Kautionsnichtrückzahlungsbekämpfungsmethoden

  • Aufgrund von ständigem Streit mit unserem Hausverwaltung, kann man mit großer Sicherheit vorraussehen, dass wenn wir irgendwann ausziehen möchten, wird uns dann unsere Kaution (3 kalte Mieten) nicht zurückbezahlt werden.

    Wir führen seit jeher eine sehr bescheidene und gerechte Mietminderung durch. Die HV ignoriert die Situation und unsere zahlreichen Briefe und Mahnungen, und pflegt jeden Monat uns eine Mahnung zu schicken wegen der unvollständigen Miete.

    Die Zukunft können wir ja nicht lesen, aber wir schätzen die Chancen auf Kautionsrückzahlung als sehr gering.

    Daher haben wir auf eine revolutionäre Idee gekommen: einfach die letzten drei Mieten vor dem Auszug nicht zu zahlen! Gerechter geht's nicht.

    Was haltet ihr von dieser Idee? Was könnte uns dann die HV tun? Wenn ihr die Idee schlecht findet, was würdet ihr machen?

    Das Ziel ist natürlich nicht reich zu werden. Wir werden die fälligen Mieten sofort zahlen wenn wir unsere Kaution bekommen.

    Dazu soll ich sagen, dass wir nach dem Aufzug weit weg ins Ausland umziehen, sodass wir uns einen langwierigen gerichtlichen Kampf nicht leisten können.

    To summarise in einfachen Worten: warum sollen wir einer extrem bösen HV, die während fünf Wintern nicht mal darum kümmern könnte, dass unsere Wohnung warm genug bleibt, 2.000 Euro einfach schencken?

  • Zitat

    Was haltet ihr von dieser Idee?

    Nichts. Denn Kaution ist für Ansprüche des VM nach Ende des Mietverhältnisses und nicht zum abwohnen.

    Zitat

    Was könnte uns dann die HV tun?

    Nach dem 2. Monat, besser gesagt am 4. Werktag des 2. Monats, in dem die Miete ausbleibt, fristlos kündigen.


    Zitat

    Die HV ignoriert die Situation und unsere zahlreichen Briefe und Mahnungen, und pflegt jeden Monat uns eine Mahnung zu schicken wegen der unvollständigen Miete.

    Wieviel hat sich denn da so zusammgeläppert? Ist es ein Betrag von 2 MM kann demnächst die fristlose Kündigung folgen.

    Zitat

    Wir werden die fälligen Mieten sofort zahlen wenn wir unsere Kaution bekommen.

    Das haben meine letzten Mieter auch behauptet.

  • Nichts. Denn Kaution ist für Ansprüche des VM nach Ende des Mietverhältnisses und nicht zum abwohnen.

    Dabei haben wir eine neue Anwendung für die Kaution erfunden. Revolutionär habe ich schon gesagt, oder?

    Nach dem 2. Monat, besser gesagt am 4. Werktag des 2. Monats, in dem die Miete ausbleibt, fristlos kündigen.

    Aber wir ziehen sowieso aus. Darin liegt ja die Schönheit dieser Methode!

    Wieviel hat sich denn da so zusammgeläppert? Ist es ein Betrag von 2 MM kann demnächst die fristlose Kündigung folgen.

    Wir führen eine formgerechte Mietminderung durch. Briefe, Mahnungen, Aufnahmen, alles dabei. Selbst der Mieterverein hat für uns Briefe geschickt. Alles vergebens, die HV will davon nichts wissen. Bei so einer Situation droht uns die fristlose Kündigung? Bin anderer Ansicht.

    Das haben meine letzten Mieter auch behauptet.

    Wenn die Situation identisch zu meiner war, wünsche ich deinen Mietern alles gute.

  • Zur Kenntnisnahme: Es wurden aber auch schon Revolutionen verloren. Die Ihrige wird höchstwarscheinlich auch scheitern.
    Fristlose Entlassung, Gericht, und einen Titel, welchen Sie nicht loswerden.

  • Zur Kenntnisnahme: Es wurden aber auch schon Revolutionen verloren. Die Ihrige wird höchstwarscheinlich auch scheitern.
    Fristlose Entlassung, Gericht, und einen Titel, welchen Sie nicht loswerden.

    Schön. Und deine Alternative?

  • Wir führen seit jeher eine sehr bescheidene und gerechte Mietminderung durch. Die HV ignoriert die Situation und unsere zahlreichen Briefe und Mahnungen, und pflegt jeden Monat uns eine Mahnung zu schicken wegen der unvollständigen Miete.
    Hier liegt die Ursache!

    Da bleibt Ihnen nur sich zusammenzusetzen und reinen Tisch zu machen.

  • Da bleibt Ihnen nur sich zusammenzusetzen und reinen Tisch zu machen.

    Was für ein Übereinkommen kannst du dir dabei vorstellen? Etwa dass die HV nachgibt und uns Tausende Euro an fehlenden Mieten entschuldigt? Dass wir nachgeben und der HV fünf Jahre mangelhaften Wohnens entschuldigen und das Konto sofort ausgleichen? Kann ich nicht verstehen.

  • Zur Kenntnisnahme: Es wurden aber auch schon Revolutionen verloren. Die Ihrige wird höchstwarscheinlich auch scheitern.
    Fristlose Entlassung, Gericht, und einen Titel, welchen Sie nicht loswerden.

    Als kleines Schmankerl könnte es sogar noch einen Schufa-Eintrag geben, falls eine derartige Vereinbarung unterzeichnet wurde.
    Die Gerichtskosten könnt Ihr übrigens nicht abwohnen, dafür sind diese zu hoch.

    Ansonsten äußere ich mich nicht über diese Mietminderung. Vielleicht ist sie gar nicht rechtens oder zu hoch? Wer weiß das schon...
    Einer meiner Mieter wollte mal eine Mietminderung durchsetzen, weil nur 23°C in der Wohnung waren. Die Minderung hat er dann auch noch im Hochsommer abgezogen.

    Zitat

    Selbst der Mieterverein hat für uns Briefe geschickt.

    Super! Sowas bekomm ich auch manchmal. Die meisten überfliege ich nur und hefte die weg. Eines habe ich sogar mal telefonisch beantwortet. In dem Telefonat ging es aber nur darum, dass ich den - im Brief formulierten - rechtlichen Unsinn aus Zeitgründen nicht beantworte.

    Schon mal mit einem Anwalt probiert? Im Gegensatz zur Meinung vieler Menschen, lösen Schreiben des Mieterschutzbundes kein Erschrecken (manchmal aber ein herzhaftes Lachen) bei den Vermietern aus (zumindest bei mir und meinen Bekannten nicht).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Grundproblem ist einfach folgendes:
    Der Vermieter hat ein Recht auf die Zahlung der Miete. Und wenn ihm danach ist, darf er diese letzten 3 fehlenden Mieten einklagen. Und er wird Recht bekommen, was die Sache für euch deutlich verteuert, denn die Klage werdet ihr verlieren.
    So innovativ ist die Idee übrigens nicht. Darauf kommen viele Mieter.

  • Hallo, ist hier eigentlich Mietrecht-Forum oder Vermieterrecht-Forum? Ich habe sechs ziemlich feindliche Antworte bekommen, zwei davon von deklarierten Vermietern. Die Annahme ist, meine Mietminderung sei ungerecht. Über Mieter und Mieterschutzbünde wird gelacht. Nützliche Alternativen habe ich nicht bekommen.

    Ist dies das falsche Forum für Leute wie ich?

    Möchten wir bitte vielleicht neu anfangen? Können wir zur Zeit, nur diskussionshalber, davon ausgehen, dass meine Mietminderung die gerechtfertigtste in der Geschichte ist, und dass ich die Miete wirklich zahlen möchte und kein Cent aus der Situation verdienen möchte?

    Also. Wie wird ein Gerichtsprozess durchgeführt, wenn ich im Ausland bin? Oder soll ich etwa meinen Umzug absagen und hier drei Jahre sitzen bis der Prozess durch ist?

    Was soll ich jetzt tun mit der Mietminderung, die von der HV ignoriert wird? Anklagen?

    Wie soll ich vom Ausland her meine Kaution zurückbekommen, wenn die HV weigert?

    Und übrigens, Leipziger: der Mieterverein beschäftigt Anwälte, und die Briefe werden von diesen Anwälten unterschrieben. Löst das bei dir auch kein Erschrecken aus? Und ein Brief von einem Anwalt der nicht mit der Mieterverein zu tun hat, löst er bei die Erschrecken aus? Bin halt in deinem Erschreckensursachen interessiert. Eventuell bist du der Meinung, dass nur Mieter die ganze Zeit erschrocken sein sollen, da dies ihr Schicksal ist.

  • Zitat

    Nützliche Alternativen habe ich nicht bekommen.


    Weil es keine gibt. Man hat nunmal nicht das Recht die Kaution abzuwohnen, weil man vermutet, dass der Vermieter mit den Mietminderungen gegenrechnen könnte.

    Zitat

    Also. Wie wird ein Gerichtsprozess durchgeführt, wenn ich im Ausland bin? Oder soll ich etwa meinen Umzug absagen und hier drei Jahre sitzen bis der Prozess durch ist?


    Es geht hier nicht um einen Mordprozess. Fast alles läuft schriftlich und man kann sich auch durch einen in D ansässigen Anwalt vertreten lassen.

    Zitat

    Was soll ich jetzt tun mit der Mietminderung, die von der HV ignoriert wird? Anklagen?


    Du hast bisher nicht geschrieben, warum die Miete gemindert wurde. Wäre eine Selbstvornahme zur Beseitigung des Mangels nicht möglich gewesen?
    Aber egal......... wenn die Minderung gerechtfertigt ist und der Vermieter verrechnet ungerechtfertigt mit der Kaution, dann müsst ihr die Rückzahlung der Kaution eben einklagen. Geht auch aus dem Ausland.

  • Very Clever! Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Idee.

    du zahlst die Miete nicht und gehst hinterher ins Ausland...

    ...und dein Vermieter öffnet hier das Tor zur Hölle (bzw. deines finanziellen Ruins). Da muss er sich nicht einmal allzuviel Mühe geben. Ein einfaches Mahnverfahren könnte da schon reichen und du stehst 30 Jahre in seiner Schuld. Falls du dich dann zur Wehr setzen willst, hängst du in einem Verfahren, dass du dann "von weit weg im Ausland" führen kannst. Der Verlust der Kaution ist m.E. nicht einmal die Höchstgrenze deines Schadens.

    Du hättest dich um die rechtliche Absicherung deiner Mietminderung eher kümmern sollen, um sie gerichtsfest zu machen. Ich weiss ja nicht, wieviel Miete du über die 5 Jahre gekürzt hast, aber wenn die Kaution zur Abdeckung der Mietschulden (und die hast du rechtlich gesehen) nicht ausreicht, hast du auch so schlechte Karten.

    Alternative wäre sich mit dem Vermieter zusammenzusetzen und eine Einigung zu finden. Der Vermieter wird sicher an einer Lösung interessiert sein. Wenn ich deine Ausführungen aber richtig verstehe, du nicht ganz so.

    Halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn du dann im Ausland bist.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo, ist hier eigentlich Mietrecht-Forum oder Vermieterrecht-Forum?


    Nein keines von beiden. Jeder kann hier Fragen zum Mietrecht stellen und werden von Laien so gut wie möglich beantwortet.
    Es ist ein Forum für Mietrecht und dazu gehören Mieter genauso wie Vermieter. Möglicherweise gibt es auch für Mieter oder Vermieter spezielle Forums. Dann sollten Sie ein für Sie Passendes aussuchen.

    Das bedeutet aber auch, das nicht jede Antwort wie gewünscht aussfällt. Auch wenn Sie das schlecht vertragen; sie werden damit leben müssen. Die Teilnehmer hier werden sich deswegen nicht verbiegen und Ihnen aus Gefälligkeit oder sozialer Barmherzigkeit was in die Tasche lügen.

    So herum gesehen sind Sie hier im falschen Forum.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. September 2014 um 09:07)

  • Über Mieter und Mieterschutzbünde wird gelacht. Nützliche Alternativen habe ich nicht bekommen.

    Doch, ich habe Dich gefragt, ob Du mal den Gang zum Anwalt gewagt hast, anstatt dich in den Armen des Mieterschutzbundes wiegen zu lassen.
    Daneben habe ich darauf hingewiesen, dass der MSB eben nicht eine allmächtige Institution ist, vor der die Vermieter in die Knie gehen.

    Zitat

    Die Annahme ist, meine Mietminderung sei ungerecht.

    Das habe ich persönlich nicht behauptet. Ich möchte mich dazu nur einfach nicht äußern, da ich den Sachverhalt nicht kenne.

    Zitat

    Ich habe sechs ziemlich feindliche Antworte bekommen, zwei davon von deklarierten Vermietern.

    wie Du dem Namen dieser Seite entnehmen kannst, handelt es sich um eine Seite für Mietrecht. Die bisherigen Antworten haben sich alle auf die möglichen Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der Mieten bezogen.
    Was willst Du denn sonst hören?

    Zitat

    Wie wird ein Gerichtsprozess durchgeführt, wenn ich im Ausland bin?

    Vielleicht in dem Du - im Falle der ausbleibenden Kaution - einen Anwalt beauftragst? Gerichtsverfahren an Amtsgerichten verlaufen nicht, wie solche im Fernsehen. Du wirst also nicht ins Kreuzverhör genommen, was deine persönliche Anwesenheit also gar nicht notwendig macht.

    Zitat

    Was soll ich jetzt tun mit der Mietminderung, die von der HV ignoriert wird? Anklagen?


    Klagen kann nur der Gläubiger. Du machst hier gar nichts, außer vielleicht ignorieren.

    Zitat

    Wie soll ich vom Ausland her meine Kaution zurückbekommen, wenn die HV weigert?

    Anwalt?

    Zitat

    der Mieterverein beschäftigt Anwälte, und die Briefe werden von diesen Anwälten unterschrieben. Löst das bei dir auch kein Erschrecken aus?


    Die wenigsten Schreiben des Mieterschutzbundes werden von Anwälten verfasst. Ansonsten heißt "unterschreiben" nicht "verfassen".
    Außerdem ist Anwalt nicht gleich Anwalt.
    Ansonsten beschäftigt der Mieterschutzbund in der Regel keine Anwälte, er beauftragt diese von Extern, wenn es notwendig ist.

    Ansonsten nur soviel: Ich habe aus Berufsgründen mal beim MSB reinschnuppern dürfen. Was ich dort an fachlicher Kompetenz erleben durfte, war schon erschreckend.

    Zitat

    Bin halt in deinem Erschreckensursachen interessiert.

    Erschrecken tut mich teilweise nur, wie diverse Anwälte ihre Mandanten abzocken. Es soll aber tatsächlich Fachanwälte geben, die ein Problem rechtlich besser beurteilen können, als ich. In solchen Fällen gebe ich dann tatsächlich mal nach, weil ich einen Prozess verlieren würde.
    Bei dem Mieterschutzbund habe ich das hingegen noch nie erlebt. Das war zum Großteil haarsträubend. Die dort beschäftigten Sachbearbeiter sind zum Teil nicht einmal gelernte Fachkräfte. Was will man da erwarten.

    Ansonsten kannst Du dich mal hier belesen:

    Testbericht zu Deutscher Mieterbund DMB (Rechtsschutzversicherung) - Test und Meinungen bei dooyoo.de

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Du hättest dich um die rechtliche Absicherung deiner Mietminderung eher kümmern sollen, um sie gerichtsfest zu machen.

    Wie wird das gemacht? Muss jede Mietminderung von einem Anwalt bestätigt werden? Die Meinungen sind bezüglich jeder Minderung sowieso geteilt. Das Amtsgericht Dresden entscheidet heute, dass eine 50%-Minderung für fehlenden Boden gerecht ist, das Volksgericht Wein am Rhein entscheidet morgen, dass nur 5% gerecht ist. Meines Verstehens ist das ganze Thema unklar. Wie kann ich also gesichert sein, dass meine Minderung gerecht ist?

    Zitat

    Du hast bisher nicht geschrieben, warum die Miete gemindert wurde. Wäre eine Selbstvornahme zur Beseitigung des Mangels nicht möglich gewesen?

    Also: fünf Jahre lang sind unsere Fenster schlecht isoliert, sodass starke Windzüge ins Haus eindringen. Selbstvornahme haben wir versucht, vergebens: es handelt sich um spezielle Schrägfenster, die sich nur vom Hersteller isolieren lassen.

    Wie wissen wir? Weil die HV schon vier mal Fachleute zu uns geschickt hat, um zu gucken. Alle haben zugestimmt, dass eine Fachlösung durchgeführt werden muss, und dass sie die HV davon berichten. Trotzdem wurde nie repariert.

    Dazu: zwei Jahre lang leben wir ohne funktionierenden Backofen. Der Ofen kam mit der Wohnung, wir dürfen ihn also nicht einfach wegschmeissen und einen neuen anschaffen.

    Die Minderung: 1,5 Jahre lang (die ersten 3,5 Jahre haben wir auf den guten Willen der HV gezählt!), 40 Euro pro Monat, aus einer warmen Miete von 700 Euro.

    "Extrem zurückhaltend" ist was ich immer wieder höre, wenn ich Leuten davon erzähle. Stimmt ihr zu?

    Zitat

    (Selbst der Mieterverein hat für uns Briefe geschickt.) Super! Sowas bekomm ich auch manchmal. Die meisten überfliege ich nur und hefte die weg.

    Wenn du so neutral bist, Leipziger, wie du tust, warum bist du so stolz drauf, dass du die Briefe des MVs praktisch ignorierst? Mag es sein, dass manche Beschwerde deiner Mieter gerecht und lesenswert sind?

    Zitat

    Das haben meine letzten Mieter auch behauptet. / Einer meiner Mieter wollte mal...

    Warum bringt ihr Beispiele aus euren Mietern? Ist die Schlussfolgerung, dass wenn eure Mieter sich schlecht benommen haben, muss es auch der Fall bei mir sein? Völlig irrelevant. Seht ihr jetzt vielleicht, warum ich Bedenken bezüglich dieses Forums geäußert habe?

    Zitat

    Die dort beschäftigten Sachbearbeiter sind zum Teil nicht einmal gelernte Fachkräfte. Was will man da erwarten. Ansonsten kannst Du dich mal hier belesen:

    Bewertungen aus dem Internet kann jeder finden. Habe gerade, sporadisch gesucht, meistens 5-Stern-Bewertungen für den Berliner Mieterverein gefunden. Was beweist du also?

    Die Qualität der Mieterverein mag eventuell mangelhaft sein; aber die Halbmillion Hartz IV-Empfänger, die in Berlin z.B. wohnen, können sich nicht leisten, bei jedem Problem 500 Euro auf dem Tisch eines Anwalts zu legen und zu sagen: "Lösen Sie mir dieses Problem!". Dafür zahle ich 30 (!) Euro an den Mieterverein und bekomme anständige Hilfe ein Jahr lang. Was kann man noch tun? :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Pixie (12. September 2014 um 11:45)


  • Wenn du so neutral bist, Leipziger, wie du tust, warum bist du so stolz drauf, dass du die Briefe des MVs praktisch ignorierst? Mag es sein, dass manche Beschwerde deiner Mieter gerecht und lesenswert sind?

    Ich ignoriere die Briefe, in denen rechtlicher Unsinn verfasst worden ist, bzw. in denen irgendwelche Ansprüche des Mieters durchgesetzt werden sollen. Einmal war der MSB der Meinung, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, dem Mieter die vorhandene Wanne gegen eine Dusche auszutauschen. Mir fehlt einfach die Zeit, um so einen Schwachsinn zu beantworten. Das hat auch nichts mit Stolz zu tun.

    Grundsätzlich konnte ich mich bei fast allen Problemen mit meinen Mietern einigen. Auch ohne Mieterschutzbund.

    Zitat

    aber die Halbmillion Hartz IV-Empfänger, die in Berlin z.B. wohnen, können sich nicht leisten, bei jedem Problem 500 Euro auf dem Tisch eines Anwalts zu legen und zu sagen: "Lösen Sie mir dieses Problem!"

    Dafür gibt es einen Beratungsschein vom Amtsgericht, bzw. Prozesskostenbeihilfe, die beantragt werden kann. das kostet den Hartz-IV Empfänger gar nichts.

    Zitat

    Dafür zahle ich 30 (!) Euro an den Mieterverein und bekomme anständige Hilfe ein Jahr lang.

    Dann würde ich lieber ein paar EUR mehr für eine vernünftige Rechtsschutzversicherung drauf legen.

    Ansonsten könnte es bei MSB/Mieterverein auch ein Haftungsproblem geben:

    Falschberatung durch Mieterverein: K

    Zitat

    Warum bringt ihr Beispiele aus euren Mietern?

    Um zu verdeutlichen, dass ein Mieter auch einmal Unrecht haben könnte, auch wenn er sich im Recht fühlt.

    Zitat

    Ist die Schlussfolgerung, dass wenn eure Mieter sich schlecht benommen haben, muss es auch der Fall bei mir sein?

    Ganz einfach: Weil Du versuchst die Kaution abzuwohnen, was rechtlich gesehen ebenso ein "schlechtes Benehmen" ist.

    Zitat

    Wie kann ich also gesichert sein, dass meine Minderung gerecht ist?

    In dem man es von einen Anwalt prüfen lässt und den Anwalt beauftragt, dies schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Im Zweifel kann man dann einen Vergleich schließen.

    Zitat

    fünf Jahre lang sind unsere Fenster schlecht isoliert, sodass starke Windzüge ins Haus eindringen.

    Das muss kein Mangel nach § 536 BGB sein. Das kommt auf die Umstände an. War die mangelnde Isolierung schon bei Einzug bekannt, könnte (!) eine Mietminderung nicht rechtens sein.
    Ansonsten gibt es hier die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Heißt: Firma selbst beauftragen und die Kosten von den Mietzahlungen abziehen.

    Zitat

    Dazu: zwei Jahre lang leben wir ohne funktionierenden Backofen. Der Ofen kam mit der Wohnung, wir dürfen ihn also nicht einfach wegschmeissen und einen neuen anschaffen.

    und wieder der Verweis auf die Ersatzvornahme. Ein neuer Herd kostet um die 500 €. Das hättet Ihr von einer Miete abziehen können.

    Schreibt die Hausverwaltung an, setzt eine Frist zur Beseitigung und kündigt eine Ersatzvornahme an, wenn keine Reparatur erfolgt.

    Wenn Du schon Mitglied beim MSB bist, warum haben die dir nicht diesen Tipp gegeben?

    Zitat


    "Extrem zurückhaltend" ist was ich immer wieder höre, wenn ich Leuten davon erzähle. Stimmt ihr zu?

    Genau das ist doch der Punkt: Wie soll hier denn jemand einschätzen, ob das rechtens oder "extrem zurückhaltend" ist, wenn wir den Sachverhalt gar nicht kennen? Wir wissen doch nicht einmal zweifelsfrei, ob die Mietminderung an sich in Ordnung ist.
    Genau das ist auch das Problem des MSB: Die Beschäftigen sich zum Teil nur recht oberflächlich mit dem Thema, was bei hunderten/tausenden Kunden auch gar nicht anders geht.
    So kommt es dann zu folgenschweren Problemen.

    Ansonsten musst Du in einem Forum auch mal davon ausgehen, dass nicht jeder Deiner Meinung ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Falschberatung durch Mieterverein

    Und bei Anwälten kommt Falschberatung nie vor?

    Zitat

    In dem man es von einen Anwalt prüfen lässt und den Anwalt beauftragt, dies schriftlich dem Vermieter mitzuteilen.

    Und das Gleiche, nur mit einem Anwalt des Mietervereins, gilt nicht?

    Zitat

    War die mangelnde Isolierung schon bei Einzug bekannt, könnte (!) eine Mietminderung nicht rechtens sein.

    Und wenn sie bekannt war, mit dem herzlichen Versprechen der HV, dass sie demnächst repariert werden wird?

    Außerdem, was zeigt das viermalige Schicken durch die HV von Fachleuten, um die Fenster zu gucken? Dass die HV erkennt, dass sie reparaturbedürftig sind, oder? Also die HV kann nicht gleichzeitig behaupten, dass es keine Mängel vorliegen, und auch Fachleute schicken. Liege ich falsch?

    Zitat

    Ansonsten gibt es hier die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Heißt: Firma selbst beauftragen und die Kosten von den Mietzahlungen abziehen. / und wieder der Verweis auf die Ersatzvornahme. Ein neuer Herd kostet um die 500 €. Das hättet Ihr von einer Miete abziehen können.

    Erstens: die bisherige Mietminderung zählt weniger als den Preis eines Ofens und einer neuen Isolierung zusammen. In dem Sinne haben wir der HV Geld gespart! Also warum soll die HV bevorzugen, dass wir alles alleine machen?

    Zweitens: was hätte es gebracht, wenn wir die Kosten von der Miete abgezogen hätten? Die HV hätte das schon wieder als ungerecht gesehen, und hätte unsere Kaution ebenso behalten! Was ist der Unterschied? Zudem hätte die HV behauptet, dass der Ofen nur ein kleines Relais für 10 € gebraucht hätte, und dass das Anschaffen eines neuen Ofens völlig übertrieben war! Wenn ich kein Elektriker bin, und wenn die HV nicht mal will, den Ofen anzugucken, was bleibt mir dann übrig?

    Drittens: kann man nicht deinen Rat "Eine Erlaubnis für Hausverwaultungen, nie irgendertwas zu unternehmen" nennen? Warum soll die HV jemals irgendeine Mangel reparieren, wenn Herr Leipziger zur Ersatzvornahme rät? Haben HVen in Deutschland schon keine Verpflichtungen mehr?

    2 Mal editiert, zuletzt von Pixie (15. September 2014 um 08:56)

  • Für mich erscheint eine Weiterführung sinnlos. Jeder hat hier seine Meinung kundgetan und damit auch seinen Standpunkt geäußert.
    Wenn Pixie sich von seiner vorgefassten Meinung nicht abbringen lässt, sollte man ihm diese lassen.
    Das Problem liegt schließlich bei ihm auf dem Tisch. Nur er allein kann zur Lösung beitragen und wird letztendlich auch die Konsequenzen zu tragen haben.
    Ich muß mir da keine grauen Haare wachsen lassen. Jedem das Seine!

  • Und wenn sie bekannt war, mit dem herzlichen Versprechen der HV, dass sie demnächst repariert werden wird?

    Was ist an der Aussage " ...könnte eine Mietminderung nicht rechtens sein" so schwer zu verstehen?

    Zitat

    Und bei Anwälten kommt Falschberatung nie vor?

    Es geht um die Haftung bei Falschberatung. Auch hier meine Frage: Was ist an dieser Aussage so schwer zu verstehen?

    Zitat

    Erstens: die bisherige Mietminderung zählt weniger als den Preis eines Ofens und einer neuen Isolierung zusammen. In dem Sinne haben wir der HV Geld gespart! Also warum soll die HV bevorzugen, dass wir alles alleine machen?

    Also ist es Euch wichtiger, weniger Miete zu zahlen, als einen intakten Ofen und dichte Fenster zu haben? Ich lese hier immer nur etwas von Geld. Sollte es nicht eher so sein, dass die Fenster dicht sind und der Ofen funktioniert? Oder sind die undichten Fenster durch die Mietminderung plötzlich dicht?
    Im Übrigen machen sich die undichten Fenster in erster Linie in der Heizkostenabrechnung bemerkbar.

    Da habe ich Dich offensichtlich falsch eingeschätzt. Ich persönlich würde mit Freuden die volle Miete zahlen, wenn dafür die Mängel abgestellt sind.

    Zitat

    Zudem hätte die HV behauptet, dass der Ofen nur ein kleines Relais für 10 € gebraucht hätte

    Vielleicht ist es tatsächlich so und ihr tut Euch den Ärger wegen 10 € an?

    Zitat

    Warum soll die HV jemals irgendeine Mangel reparieren, wenn Herr Leipziger zur Ersatzvornahme rät? Haben HVen in Deutschland schon keine Verpflichtungen mehr?

    Gegenfrage: Wie beseitigt man einen Mangel, wenn sich die Hausverwaltung weigert tätig zu sein? Mietminderung scheint in Eurem Fall ja nicht zu funktionieren, oder? Demnach ist das letzte Mittel die Ersatzvornahme. Oder hast Du eine bessere Idee?

    Das scheint in Eurem Fall aber egal zu sein. Du freust Dich offensichtlich an undichten Fenster und einem kaputten Backofen, sonst hättest Du längst andere Maßnahmen ergriffen.
    Der Rat zur Ersatzvornahme gilt grundsätzlich also nur für die Mieter, die sich eine intakte Mietsache wünschen und nicht nur die Reduzierung der Mietzahlungen.

    Ansonsten kann ich mich Kolinum nur anschließen: Mehr als Ratschläge (Anwalt, Ersatzvornahme, etc.) kann ich persönlich nicht geben. Wenn der Fragesteller hierauf nur mit Widerworten reagiert, ist es seine Sache.
    Dann frage mich aber: Wozu überhaupt die Frage?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (15. September 2014 um 11:20)

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