Hallo zusammen,
zunächst einmal sorry das ich diesen Beitrag für meine Fragen "missbrauche" aber aus irgendwelchen (technischen) Gründen ist es mir nicht möglich ein neues Thema zu eröffnen und dieser Thread passt insofern das ich auch Fragen haben zu den "zusätzlichen Vereinbarungen" in einem mir vorliegendem Mietvertrag. Und leider bin ich etwas unter Zeitdruck. Es handelt sich um einen Neubau und dort sind 3 Punkte im Vertrag die mich stutzig machen:
1. Dem Mieter ist bekannt, dass sich das Gebäude bei Abschluss des Mietvertrages noch im Bau befindet, so dass eine verbindliche Zusage, wann das Objekt an den Mieter übergeben werden kann, derzeit nicht möglich ist. Falls behördlicherseits oder aus statischen oder aus bautechnischen Gründen Änderungen in der Wohnungsausstattung, der Größe und im Zuschnitt erforderlich werden, erkennt der Mieter diese Änderungen an.
Ist das zulässig? Ich werde vermutlich einen Monat lang sowieso dann 2 Wohnungen haben so das ich zur Not etwas Puffer hätte aber was ist wenn sich der Neubau um mehrere Monate verzögert?
2. Erfahrungsgemäß ist es möglich, dass bei Neubau-Wohnungen durch Austrocknen und Setzungen Mängel und Schönheitsfehler entstehen. Der Mieter verzichtet hierdruch ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und verpflichtet sich, die dekorativen Schäden - im Sinne von § 17 - auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Es ist angeraten, die Räume gut zu durchlüften. Für bauseitig erkennbare Schäden haftet der Mieter nicht.
Das heißt ich müsste vielleicht mal einen kleinen entstandenen Riss überstreichen oder so korrekt?
Das ich viel lüften und heizen muss im ersten Jahr ist mir bekannt.
3. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter ihm auch vergleichbaren Wohnraum zu günstigeren Konditionen in anderen Stadtteilen anbieten kann.
Bei diesem Punkt bin ich mir ganz unsicher was das zu bedeutet hat. Hat das was mit dem Eigenbedarf zu tun? Kann der Vermieter noch vor meinem Einzug sagen ich kriege die Wohnung doch nicht aber er bietet mir woanders etwas an?
Dort steht ja "anbieten". Heißt das ich kann auch ablehnen?
Vielen Dank im voraus!