einfach den Vermieter anzurufen und zu fragen und wenn mir das dann immer noch spanisch vorkommt beim Mieterbund spontan eintreten und mich dort beraten lassen.

    Hallo zusammen,
    zunächst einmal sorry das ich diesen Beitrag für meine Fragen "missbrauche" aber aus irgendwelchen (technischen) Gründen ist es mir nicht möglich ein neues Thema zu eröffnen und dieser Thread passt insofern das ich auch Fragen haben zu den "zusätzlichen Vereinbarungen" in einem mir vorliegendem Mietvertrag. Und leider bin ich etwas unter Zeitdruck. Es handelt sich um einen Neubau und dort sind 3 Punkte im Vertrag die mich stutzig machen:

    1. Dem Mieter ist bekannt, dass sich das Gebäude bei Abschluss des Mietvertrages noch im Bau befindet, so dass eine verbindliche Zusage, wann das Objekt an den Mieter übergeben werden kann, derzeit nicht möglich ist. Falls behördlicherseits oder aus statischen oder aus bautechnischen Gründen Änderungen in der Wohnungsausstattung, der Größe und im Zuschnitt erforderlich werden, erkennt der Mieter diese Änderungen an.

    Ist das zulässig? Ich werde vermutlich einen Monat lang sowieso dann 2 Wohnungen haben so das ich zur Not etwas Puffer hätte aber was ist wenn sich der Neubau um mehrere Monate verzögert?


    2. Erfahrungsgemäß ist es möglich, dass bei Neubau-Wohnungen durch Austrocknen und Setzungen Mängel und Schönheitsfehler entstehen. Der Mieter verzichtet hierdruch ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und verpflichtet sich, die dekorativen Schäden - im Sinne von § 17 - auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Es ist angeraten, die Räume gut zu durchlüften. Für bauseitig erkennbare Schäden haftet der Mieter nicht.

    Das heißt ich müsste vielleicht mal einen kleinen entstandenen Riss überstreichen oder so korrekt?
    Das ich viel lüften und heizen muss im ersten Jahr ist mir bekannt.


    3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.

    Bei diesem Punkt bin ich mir ganz unsicher was das zu bedeutet hat. Hat das was mit dem Eigenbedarf zu tun? Kann der Vermieter noch vor meinem Einzug sagen ich kriege die Wohnung doch nicht aber er bietet mir woanders etwas an?
    Dort steht ja "anbieten". Heißt das ich kann auch ablehnen?

    Vielen Dank im voraus!

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