Hallo,
meine Eltern wollen aus ihrer Wohnung ausziehen. Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag der 1962 geschlossen wurde. In dem Vertrag sind die Kündigungsfristen wie folgt formuliert:
....Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teile, spätestens am 15. eines Monats, zum Ende des Monats gekündigt oder zum Ende eines Kalendervierteljahres, spätestens am 3. Werktage dieses Vierteljahres gekündigt werden.
Nun meine Frage:
Ist durch die eingetretenen Gesetzesänderungen eine Kündigung zum Monatsende, wie im MV vereinbart, noch möglich oder nicht?
vielen Dank für Eure Hilfe!